evafroese Administrator
    

Status: Offline Registriert seit: 04.04.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 18.04.2008 - 17:06 |  |
Liebe Studenten,
es liegt mir fern, aus Ihnen einen Schmalspur-Juristen zu formen. Aber in Ihrem späteren Berufsleben müssen Sie Sachverhalte auch juristsch bewerten können. Insbesondere müssen Sie lernen, wie man sich die Bewertung erarbeitet. Genau das müssen Sie in Ihrer Hausarbeit bei mir auch. Wenn Sie methodisch richtig vorgehen, kann eigenlich nichts schief gehen.
Sie fangen (welche Überraschung!) mit der Einleitung an. Oder sie definieren bei konkreten Fällen (und zwar ehe irgendwo irgend etwas nachgelesen wird), wo das Problem liegt, wonach gefragt ist.
Dann suchen sie sich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen heraus. Subsumieren den Sachverhalt unter die Bestimmung. Bei Bewertungsschwierigkeiten schauen sie jetzt,
und bitte erst jetzt in die Kommentierung, in Lehrbücher. Fangen sie möglichst mit den gängigen Kommentaren an, dort werden sie weiter geführt zu speziellerer Literatur.
An diesem Punkt können Sie dann verschiedene Ansichten (sofern gefragt) gegenüber stellen.
Sie wägen anschliessend ab, kommen zu einem Ergebnis.
Wichtig: Bei konkreten Fällen reicht es nicht aus, das Problem heraus zu arbeiten. Es muss eine Lösung gefunden werden.
Wenn Sie, wie bei mir, keinen konkreten Fall vor sich haben, ist es sinnvoll wie folgt vozugehen:
Einleitung, wie gehabt.
Dann Heraussuchen der Bestimmungen, die in Betracht kommen. Anschliessend an Hand der Bestimmungen die Gliederung erarbeiten. Wenn Sie beispielsweise zwei verschiedene Entwicklungen gegenüber stellen wollen, dann ist es sinnvoll, zunächst herauszuarbeiten, was gemeinsam ist (Beispiel: Erbrecht ehelicher Kinder/nichtehelicher Kinder). Dann anfangen mit den Unterschieden. Und die gegenüber stellen. Entweder im Block, oder aber einzeln. Kommt auf das Thema an.
Literatur: Sie sollen mir zeigen, dass sie selbständig denken und entwickeln können. Ausser den einschlägigen Gesetzestexten erwarte ich insoweit nur wenig. Einstieg: s.o.
Ich hoffe, diese Mini-Anleitung hilft. Viel Erfolg!
Ihre
Eva Froese
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