Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

ge55bu 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 09.10.2008
Beiträge: 2
Nachricht senden
...   Erstellt am 09.10.2008 - 11:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, auch zu dem Artikel:
"Arbeitslos ohne Leistungsanspruch" in
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue … spruch.php

Frage:
- Kann man als "Arbeisloser ohne Leistungsbezug", wenn man gewisse Leistungen nicht erbringt, ohne Kenntnisnahme aus dem Programm gestrichen werden? (an die Rentenkasse werden dann keine Zeiten gemeldet)

- wenn man abgemeldet wurde, kann man sich jederzeit wieder (auch mehrmals) als "arbeitslos ohne Leistungsbezug" anmelden, damit diese Tage der Rentenversicherung gemeldet werden?
Wer kennt sich da aus?
Gruß an alle




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 09.10.2008 - 12:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ge55bu schrieb

    Frage:
    - Kann man als "Arbeisloser ohne Leistungsbezug", wenn man gewisse Leistungen nicht erbringt, ohne Kenntnisnahme aus dem Programm gestrichen werden? (an die Rentenkasse werden dann keine Zeiten gemeldet)

Das kann ich so pauschal nicht beantworten, da musst du mal konkrete Falldaten bringen.


ge55bu schrieb

    - wenn man abgemeldet wurde, kann man sich jederzeit wieder (auch mehrmals) als "arbeitslos ohne Leistungsbezug" anmelden, damit diese Tage der Rentenversicherung gemeldet werden?
    Wer kennt sich da aus?
    Gruß an alle

Man kann sich beim AA sowohl arbeitsuchend als auch arbeitslos melden. Das ist unabhängig von einer Anspruchsvoraussetzung oder dem Bezug vom ALG I oder II.

[Dieser Beitrag wurde am 09.10.2008 - 12:33 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

ge55bu 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 09.10.2008
Beiträge: 2
Nachricht senden
...   Erstellt am 09.10.2008 - 12:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen,
ich bin über 50 Jahre und arbeitssuchend (ohne Leistungsbezug) gemeldet. Diese Zeiten werden der Rentenkasse gemeldet.
Nun soll ich an einer Schulungsmaßnahme teilnehmen (incl. mehrwöchiger Probearbeit in einer Firma ohne Bezahlung).
Die Weiterbildung habe ich angenommen, allerdings nicht die Probearbeit ohne Bezahlung.
Ich soll nun als Arbeitssuchender abgemeldet werden (die Zeiten werden dann nicht an die Rentenkasse gemeldet)
Kann ich mich dann wieder anmelden oder kann dies abgelehnt werden?
Gruß an alle




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 09.10.2008 - 14:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wieso sollst du abgemeldet werden? Weil du an diesem Mehrwöchigen Probearbeiten nicht teilnimmst?
Das wäre vollkommen rechtswidrig, denn dafür fehlt es an jeder Rechtsgrundlage!
Hinzu kommt, dass ein reines Probearbeiten lt. § 49 Abs. 2 Nr. 3 SGB III nur 2 Wochen dauern darf, diese Maßnahme also aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig ist, wenn es sich um reines Probearbeiten handelt.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Leistungsanspruch Karaim 3 sevenid
Leistungsanspruch Bedarfsgemeinschaft Taker123 2 sevenid
berechnung leistungsanspruch cynthia1968 2 sevenid
kein Leistungsanspruch wg. zuviel Ersparnis susandelfino 11 sevenid
arbeitslos ichbinrehlein 2 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 5 User Geburtstag
Sabine (55), moonchild (21), elron (48), angel22 (24), bubbel (41)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



blank