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misterq 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 23.07.2007
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 23.07.2007 - 20:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,
habe nun das erste mal seit ich ALG2 beziehe(über 2Jahre)ein sogenanntes Arbeitspaket bekommen mit persönlichen Angaben(die liegen doch schon lange vor) und eine Mappe "Vorbereitung Vermittlungsgespräch".
Da sind Fragen dabei,die ich als Fangfragen bezeichne.Z.B. Hin und Rückfahrtsdauer,Pendelbereitschaft(Wohnort),Nachtarbeit.Sind das nicht alles Fragen,die einen zum Nachteil ausgelegt werden,wenn man die verneint??
Kann es sein,dass für jeden Bewilligungszeitraum wieder ein neuer Mitarbeiter der Agentur zuständig ist,und jeder wieder andere Anforderungen hat?
Hat jemand Erfahrungen mit so einer "Mappe" gemacht?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 24.07.2007 - 12:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

bei der Arbeitslosenhilfe gab es genau definierte Pendelzeiten. Im SGB2 ist das nicht mehr so. Es gibt da auch keine Pflicht zur bundesweiten Vermittlung mehr. Im SGB2 wird statt dessen nur auf das persönliche Umfeld und die daraus resultierenden Möglichkeiten und Einschränkungen in Hinsicht auf die Vermittelbarkeit und Zumutbarkeit Bezug genommen.
Diese Fragen dienen genau diesem Ziel. Ein "Strick" kann dir aus der Beantwortung nicht gedreht werden, solange sie der Wahrheit entspricht, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Außerdem scheint diese "Mappe" ein Teil des sog. Profilings zu sein, dass lt. SGB2 mit jedem Arbeitslosen durchzuführen ist, eben um Möglichkeiten und Einschränkungen in Hinsicht auf die Vermittelbarkeit und Zumutbarkeit festzustellen und zu berücksichtigen.
Das SGB2 räumt dem Arbeitslosen hier sogar ein erhebliches Mitspracherecht ein, das die ARGEn aber gern verschweigen oder verweigern.

In den ARGEn wird mit den Mitarbeitern gern mal Bäumchen wechsle dich gespielt. Offiziell damit sich keiner langweilt, inoffiziell dürfte es aber allein der Grund sein, dass im Laufe der Zeit ein Sachbearbeiter zwangsläufig ein wie auch immer geartetes Verhältnis zu "seinen" Arbeitslosen aufbaut und dann eher geneigt ist, bestimmte Kompromisse einzugehen, die ihm das SGB2 als Ermessensleistung zubilligt. Und genau das will man so verhindern.
Ich selbst habe das schon bei 2 Mitarbeitern erlebt, die für mich zuständig waren, die zu "menschlich" mit ihren Schäfchen umgegangen sind und bei denen Hilfe immer an erster Stelle stand. Einer wurde in den Vorruhestand genötigt, ein anderer in eine andere Abteilung versetzt.

Mitarbeiter müssen sich jedoch alle generell an die Gesetze und die Durchführungsbestimmungen derselben halten.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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