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klopfer 
Durchstarter
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...   Erstellt am 05.10.2008 - 03:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Brauche dringend einen Tipp wie ich weiter vorgehen kann.
Meinem Sohn wurde ein 1,- EJ von seinem SB zugewiesen (AWO). Die Zustände waren nicht wirklich berauschend. Man holte ihn an seinem Wohnort ab und „deportierte“ ihn in die nächste Verbandsgemeinde.
Dort stand ein Bauwagen, in dem sie ( es waren noch 5 russische Männer, was nicht wirklich für eine anregende Unterhaltung dienlich war) Platz nehmen durften.

Mein Sohn kam zufällig ins Gespräch mit einem Mann, der, wie sich herausstellte, bei der Verbandsgemeinde arbeitete.
Der gute Mann empfahl meinem Sohn, er solle sich doch bei der Verbandsgemeinde um einen 1,- EJ bemühen.
Da mein Sohn keine Lust hatte 6 Monate in einem Bauwagen zu verbringen, ging er sofort zu dem Bürgermeister und fragte ob dies möglich wäre.
Er bekam eine Zusage.
Mein Sohn hat seinen SB darüber telefonisch informiert.
Wenn das gehe wäre es in Ordnung.
Daraufhin hat mein Sohn bei der AWO Bescheid gegeben, daß er nicht mehr komme, weil er einen anderen Job hat.
Nach einem Telefonat bei der Verbandsgemeinde wurde ihm mitgeteilt, daß die zuständige Sachbearbeiterin in Urlaub und in der Woche darauf Dienstag wieder zurück sei.
Also wieder Anruf beim SB. Der wollte Montag wieder einen Anruf von meinem Sohn, damit er über den neuesten Stand informiert ist. Quatsch geht doch erst ab Dienstag.
Persönlich war er vorstellig bei der Sachbearbeiterin und hat sein Anliegen vorgetragen. Die gute Frau war ein wenig überfordert, weil bei ihr noch niemand freiwillig sich um 1,-EJ bemüht hatte.
Also wieder Telefonat mit der Arge. Sein SB von der Arge müsste in schriftlicher Form eine Zuweisung an die Verbandsgemeinde schicken. Für meinen Sohn war somit alles klar und erledigt. Also mit frischem Mut zur Arbeit. Mein Sohn bekam einen Anruf von seinem SB der Arge. Was den nun wäre mit dem 1,- E J ?
Mein Sohn teilte ihm mit, dass er seinen 1.-EJ morgens in der früh aufgenommen hätte. Darauf wurde ihm mitgeteilt, dass er mit Sanktionen zu rechnen hätte. Das konnte mein Sohn nicht verstehen. Er hat sich selbst um den Job bemüht, muss nun in der Woche 10 Stunden mehr arbeiten und soll Sanktioniert werden ???? Ja nicht für die Bemühung und die Mehrarbeit wird er bestraft, sondern weil er nicht das getan hat, was ER ihm gesagt hat. Wir haben das nicht ernst genommen. Aber FEHLER. Mein Sohn wurde sanktioniert, und zwar um 60%. Laut Berechnung der Arge verbleiben meinem Sohn 40,82 EURO (Rechenfehler???????)
Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Aber das zieht sich wie ein Kaugummi.
Da ich selbst von der Arge vegetiere (Leben wäre geprahlt), kann ich meinen Sohn auch nicht wirklich unterstützen.












Sie haben trotz Belehrung über die Rechtsfolgen Ihre EV vom 16.07.2008 festgelegten Pflichten nicht umfassend erfüllt, da Sie eigenmächtig eine Eingliederungsmassnahme (Arbeitsgelegenheit) abgebrochen haben und daraus resultierend unentschuldigt gekündigt wurden.
Zur Begründung bzw. Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass sie der Massnahmeleitung der Arbeitsgelegenheit der AWO die Kündigung ausgesprochen hätten und dies so mit der Arbeitsvermittlung vereinbart gewesen sei.
Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB II anerkannt werden.
Die von Ihnen genannten Gründe decken sich nicht mit den im Vorfeld getroffenen Vereinbarung mit der Arbeitsvermittlung.
Es war Ihrerseits ein Einholen von Informationen, hinsichtlich der Möglichkeit eines Wechsels von der Arbeitsgelegenheit der AWO zur Verbandsgemeinde gefordert. Diese Info sollte Ihrem Arbeitsvermittler mitgeteilt werden. Weitere Schritte hätten sich erst dann ergeben
Die o.g. Entscheidung beruht auf § 31 Abs.1 Satz 1 Nr. 1c und Abs. 6 SGB IIh unterstützen.

Heute kam der Bescheid das der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird.Eine falsche Entscheidung ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich.
Nun haben wir nur die Möglichkeit Klage zu erheben.
Wie gehen wir den nun vor????
Es wäre super wenn mir jemand mit Rat zur Seite stehen könnte.
Fühle mich ziemlich ....kann es gar nicht in Worte fassen.
LG Klopfer




Joergl ...
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...   Erstellt am 05.10.2008 - 20:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 



Man sollte sich i,,er alles schriftlich geben lassen!





