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Sanylein0409 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 10:37 | |
Hallo
so nun muss ich erstmal ausholen.
mein Mann ist in der Probezeit krank geworden,Krankmeldung wurde direkt an den AG geschickt und am gleichen Tag tel mitgeteilt.Kündigung wurde ihm dann am 2.Tag dann ohne Gründen von Angaben schriftlich mitgeteilt.Zum 2.9.08
SO nun geht es los,Arbeitgeber sagte dann,,wenn ich mit Ihnen fertig bin können sie sich ihre Suppe vom Amt abholen.
Obwohl er den ganzen August gearbeitet hat ,,haben wir bis heute kein Geld auf dem Konto.
Mein Mann hat AG angeschrieben und frist zur Zahlung des Gehalts eingefordert.Nun ist auch Mahnbescheid an Firma X raus,mit Termin vor dem Arbeitsgericht.
Arge weigert sich zu zahlen, Miete Strom Telefon etc ist nicht bezahlt.
Argumente sind ,,mein Mann hat für 12 Tage anspruch auf krankengeld,,soweit so gut aber .
1).können wir davon die Miete nicht bezahlen ,
2.)fehlt und dieses Geld dann wieder im Oktober
Wir haben heute den 16.09,kein Geld mehr und niemand kann uns Geld für die Kinder geben,damit die wenigstens satt sind.
Bin echt verzweifelt.
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starkemami  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 03.09.2008 Beiträge: 14 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 10:46 | |
Hallo Sanylein0409,
soweit ich weiß muß die arge einspringen,es ist ein Notfall,außer das Kg übersteigt den Bedarf der BG.
Aber hier im Forum sind die anderen wie Ottokar oder Wolf die besseren Ansprechpartner.Auch bzgl. der Rechtsvorschriften und Vorgehensweisen.
Zur Überbrückung kann ich nur empfehlen in den FAQ zu lesen oder im Forum andere ähnliche Beiträge.
Ich kann dieses Forum nur wärmstens empfehlen.
Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen
LG starkemami
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Sanylein0409 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 10:51 | |
Hallo
Ich verstehe die Welt nicht.
Von den 12 tagen Krankengeld können wir noch nicht mal die offene Miete bezahlen,Schokotickets für die Kids sind nicht bezahlt etc pp.
Der Chef erzählt der Arge sogar Lügen und Ihm wird geglaubt
Krankenkasse kann noch nicht mal berechnen ,weil AG bis heute die Bescheinigung nicht geschickt hat.
[Dieser Beitrag wurde am 16.09.2008 - 10:52 von Sanylein0409 aktualisiert]
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starkemami  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 03.09.2008 Beiträge: 14 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 13:07 | |
Hallo Sanylein,
also ich bin der Meinung das hier ein Notfall vorliegt und die arge hier zumindest in Vorleistung gehen müßte,es gibt auch die Möglichkeit von Lebensmittelgutscheinen von der Arge.
Habt ihr bei Euch in der Nähe eine carikative Einrichtung?Die helfen bei Beratungen und leiern vieles schnell an...oder es gibt auch in vielen Städten die Tafeln.Dort gibt es zumindest Lebensmittel.
LG starkemami
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 15:35 | |
1. eine Kündigung bedarf der Schriftform, hat er eine solche? Dann ist es unstrittig, das er arbeitsos ist. Sofern kein Anspruch auf ALG II besteht, hat er/habt ihr Anspruch auf ALG II.
Mit welcher Begründung verweigert die ARGE die Zahlung?
2. das er seinen Lohn nicht erhält, ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, die ihr ja schon beim Abreitsgericht am laufen habt.
3. auskünfte über seinen AN darf der AG an das Amt gar nicht geben, es sei denn, der AN hat den AG dazu ermächtigt. Hier sollte er eine Strafanzeige -antrag gegen den AG wegen Verstoß gegen den Datenschutz sowie wegen übler Nachrede und Verleumdung erwägen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Sanylein0409 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 17:48 | |
Ottokar schrieb
1. eine Kündigung bedarf der Schriftform, hat er eine solche? Dann ist es unstrittig, das er arbeitsos ist. Sofern kein Anspruch auf ALG II besteht, hat er/habt ihr Anspruch auf ALG II.
