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klopfer Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 05.10.2008 Beiträge: 23 Nachricht senden | Erstellt am 12.10.2008 - 19:20 | |
Und schon wieder wird scharf geschossen.
Mein jüngster Sohn und ich leben gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft.
Für unseren Folgeantrag mussten wir eine neue Mietbescheinigung vorlegen.
Nun heißt es wir bekommen €30,17 für Heizkosten, mit allem Anderen liegen wir "angemessen".
Dagegen möchte ich natürlich einen Widerspruch einlegen.
Kann ich das so schreiben?
Sehr geehrte Frau xxxxx,
hiermit möchte ich Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 01.10.2008 einlegen.
In dem Bescheid werden mir € 147,58 angerechnet, diese gliedern sich wie folgt auf:
€ 200,- Kaltmiete
€ 65,- Nebenkosten
€ 30,17 Heizkosten
Da mir im Monat an Heizkosten jedoch € 55,- entstehen möchte ich Sie bitten dies zu überprüfen.
Heizkosten
In einem Beschluss vom 16.05.2007, AZ: B 7b AS 40/06 R, hat das BSG klargestellt, dass Heizkosten immer in tatsächlicher Höhe, auch als Einmalbeträge z.B. bei jährlicher Heizölbeschaffung, zu übernehmen sind. Eine Pauschalierung oder ein Verweis auf monatliche Abschlagszahlungen sind rechtswidrig.
Mit freundlichen Grüßen
Was ist ein EINGANGSGESPRÄCH FÜR DIE GANZHEITLICHE INTEGRATIONSLEISTUNG BEI DER XXXXXX
EINLADUNG NACH § 59 SGB IN VERBINDUNG MIT § 309 SGK III ?????
Was kommt den nun auf uns zu?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
LG klopfer  
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 12.10.2008 - 20:58 | |
Klopfer schrieb:
hiermit möchte ich Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 01.10.2008 einlegen.
In dem Bescheid werden mir € 147,58 angerechnet, diese gliedern sich wie folgt auf:
€ 200,- Kaltmiete
€ 65,- Nebenkosten
€ 30,17 Heizkosten
Irgendwie hab ich das nicht verstanden...
Signatur "Die Würde des Menschen ist unauffindbar". |
mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 12.10.2008 - 22:44 | |
Ich glaube gemeint ist das für Heizkosten zu wenig berechnet wurden.
So sollte es auch ausgedrückt werden.
Ich würde schreiben:
Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Änderungsbescheid vom 01.10.2008 ein.
Begründung:
In Ihrem Bescheid, erechnen Sie für meine Unterkunft einen Betrag in Höhe von 295,17 €.
Im Einzelnen:
€ 200,- Kaltmiete
€ 65,- Nebenkosten
€ 30,17 Heizkosten
Die tatsächlichen Kosten für meine Unterkunft betragen jedoch 320 €, die sich wie folgt zusammen setzen.
€ 200,- Kaltmiete
€ 65,- Nebenkosten
€ 55,- Heizkosten
In einem Beschluss vom 16.05.2007, AZ: B 7b AS 40/06 R, hat das BSG klargestellt, dass Heizkosten immer in tatsächlicher Höhe, auch als Einmalbeträge z.B. bei jährlicher Heizölbeschaffung, zu übernehmen sind. Eine Pauschalierung oder ein Verweis auf monatliche Abschlagszahlungen sind rechtswidrig.
Hierauf berufe ich mich und fordere Sie auf, den Bescheid vom 01.10.2008 aufzuheben und eine Neuberechnung vorzunehmen.
Ich erwarte unverzüglich einen neuen Bescheid, in dem meine Heizkosten, ohne Abzüge berücksichtig sind und auch zur Zahlung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
So oder ähnlich hätte ich das jetzt gemacht, aber es gibt hier sicher noch andere die das besser können.
[Dieser Beitrag wurde am 12.10.2008 - 22:46 von mugel aktualisiert]
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klopfer Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 05.10.2008 Beiträge: 23 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2008 - 07:27 | |
Da mein Sohn und ich in einer Bedarfsgemeinschaft
leben, werden Miete und Nebenkosten durch zwei geteilt und auch berechnet.
Somit muß ja wohl jeder einen Widerspruch einlegen.
Vielen Dank für Eure Antwort.Hallo mugel, Deine Formulierung ist natürlich vieeel besser.
In meinen Bescheid werden jeweils meinem Sohn und mir 147,58 Euro für Kosten und Unterkunft berechnet.
Muß ich im Widerspruch nicht
100,- Kaltmiete
32,50 Nebenkosten
15,09 Heizkosten
schreiben? 
LG klopfer
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mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2008 - 12:45 | |
Nein, es reicht wenn der Verantwortliche der Bedarfsgemeinschaft (Haushaltsvorstand) den Widerspruch auf den fehlenden Betrag einreicht.
Das die Kosten der Unterkunft auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berechnet ist, das ist schon richtig.
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klopfer Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 05.10.2008 Beiträge: 23 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2008 - 13:03 | |
Hallo mugel,
möchte ja nicht, daß der Widerspruch wegen irgendeinem dummen Fehler abgelehnt,oder wieder falsch berechnet wird.
Oder das mein SB den Eindruck gewinnt das ich doch nicht so richtig weiss wie`s geht.
Mein Sohn hat seinen eigenen Bescheid, und ich habe meinen eigenen Bescheid, in keinem wird von einem Haushaltsvorstand geschrieben.
LG klopfer
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mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2008 - 13:10 | |
Wenn jeder einen eigenen Bescheid hat, muß auch jeder gegen seinen eigenen Bescheid Widerspruch einlegen.
Du gegen den Fehlerhaften Betrag auf Deinem Bescheid und dein Sohn gegen seinen.
Beachte die Widerrufsfrist von 4 Wochen.
[Dieser Beitrag wurde am 13.10.2008 - 13:13 von mugel aktualisiert]
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klopfer Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 05.10.2008 Beiträge: 23 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2008 - 13:26 | |
Dir,
Habe es mir gedacht. Aber wie bereits geschrieben, sicher ist sicher.
LG klopfer
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mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2008 - 15:57 | |
Ja ist auch richtig, lieber einmal zuviel fragen als etwas versäumen. Darauf baut die Arge nämlich nicht selten.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2008 - 20:44 | |
klopfer schrieb
Was ist ein EINGANGSGESPRÄCH FÜR DIE GANZHEITLICHE INTEGRATIONSLEISTUNG BEI DER XXXXXX
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Hört sich nach Sektenwerbung an.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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