Untitled Document Neues Hollandforum online! Jetzt noch besser und aktueller Hier geht zum neuen Forum Hier geht zum neuen Forum Hier geht zum neuen Forum Ferienwohnung in EssenDDR Forum

ForumNewsMitgliederSuchenRegistrierenMember LoginKostenloses Forum!


Neuer Thread ...


ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

deron77hh ...



...

Status: Offline
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 4
Nachricht senden
...   Erstellt am 04.02.2009 - 15:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo erstmal an alle !
Vielleicht erstmal zu mir, mein Name ist Rene und ich komme aus Hamburg und habe die letzten 3 Monate in den Niederlanden gearbeitet.
Zu meiner Frage /bzw. meinem Problem :

Wie ist das in den Niederlanden eigentlich Gesetzlich geregelt, ich habe -so wie in Deutschland auch - einen Arbeitsvertrag bekommen den ich Unterschreiben mußte.Wo alle Angaben über Urlaub und Verdienst und soweiter drinnen steht.
Nun kamm es aber zu einigen differenzen, so das mich der Chef gekündigt hat, aber nur mündlich nicht schriftlich. Wie ist das nun in den Niederlanden, müßte ich da nicht auch sowas wie eine Anmelde und Abmelde Bescheinigung über meinen Arbeitsplatz bekommen ? ich habe nämlich momentan nichts schriftliches in der hand außer meine Lohnabrechnugen. Ist mein (Ex)-Chef nicht verpflichtet mir diese Unterlagen auszuhändigen-sollte es da sowas denn geben !? Um Arbeitslosengeld bzw. später Rente für diese Zeit beantragen zu können brauch ich doch einen E 301 Schein der mit meinen Angaben ausgefüllt sein muß.
Ich habe auf der Seite www.steuerberater-mulder.de diese Angaben gefunden,
Zitat :

Falls Sie arbeitslos werden:

Zu allererst melden Sie sich mit dem Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers bei der UVW.
Sie bekommen von der UVW ein E301-Formular, mit dem Sie eine Arbeitslosenunterstützung bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
Aufgrund von EU-Richtlinien haben Sie Ihre Ansprüche in Deutschland geltend zu machen. Die Höhe und Dauer Ihrer Unterstützung richtet sich nach deutschem Recht. Ihre Unterstützung geht von dem Bruttolohn aus, den Sie in den Niederlanden verdient haben. Für mehr Informationen können Sie sich an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Vielleicht kann mir auch jemand verraten, wo oder wie ich Telefonisch oder Schriftlich mit dem oben erwähnten " UVW " in Kontakt treten kann ? Was heißt UVW den eigentlich ?
Mußte nämlich Hals über Kopf aus Holland wieder abreisen, da ich nämlich keine Unterkunft mehr hatte.

Ich währe euch echt mehr als dankbar wenn mir jemand hier helfen könnte !! ?? !!

Grüße aus Hamburg
Rene





Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Arbeitsvertrag --- Kündigung deron77hh 3 auswanderer
ARBEITSVERTRAG: DeewaniLadki 0 radio_volmarstein
Arbeitsvertrag BC 1 buero_complete
Befristeter Arbeitsvertrag 0 medinicky
Mobilitätshilfen bei befristetem Arbeitsvertrag Paula 16 sevenid
Neuer Thread ...

Geburtstagsliste:
Heute hat kein User Geburtstag!
----------------------------------


Ruwa Dellwig Juniorenfussball Geld Niederlande Unterkunft in EssenMonteurwohnungen im Ruhrgebiet

kostenloser Counter

billig Fliegen
StatistikenHaarausfall behandelnSweatshirts Modisch und Chick zu günstigen Preisen von führenden Herstellern Kfz & Auto Monteurwohnungen in EssenDDR Forum

Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: Sony Ericsson T303i
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



blank