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SoundDreamer Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 08.10.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 18:57 | |
Hallo
ich bin ganz neu angemeldet und bin echt froh das es solch ein Forum gibt!
Ich hab folgendes Problem und hoffe ich könnt mir helfen!?
Ich bin seid dem 15.9 Arbeitslos gemeldet.
Da ich mich tatsächlich erst am 15.9 arbeitslos gemeldet habe, gab es ein prompte Sperrung von einer Woche, da ich mich nach dem erhalt meiner Kündigung nicht gleich gemeldet habe.
Das geschah aus Unwissenheit, konnte ich ja irgentwie noch mit Leben.
Nachdem ich nun meinen Antrag auf Arbeitslosengeld eingereicht hatte, riet man mir wegen der Miete und Übergangsgeld, mich gleich beim Jobcenter zu melden, was ich natürlich gleich tat um die Anträge von dort abzuholen.
Dort wurde ich auch wieder recht nett beraten und man versicherte mir, das ich mir wegen meines Lebensunterhalten keines Sorgen machen müsste. Die Miete wird erstmal übernommen.
Gestern kam der Bescheid vom Jobcenter und ich viel aus allen Wolken...
Ich komme 55 €uro Mietzuschuss und
16€uro zum Lebensunterhalt dazu + mein Arbeistlosengeld.
Zu wenig um zu Leben und zu wenig um zu sterben.
Laut Bescheid wurde mir 360 € für die Miete berechnet, da ich ja angeblich ne Bescheid wegen Mietminderung im letzten Jahr erhalten habe!
Stimmt nicht zu dem angegeben Zeitpunkt habe ich gearbeitet.
Ich weiss im Moment wirklich nicht wie es weiter gehen soll,
da mich ja heute keiner beim Amt reingelassen hat, trotz telfonischer zusage gestern.
Werde ich morgen wieder hingehen....
Ich hoffe ganz doll das mir jemand helfen kann und mir Tips gibt!
Vielen dank
LG SoundDreamer
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 12:40 | |
Dein ALG I wird bis auf den Freibetrag von 30€ auf dein ALG II angerechnet. Dazu musst du dein ALG I aber auch tatsächlich bekommen.
Wenn das mit der Mietminderung nicht stimmt, denn bislang hattest du ja wohl noch kein ALG II bezogen. dann lege gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und erkläre denen das so.
Du kannst diesen Bescheid auch mal scannen und z.B. bei http://www.imgbox.de hochladen. Dann können wir dir dazu näheres sagen.
Im Anschluss an's hochladen erhälst du dort mehrere Links, nimm davon den Direktlink und kopiere ihn in deinen Beitrag, wo das Bild zu sehen sein soll.
Zusätzlich solltest du dir den Löschlink abspeichern, wenn das Bild nicht mehr benötigt wird, kannst du es damit löschen.
Alternativ kann man sich auch registrieren und seine Bilder dann verwalten.
Achte bitte darauf, dass du vorher alle persönlichen Daten auf deinem Scan unkenntlich machst.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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SoundDreamer Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 08.10.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 14:00 | |
Hallo Ottokar,
ersteinmal vielen Dank für Deine Antwort.
Nun ich war heute beim Jobcenter! Stehe immernoch neben der Spur....
Es fing gleich bei der Anmeldung an,
wollte mich erstmal nur mit einem termin trösten und war ziemlich arrognat die Dame und nicht sagen, sie glaubt sie was besseres!!
Nach einigen Hin und Her, bestand ich aber darauf das ich dies heute klären möchte, da ich nicht weiss wie es finanziell weiter geht für mich.
Also telefonierte die nette Dame, mit der Leistungsabteilung und konnte nach oben gehen!
Ein Stück weiter wenigstens das schon mal.
Frau XXX in der Leistungsabteilung war dann tatsächlich auch mal recht freundlich und ich konnte und in Ruhe meine Sachlage erklären!
Von Ihr aus gebe es da kein Problem, sie müsse es da nur mit ihrer Teamleiterin besprechen.
Ala sie wiederkam um mir erklärte das in meinem Fall es bei diesem Betrag für die KdU bleibt.
Erneut erklärte ich ihr die Sachlage, keinen Erbarem, inzwischen konnte ich meine Tränen nicht mehr zurück halten.
Sie zählte mir alle § auf und das sie es bedauert für mich weiter nichts tun zu können, das sich ja an die §en und Bestimmungen halten, schlug mir aber dennoch vor das ich doch mal mit ihrer Teamleiterin sprechen kann.
