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deron77hh ...



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...   Erstellt am 04.02.2009 - 15:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo erstmal an alle !
Vielleicht erstmal zu mir, mein Name ist Rene und ich komme aus Hamburg und habe die letzten 3 Monate in den Niederlanden gearbeitet.
Zu meiner Frage /bzw. meinem Problem :

Wie ist das in den Niederlanden eigentlich Gesetzlich geregelt, ich habe -so wie in Deutschland auch - einen Arbeitsvertrag bekommen den ich Unterschreiben mußte.Wo alle Angaben über Urlaub und Verdienst und soweiter drinnen steht.
Nun kamm es aber zu einigen differenzen, so das mich der Chef gekündigt hat, aber nur mündlich nicht schriftlich. Wie ist das nun in den Niederlanden, müßte ich da nicht auch sowas wie eine Anmelde und Abmelde Bescheinigung über meinen Arbeitsplatz bekommen ? ich habe nämlich momentan nichts schriftliches in der hand außer meine Lohnabrechnugen. Ist mein (Ex)-Chef nicht verpflichtet mir diese Unterlagen auszuhändigen-sollte es da sowas denn geben !? Um Arbeitslosengeld bzw. später Rente für diese Zeit beantragen zu können brauch ich doch einen E 301 Schein der mit meinen Angaben ausgefüllt sein muß.
Ich habe auf der Seite www.steuerberater-mulder.de diese Angaben gefunden,
Zitat :

Falls Sie arbeitslos werden:

Zu allererst melden Sie sich mit dem Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers bei der UVW.
Sie bekommen von der UVW ein E301-Formular, mit dem Sie eine Arbeitslosenunterstützung bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
Aufgrund von EU-Richtlinien haben Sie Ihre Ansprüche in Deutschland geltend zu machen. Die Höhe und Dauer Ihrer Unterstützung richtet sich nach deutschem Recht. Ihre Unterstützung geht von dem Bruttolohn aus, den Sie in den Niederlanden verdient haben. Für mehr Informationen können Sie sich an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Vielleicht kann mir auch jemand verraten, wo oder wie ich Telefonisch oder Schriftlich mit dem oben erwähnten " UVW " in Kontakt treten kann ? Was heißt UVW den eigentlich ?
Mußte nämlich Hals über Kopf aus Holland wieder abreisen, da ich nämlich keine Unterkunft mehr hatte.

Ich währe euch echt mehr als dankbar wenn mir jemand hier helfen könnte !! ?? !!

Grüße aus Hamburg
Rene




Carmen ...
Auswanderprofi
...............

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...   Erstellt am 04.02.2009 - 22:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo und Willkommen im Forum

Ist ja blöd gelaufen für Dich Ich denke aber schon, dass der Arbeitgeber Dir eine schriftliche Kündigung geben muss.
Also in Deutsch wird das wohl UVW und in Niederländisch UWV genannt und heisst: Uitvoeringsinstantie Werknemersverzekeringen = Ausführungsinstanz Arbeitnehmerversicherungen, manche sagen wohl auch für Uitvoeringsinstantie auch Uitvoeringsinstituut.

schau mal hier, da dürfte stehen was Du suchst Der 2. Unterpunkt dürfte das sein:
http://www.agentur-asgard.de/download/D … Punkte.doc

Die Adresse vom UWV dürfte diese sein, habe Dich mal dahin gelinkt, wo steht, wie Du an ein E301 Formular kommst, hoffe der Link geht so wie ich ihn haben will :

http://www.uwv.nl/particulieren/zoekres … ?zoek=E301

Wäre schön, wenn Du wieder in die Niederlande zurückkommen würdest, nur weil eine Agentur unseriös arbeitet, heisst das nicht, dass alle so sind und ich bin mir sicher, es gibt noch viele attraktive Stellen für Dich.

lG Carmen

[Dieser Beitrag wurde am 04.02.2009 - 22:04 von Carmen aktualisiert]





Signatur
Ich kann mir den Luxus in Deutschland zu arbeiten nicht mehr leisten.
Mit schönen Grüssen auch von meiner Welli-WG

Carmen ...
Auswanderprofi
...............

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...   Erstellt am 06.02.2009 - 16:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


öhm ja





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Mit schönen Grüssen auch von meiner Welli-WG

deron77hh ...



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...   Erstellt am 16.02.2009 - 11:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Carmen !
..ich hab dir mal ne PM geschrieben ,-)

sag mal könntest du vielleicht mal gucken , ob der Link denn ich verlinkt hab die richtige Adresse ist ?

http://www.uwv.nl/particulieren/contact … index.aspx

Ich bin der niederländischen Sprache noch nicht wirklich mächtig, und weiß jetzt nicht welches UWV Amt für mich zuständig ist,.
Meine Ex Firma war in Zwolle oder ist in Zwolle, welches Amt ist den die Zentrale Anlaufstelle ?! Währ ich bei denen nicht immer richtig ?

lieben Gruß aus Hamburg
Rene





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