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ge55bu Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.10.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 11:42 | |
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, auch zu dem Artikel:
"Arbeitslos ohne Leistungsanspruch" in
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue … spruch.php
Frage:
- Kann man als "Arbeisloser ohne Leistungsbezug", wenn man gewisse Leistungen nicht erbringt, ohne Kenntnisnahme aus dem Programm gestrichen werden? (an die Rentenkasse werden dann keine Zeiten gemeldet)
- wenn man abgemeldet wurde, kann man sich jederzeit wieder (auch mehrmals) als "arbeitslos ohne Leistungsbezug" anmelden, damit diese Tage der Rentenversicherung gemeldet werden?
Wer kennt sich da aus?
Gruß an alle
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 12:29 | |
ge55bu schrieb
Frage:
- Kann man als "Arbeisloser ohne Leistungsbezug", wenn man gewisse Leistungen nicht erbringt, ohne Kenntnisnahme aus dem Programm gestrichen werden? (an die Rentenkasse werden dann keine Zeiten gemeldet)
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Das kann ich so pauschal nicht beantworten, da musst du mal konkrete Falldaten bringen.
ge55bu schrieb
- wenn man abgemeldet wurde, kann man sich jederzeit wieder (auch mehrmals) als "arbeitslos ohne Leistungsbezug" anmelden, damit diese Tage der Rentenversicherung gemeldet werden?
Wer kennt sich da aus?
Gruß an alle
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Man kann sich beim AA sowohl arbeitsuchend als auch arbeitslos melden. Das ist unabhängig von einer Anspruchsvoraussetzung oder dem Bezug vom ALG I oder II.
[Dieser Beitrag wurde am 09.10.2008 - 12:33 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
ge55bu Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.10.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 12:51 | |
Hallo zusammen,
ich bin über 50 Jahre und arbeitssuchend (ohne Leistungsbezug) gemeldet. Diese Zeiten werden der Rentenkasse gemeldet.
Nun soll ich an einer Schulungsmaßnahme teilnehmen (incl. mehrwöchiger Probearbeit in einer Firma ohne Bezahlung).
Die Weiterbildung habe ich angenommen, allerdings nicht die Probearbeit ohne Bezahlung.
Ich soll nun als Arbeitssuchender abgemeldet werden (die Zeiten werden dann nicht an die Rentenkasse gemeldet)
Kann ich mich dann wieder anmelden oder kann dies abgelehnt werden?
Gruß an alle
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.10.2008 - 14:32 | |
Wieso sollst du abgemeldet werden? Weil du an diesem Mehrwöchigen Probearbeiten nicht teilnimmst?
Das wäre vollkommen rechtswidrig, denn dafür fehlt es an jeder Rechtsgrundlage!
Hinzu kommt, dass ein reines Probearbeiten lt. § 49 Abs. 2 Nr. 3 SGB III nur 2 Wochen dauern darf, diese Maßnahme also aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig ist, wenn es sich um reines Probearbeiten handelt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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