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...   Erstellt am 04.05.2009 - 10:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen



Arbeitslosigkeit und Nebenjob:


Empfänger von Arbeitslosengeld oder –hilfe dürfen bis zu 165 Euro im Monat dazuverdienen. Bei Überschreiten dieses Einkommens wird die Zuwendung vom Arbeitsamt gekürzt. Wichtig ist, dass nicht mehr als 15 Stunden in der Woche gearbeitet werden, da sonst der Status als Arbeitsloser verloren geht. Der Nebenerwerb ist auf alle Fälle beim Arbeitsamt anzuzeigen.





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