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<Ilona>
unregistriert

...   Erstellt am 17.10.2007 - 19:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo an alle Leser,


Ich bin 48 Jahre und lebe seit November letzten Jahres in Scheidung ,habe einen 9jährigen Sohn der ADHS (Aufmerksamkeits-defizit Syndrom mit Hyperaktivität hat).

Bin seit letztes Jahr selbstständig,kann aber noch nicht alleine davon leben,also bekomme ich noch zusätzlich (dieses unschöne Wort) Hartz IV.

Da mein Sohn durch dieses ADHS in psychologischer Betreuung ist, schrieb mir der Arzt ein Attest,das aussagt,das mein Sohn weit über den altersgemäß zu erwartenden Grad hinaus,aufsichts-und betreuungsbedürftig ist.Und die besonderen Umstände sollten bei der Abschätzung der beruflichen Belastbarkeit berücksichtigt werden.

Nun wurde ich einbestellt und mir wurde gesagt,daß ich 5 Bewerbungen im Monat vorzuweisen hätte,allenfalls würde mein Hartz IV gesenkt,zudem muß ich auch sämtliche Zeitarbeitsfirmen anschreiben,wobei Sie mir eine 2seitge Liste mit gab.
Nun meine Frage?
Muß ich mich trotz Selbständigkeit und Hilfsbedürftigkeit meines Sohnes dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
Oder hätte ich eine Möglichkeit,mich dagegen zu wehren?

lg kyria




kyria59 
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 17.10.2007 - 19:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo nochmal,
wollte nur Bescheid sagen,daß das oben geschriebene von "Ilona" von mir kommt,mein Passwort kam leider zu spät,
würde mich sehr über eure Antworten freuen

lg kyria59/Ilona




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

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Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 18.10.2007 - 04:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Kyria59/Ilona,
willkommen im Forum.

Kyria schrieb
    Nun wurde ich einbestellt und mir wurde gesagt,daß ich 5 Bewerbungen im Monat vorzuweisen hätte,allenfalls würde mein Hartz IV gesenkt,zudem muß ich auch sämtliche Zeitarbeitsfirmen anschreiben,wobei Sie mir eine 2seitge Liste mit gab.

Soweit mir bekannt ist, kann eine solche Aufforderung mit gleichzeitiger Androhung von Sanktionen nur erfolgen, wenn du eine entsprechende EGV unterschrieben hast. Bezüglich der Masse an Bwerbungen, die du schreiben sollst, hast du hoffentlich im Gegenzug sofort einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten gestellt!? So einen Schwachsinn habe ich ja noch nicht gehört bisher.


Kyria schrieb
    Da mein Sohn durch dieses ADHS in psychologischer Betreuung ist, schrieb mir der Arzt ein Attest,das aussagt,das mein Sohn weit über den altersgemäß zu erwartenden Grad hinaus,aufsichts-und betreuungsbedürftig ist.Und die besonderen Umstände sollten bei der Abschätzung der beruflichen Belastbarkeit berücksichtigt werden.

Auf die Schnelle konnte ich leider nur dies finden:

Beispielhafte Aufzählung wichtiger Gründe für die Verweigerung einer zumutbaren Arbeit, Eingliederungsmaßnahme oder Arbeitsgelegenheit

a) der erwerbsfähige Hilfebedürftige ist von seinen Kräften her zur Ausübung der Arbeit, Beschäftigung oder zur Teilnahme an der Maßnahme nicht fähig,

b) dem Hilfebedürftigen würde durch die Ausübung der Arbeit, Beschäftigung oder durch die Teilnahme an der Maßnahme die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Tätigkeit erschwert,

c) die Ausübung der Arbeit, Beschäftigung oder Teilnahme an der Maßnahme Ausübung würde die Erziehung eines eigenen Kindes gefährden
(Die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren ist ein anerkannter Grund für die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, Beschäftigung und Maßnahme. Die Erziehung eines über 3 Jahre alten Kindes ist in der Regel nicht gefährdet, wenn unter Berücksichtigung der
familiären Verhältnisse die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder in einer Tagespflege sichergestellt ist.)

d) die Ausübung der Arbeit, Beschäftigung oder die Teilnahme an der Maßnahme ist mit der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger nicht vereinbar und die Pflege kann nicht auf andere Weise sichergestellt werden

Dies erst mal vorab zur Info. Die Kollegen kennen sich in den Gesetzestexten wesentlich besser aus und werden dir entsprechende Paragraphen etc. nennen können.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


kyria59 
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...   Erstellt am 18.10.2007 - 14:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf
vielen Dank für deinen Beitrag,habe leider irgend etwas unterschrieben,weiß nicht mehr was es war.(Dummheit)
Weißt du,ich würde ja noch eine Stelle vormittags annehmen,aber mir geht es um diesen Zwang,5 Bewerbungen einmal im Moment vorzulegen,sonst...