Mit welcher Begründung verweigert die ARGE die Zahlung?
Ja,Kündigung hat er mit Einschreiben erhalten.Mein Mann ist nach wie vor Krankgeschrieben,deswegen müssen /sollen wir zu Arge.
ARGE will nicht zahlen,weil mein Mann 12 Tage anspruch auf Krankengeld hat (krank seit ende August)wenn wir uns den Vorschuss von der Krankenkasse geben lassen würden ,könnten wir 1. davon unsere Miete immer noch nicht bezahlen ,und das Geld fehlt uns wieder im Oktober,,
2. das er seinen Lohn nicht erhält, ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, die ihr ja schon beim Abreitsgericht am laufen habt.
3. auskünfte über seinen AN darf der AG an das Amt gar nicht geben, es sei denn, der AN hat den AG dazu ermächtigt. Hier sollte er eine Strafanzeige -antrag gegen den AG wegen Verstoß gegen den Datenschutz sowie wegen übler Nachrede und Verleumdung erwägen.
Mein Mann hat der ARGE mittgeteilt das er noch ein ausstehendes Gehalt hat,was der Arbeitgeber aus willkür nicht zahlen wird/will.
ARGE sollte uns dann Geld geben ,und es dann beim Arbeitgeber einfordern falls der gnädige Herr XX bereit ist es zu zahlen,ARGE hat dann beim AG angerufen und AG hat erzählt,sie würden von meinem Mann noch Geld kriegen ,aus diesem Grund haben wir uns jetzt beim Amtsgericht ein Zettel für Gerichtskostenbeihilfe geholt,weil der Chef lügen erzählt,Fakt ist,ARGE sagt jetzt ,Ihr Chef hat gesagt sie haben kein Anspruch mehr auf Gehalt und deswegen bekommen sie jetzt nichts,und ausserdem können sie sich 12 Tage krankegeld auszahlen lassen und jetzt auf wiedersehen sie haben keinen Termin
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Sanylein0409 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 17:50 | |
Strafanzeige trotzdem ?Ich habe von Bürokratie leider 0 Ahnung
[Dieser Beitrag wurde am 16.09.2008 - 17:50 von Sanylein0409 aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.09.2008 - 15:54 | |
Dann müsstet ihr ja seit dem 15. ALG II erhalten.
Das Krankengeld müsst ihr trotzdem beantragen, das ist vorrangig.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Sanylein0409 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 17.09.2008 - 18:48 | |
wir bekommen garnichts....
ARGE sagt wir können uns Krankengeld auszahlen lassen,,( vom 2.9 bis 16.09)
macht für uns aber überhaupt kein Sinn weil
1.) das geld ist ja gedacht für im Oktober zu leben ,wenn wir das uns auszahlen lassen bekommen wir am 30. 9 nur noch für die anderen Tage ( vom 17.bis 30.09)
dann haben wir aber wieder kein geld für miete
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2008 - 12:26 | |
Ich wiederhole mich:
1. Das Krankengeld müsst ihr trotzdem beantragen, das ist vorrangig.
2. Ab dem 17.09. würde euch dan ALGH II zustehen, erhaltet ihr dieses oder habt ihr zumindest einen Bescheid darüber erhalten?
Woher wisst ihr, dass ihr nur bis zum 16.09. Krankengeld erhalten würdet und weis das das Amt auch?
Hier könnte folgendes Problem vorliegen:
Amt weis nicht bzw. benötigt den Nachweis darüber, wie lange Krankengeld gezahlt wird und in welcher Höhe, erst danach ist eine Leistungsberechnung möglich!
D.h.: sofort Krankengeld beantragen und dessen Bezugsdauer bescheinigen lassen, dann mit dem Bescheid sofort zum Amt, damit ihr mit Ablauf des Krankengeldanspruches ALG II erhaltet!
Ev. steht euch auch ergänzendes ALG II während des Krankengeldbezuges zu, das kommt auf dessen Höhe an.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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