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 06.10.2008 - 11:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Erst mal muss geklärt werden, ob die Sanktionshöhe hier korrekt ist, denn diese dürfte nur 30% betragen bzw. 100% des Regelsatzes wenn er noch keine 25 ist.

Er hat die Maßnahme von sich aus abgebrochen, das ist ein Sanktionstatbestand. Das er sich einen anderen 1€ Job gesucht hat, ist vollkommen unrelevant, denn zugewiesen bekam er den Ersten.
Ein 1€ Job ist eine Maßnahme des Amtes, da kann man nicht nach Gutdünken hin und her wechseln.
Korrekt hätte er so handeln müssen.
1. Zuweisung zu 1€ Job #1
2. hingehen und arbeiten
3. Frage, ob Wechsel in 1€ Job #2 möglich
4. weiterhin zu 1€ Job #1 gehen und arbeiten, bis die SB über seine Anfrage entschieden hat
5. SG entscheidet, dann entweder:
a) Ablehung: weiterhin zu 1€ Job #1 gehen und arbeiten,
oder
b) Zustimmung, dann:
- Zuweisungsbescheid zu 1€ Job #2 abwarten,
- ab dem darin geannten Tag zu 1€ Job #2 gehen und arbeiten,

[Dieser Beitrag wurde am 06.10.2008 - 12:25 von Ottokar aktualisiert]





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klopfer 
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...   Erstellt am 07.10.2008 - 13:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


für Deine Antwort wenn es auch nicht so toll aussieht für meinen Sohn.
Wir müssen diese Geschichte wohl unter der Kategorie Erfahrungswert abtun.
Nur mit der Höhe der Sanktionierung bin ich nicht so Recht einverstanden.
Zumal ich die Rechnung nicht so ganz nachvollziehen kann.
Von 351,- verbleiben bei einer Sanktionierung von 60% circa 41,- Euro.
Bin leider bis 14.00 in einer Maßnahme, so daß die genauen Zahlen nicht vorliegen.
Nach meiner Rechnung müssten es aber circa 140,- Euro sein.
Aber wir haben noch ein Problem. Mein Sohn konnte seine Stromrechnung nicht bezahlen, da der Abschlag viel zu hoch angesetzt war. Der Vormieter hat extrem viel Strom verbraucht.
Mit abklemmen und Mahngebühren liegen wir bei circa 500,-. Nun steht der Winter vor der Tür, also Sohnemann hat schon keine Stimme mehr und ist erkältet.
Die ARGE sagt, daß ginge sie nichts an.
Sie könnten auch kein Darlehen gewähren. Kann das sein?
Zur Sanktion muss ich noch hinzufügen, daß er in diesem Jahr schon einmal mit 30% sanktioniert wurde. Er hat die Post mit Terminen nicht bekommen. Konnte sie aus diesem Grund nicht wahrnehmen und war angeblich in der Beweispflicht. Aber wie soll man das Beweisen??
Mit den genauen Zahlen melde ich mich noch.

LG und vielen vielen Dank klopfer




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 07.10.2008 - 13:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


klopfer schrieb

    Zur Sanktion muss ich noch hinzufügen, daß er in diesem Jahr schon einmal mit 30% sanktioniert wurde. Er hat die Post mit Terminen nicht bekommen. Konnte sie aus diesem Grund nicht wahrnehmen und war angeblich in der Beweispflicht. Aber wie soll man das Beweisen??

A ha, daher die 60%, was allerdings falsch ist, da es sich hier nicht um eine wiederholte gleiche Pflichtverletzung handelt.
Er hätte also nur mit 30% sanktioniert werden dürfen, also Widerspruch einlegen.

Das ihn die Beweislast trifft, ist falsch. Hat das Amt euch diese Auskunft gegeben? Dann hat man euch frech belogen!
Die Beweislast trifft hier nämlich gemäß § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X das Amt!
Hier sollte gegen diese 1. Sanktion ein Überprüfungsantrag gestellt werden mit eben dieser Begründung. Hinzu kommt, dass gemäß § 31 Abs. 2 SGB II eine Verletzung der Meldepflicht nur mit 10% sanktioniert werden darf.

Stromkosten sind im Regelsatz enthalten, hier greift also § 23 Abs. 1 SGB II, d.h. dass nach diesem § auch ein Darlehen für Stromschulden beantragt werden kann. Die diesbezügliche ablehnende Auskunft des Amtes ist also auch falsch.

Anträge immer schr. stellen!





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klopfer 
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...   Erstellt am 09.10.2008 - 08:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vieeeelen Dank für Deine schnelle Antwort.
War mit der Sache so beschäftigt, daß ich erst jetzt dazu komme Dir einzu senden.
Den Antrag für Heizkosten habe ich gestellt, und die Sanktionierung geht am 21.zum Anwalt.
Haben einige Dinge in Erfahrung bringen können, die der liebe SB an Aktivitäten so an den Tag legt.
Werde über Erfolg oder Mißerfolg berichten.
LG klopfer





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