Inzwischen total aufgelöst schildert ich nocheinmal meine Sachlage. Auch die liebe Teamleiterin klammerte sich an ihre Bestimmungen und §en fest!!
Ich soll einen Widerspruch einlegen....
Nur hab ich wirklich nicht mal die Ahnung wie ich das formulieren soll!
und jetzt zu deiner Frage:
Doch ich war Hartz4.
Nur habe ich jetzt über ein Jahr gearbeitet.
Sie beziehen sich auf ein Datum, wo ich längst schon gearbeitet habe und das wussten die auch.
Ich habe wirklich keine Ahnung wie ich jetzt weitermachen soll.
Biite helft mir!!
Lg
[Dieser Beitrag wurde am 09.10.2008 - 14:37 von Ottokar aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 14:48 | |
Ich habe die Links zu den Bildern entfernt, da darin sowohl deine persönlichen Daten als auch die des SB ersichtlich sind.
Wenn du schon mal ALG II bezogen hattest und währenddessen eine rechtmäßige Aufforderung zur Senkung deiner Unterkunftskosten erhieltest, dieser aber nicht nachgekommen bist, wirkt diese fort.
Das du zwischendurch kein ALG II erhalten hast, ist
dabei unrelevant.
1.
Der Bescheid für den 22.09. - 30.09.2008 ist falsch, weil hier statt der dir zustehenden 30€ nur 9€ als Versicherungsfreibetrag gewährt wurden.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V sieht aber keine anteilige Gewährung vor, nur eine vollständige.
Hiergegen soltest du also Widerspruch einlegen.
Hast du im September tatsächlich 205,56€ ALG I erhalten?
2.
Die Berechnung ab 01.10.2008 ist korrekt, vorausgesetzt du erhälst tatsächlich ab und im Oktober und den Folgemonaten 685,20€ ALG I ausgezahlt.
Ob die Übernahme der 360€ Unterkunftskosten korrekt ist, kann ich nicht beurteilen, dazu müsste ich den Hintergrund wissen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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SoundDreamer Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 08.10.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 15:03 | |
Lieben für die schnelle Beantwortung.
Ja ich hab 205,56€ im Sep erhalten.
was die Aufforderung der Unterhaltskosten betrifft, die habe ich damals erhalten, habe aber vorablauf des Ultimatums Arbeit gefunden, und dies auch sofort mitgeteilt!
Was mir damals noch vom Jobcenter zuviel überwiesen worden ist, habe längst zurück gezahlt!
Ich kann nur nicht nachvollziehen warum dies nicht als neu Antrag behandelt wird, wohl mir das vorher versichert worden ist!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 15:07 | |
Es ist ein Neuantrag, nur die Aufforderung zur Senkung deiner Unterkunftskosten für diese Wohnung bleibt weiterhin bestehen, bis du dieser nachgekommen bist. Die Unterbrechung deines ALG II Bezuges betrifft nicht diese Aufforderung.
Nachtrag:
du solltest bei der Wohngeldstelle prüfen lassen, wie hoch dein Wohngeldanspruch wäre, wenn du statt ALG II WoGe beantragen würdest.
[Dieser Beitrag wurde am 09.10.2008 - 15:15 von Ottokar aktualisiert]
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SoundDreamer Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 08.10.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 15:17 | |
Habe ich das jetzt richtig verstanden,
Die Aufforderung besteht weiter das leuchtet mir ein, aber sind sie auch im Recht mir jetzt gleich die Miete so zu kürzen das ich nicht in der Lage bin zu überleben!
Es wurde mir doch extra geraten, das ich es so machen soll, da das Wohnmungsamt sowieso weniger zahlt!
Und wie kann ich es möglicherweise um ändern auf Wohnungsgeld?
[Dieser Beitrag wurde am 09.10.2008 - 15:50 von SoundDreamer aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 18:49 | |
Die Schonfrist von 6 Monaten, innerhalb der das Amt die Miete ungekürzt weiter zahlen muss, ist bei dir ja schon lange abgelaufen.
Ob die Kürzung deiner Unterkunftskosten korrekt ist, kann ich nicht beurteilen, dazu müsste ich den Hintergrund wissen.
Wie hoch dein Wohngeldanspruch wäre, wenn du statt ALG II WoGe beantragen würdest, kannst du bei der Wohngeldstelle prüfen lassen.
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