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klopfer 
Durchstarter
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...   Erstellt am 12.10.2008 - 19:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Und schon wieder wird scharf geschossen.
Mein jüngster Sohn und ich leben gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft.
Für unseren Folgeantrag mussten wir eine neue Mietbescheinigung vorlegen.
Nun heißt es wir bekommen €30,17 für Heizkosten, mit allem Anderen liegen wir "angemessen".
Dagegen möchte ich natürlich einen Widerspruch einlegen.
Kann ich das so schreiben?

Sehr geehrte Frau xxxxx,

hiermit möchte ich Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 01.10.2008 einlegen.
In dem Bescheid werden mir € 147,58 angerechnet, diese gliedern sich wie folgt auf:

€ 200,- Kaltmiete
€ 65,- Nebenkosten
€ 30,17 Heizkosten

Da mir im Monat an Heizkosten jedoch € 55,- entstehen möchte ich Sie bitten dies zu überprüfen.



Heizkosten
In einem Beschluss vom 16.05.2007, AZ: B 7b AS 40/06 R, hat das BSG klargestellt, dass Heizkosten immer in tatsächlicher Höhe, auch als Einmalbeträge z.B. bei jährlicher Heizölbeschaffung, zu übernehmen sind. Eine Pauschalierung oder ein Verweis auf monatliche Abschlagszahlungen sind rechtswidrig.

Mit freundlichen Grüßen

Was ist ein EINGANGSGESPRÄCH FÜR DIE GANZHEITLICHE INTEGRATIONSLEISTUNG BEI DER XXXXXX
EINLADUNG NACH § 59 SGB IN VERBINDUNG MIT § 309 SGK III ?????
Was kommt den nun auf uns zu?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
LG klopfer




Joergl ...
Super Star
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Beiträge: 394
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...   Erstellt am 12.10.2008 - 20:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Klopfer schrieb:

hiermit möchte ich Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 01.10.2008 einlegen.
In dem Bescheid werden mir € 147,58 angerechnet, diese gliedern sich wie folgt auf:

€ 200,- Kaltmiete
€ 65,- Nebenkosten
€ 30,17 Heizkosten

Irgendwie hab ich das nicht verstanden...





Signatur
"Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

mugel ...
Super Star
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Beiträge: 226
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...   Erstellt am 12.10.2008 - 22:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich glaube gemeint ist das für Heizkosten zu wenig berechnet wurden.


So sollte es auch ausgedrückt werden.

Ich würde schreiben:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Änderungsbescheid vom 01.10.2008 ein.

Begründung:

In Ihrem Bescheid, erechnen Sie für meine Unterkunft einen Betrag in Höhe von 295,17 €.

Im Einzelnen:

€ 200,- Kaltmiete
€ 65,- Nebenkosten
€ 30,17 Heizkosten

Die tatsächlichen Kosten für meine Unterkunft betragen jedoch 320 €, die sich wie folgt zusammen setzen.

€ 200,- Kaltmiete
€ 65,- Nebenkosten
€ 55,- Heizkosten

In einem Beschluss vom 16.05.2007, AZ: B 7b AS 40/06 R, hat das BSG klargestellt, dass Heizkosten immer in tatsächlicher Höhe, auch als Einmalbeträge z.B. bei jährlicher Heizölbeschaffung, zu übernehmen sind. Eine Pauschalierung oder ein Verweis auf monatliche Abschlagszahlungen sind rechtswidrig.

Hierauf berufe ich mich und fordere Sie auf, den Bescheid vom 01.10.2008 aufzuheben und eine Neuberechnung vorzunehmen.
Ich erwarte unverzüglich einen neuen Bescheid, in dem meine Heizkosten, ohne Abzüge berücksichtig sind und auch zur Zahlung kommen.

Mit freundlichen Grüßen



So oder ähnlich hätte ich das jetzt gemacht, aber es gibt hier sicher noch andere die das besser können.

[Dieser Beitrag wurde am 12.10.2008 - 22:46 von mugel aktualisiert]




klopfer 
Durchstarter
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...   Erstellt am 13.10.2008 - 07:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Da mein Sohn und ich in einer Bedarfsgemeinschaft
leben, werden Miete und Nebenkosten durch zwei geteilt und auch berechnet.
Somit muß ja wohl jeder einen Widerspruch einlegen.
Vielen Dank für Eure Antwort.Hallo mugel, Deine Formulierung ist natürlich vieeel besser.
In meinen Bescheid werden jeweils meinem Sohn und mir 147,58 Euro für Kosten und Unterkunft berechnet.
Muß ich im Widerspruch nicht
100,- Kaltmiete
32,50 Nebenkosten
15,09 Heizkosten
schreiben?
LG klopfer




mugel ...
Super Star
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Registriert seit: 25.06.2008
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...   Erstellt am 13.10.2008 - 12:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nein, es reicht wenn der Verantwortliche der Bedarfsgemeinschaft (Haushaltsvorstand) den Widerspruch auf den fehlenden Betrag einreicht.

Das die Kosten der Unterkunft auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berechnet ist, das ist schon richtig.




klopfer 
Durchstarter
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...   Erstellt am 13.10.2008 - 13:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo mugel,
möchte ja nicht, daß der Widerspruch wegen irgendeinem dummen Fehler abgelehnt,oder wieder falsch berechnet wird.
Oder das mein SB den Eindruck gewinnt das ich doch nicht so richtig weiss wie`s geht.
Mein Sohn hat seinen eigenen Bescheid, und ich habe meinen eigenen Bescheid, in keinem wird von einem Haushaltsvorstand geschrieben.
LG klopfer




mugel ...
Super Star
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...   Erstellt am 13.10.2008 - 13:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn jeder einen eigenen Bescheid hat, muß auch jeder gegen seinen eigenen Bescheid Widerspruch einlegen.

Du gegen den Fehlerhaften Betrag auf Deinem Bescheid und dein Sohn gegen seinen.

Beachte die Widerrufsfrist von 4 Wochen.



[Dieser Beitrag wurde am 13.10.2008 - 13:13 von mugel aktualisiert]




klopfer 
Durchstarter
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...   Erstellt am 13.10.2008 - 13:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dir,
Habe es mir gedacht. Aber wie bereits geschrieben, sicher ist sicher.
LG klopfer




mugel ...
Super Star
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...   Erstellt am 13.10.2008 - 15:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja ist auch richtig, lieber einmal zuviel fragen als etwas versäumen. Darauf baut die Arge nämlich nicht selten.




Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 13.10.2008 - 20:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


klopfer schrieb

    Was ist ein EINGANGSGESPRÄCH FÜR DIE GANZHEITLICHE INTEGRATIONSLEISTUNG BEI DER XXXXXX

Hört sich nach Sektenwerbung an.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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