Bis jetzt hast nur du geantwortet,vielleicht habe ich ja noch Glück und deine Kollegen schreiben mir noch.

lg Kyria59/Ilona




kyria59 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 18.10.2007 - 14:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich kann meinen Sohn auch nicht in irgendeine Betreuung geben,da nicht jeder mit mit ADHS-Kindern klar kommt.Zudem möchte ich es auch nicht,
der Arzt hat ja sogar ein Attest ausgestellt.

lg Kyria59




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

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...   Erstellt am 18.10.2007 - 15:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Kyria,

dass du nicht mehr weisst, was du unterschrieben hast und dir wohl auch keine Kopie davon hast aushändigen lassen, macht die Sache jetzt etwas komplizierter. Dies könntest du dann jetzt evtl. nur noch über dein Recht auf Akteneinsicht klären. Solange das nicht geklärt ist, musst du erst mal in den sauren Apfel beissen.

Wenn du dich telefonisch auf eine Stelle bewirbst (gilt auch als Bewerbung!), dann schreib dir unbedingt genau auf, wann und mit wem du telefoniert hast. Am besten erstellst du dir eine Liste, damit du das lückenlos nachweisen kannst. Ist natürlich alles ein elender Papierkram, aber nur so bist du im Ernstfall auf der sicheren Seite, wenn die ARGE die entsprechenden Nachweise für deine Bemühungen fordert.

Hat die ARGE das Attest von deinem Arzt vorliegen? Wenn ja, müssen sie das auch berücksichtigen. Denn du hast vollkommen Recht damit, dass man ADHS-Kinder nicht in irgendeinen beliebigen Hort stecken kann. Die sind da völlig überfordert mit.

Ich hoffe auch, dass die Kollegen auf dieses Posting noch reagieren. Leider bist du hier "etwas falsch". Unter "Fragen & Antworten" wäre das sicher besser aufgehoben gewesen.

LG Wolf





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kyria59 
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Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 18.10.2007 - 21:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf

vielen Dank,das du mir antwortest,
soll ich es nochmal unter Fragen und Antworten reinsetzen?

lg Ilona




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 19.10.2007 - 09:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


kyria59 schrieb

    Hallo Wolf
    vielen Dank für deinen Beitrag,habe leider irgend etwas unterschrieben,weiß nicht mehr was es war.(Dummheit)
    Weißt du,ich würde ja noch eine Stelle vormittags annehmen,aber mir geht es um diesen Zwang,5 Bewerbungen einmal im Moment vorzulegen,sonst...

    Bis jetzt hast nur du geantwortet,vielleicht habe ich ja noch Glück und deine Kollegen schreiben mir noch.

    lg Kyria59/Ilona

Du solltest sofort beim Amt eine Kopie davon anfordern!
Eine EinV kann es so ja wohl nicht gewesen sein, da diese in Vertragsform immer von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden muss und auch beide ein Original-Exemplar erhalten.





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Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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<chrissy>
unregistriert

...   Erstellt am 27.10.2007 - 19:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo ich bin auch selbstständig und muss mich nicht für den freien markrt zur verfügung stellen allerdings bekomme ich obwohl ich nachweisen konnte das ich derzeit kein geld verdiene ,nur meine miete bezhlt+50 als hilfe zum lebensunterhalt heisst ich muss monatlich zusehen wie ich meine rechnungen und lebensmittel bezahle ......




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 27.10.2007 - 20:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nachtrag:

Im § 10 SGB II und dessen Handlungsanweisung sind die Gründe genannt, unter denen man einen Job oder eine Maßnahme zur Eingliederung (auch 1€ Job) ablehnen kann.
In deinem Fall ist besonderst interessant, den in der Handlungsanweisung in Rz 10.10 und 10.11 steht zu lesen:

Bei Kindern, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, ist die Arbeitsaufnahme nur dann nicht zumutbar, wenn eine Betreuung des Kindes durch Dritte nicht gewährleistet ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn besondere Gründe vorliegen, die die Betreuung und Erziehung des Kindes durch Dritte ganz oder teilweise ausschließen.

und

Ein erhöhter Betreuungsbedarf kann bei verhaltensauffälligen Kindern bestehen, z.B. bei hyperaktiven Kindern.





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