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ike 
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 18:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

am 01.11. habe ich endlich eine Stelle antreten dürfen.

Da ich seit fast einem Jahr immer wiede Ärger mit der ARGE hatte stellt sich nun für mich die Frage:

Bin ich mit der ersten Gehaltszahlung und der Vorlage von Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung wirklich ganz raus aus HartzIV? Durch diverse schlechte Erfahrungen mit der ARGE bin ich da etwas misstrauisch.

- Meine Akte wird sicherlich nicht vernichtet (?)
- Bis wann liegt meine Akte bei der ARGE?
- Bis wann können noch Nachforderungen o. ä. kommen?
- Darf die ARGE danach noch Daten über mich erheben (z.B. neuer Wohnort durch ummeldung, Heizkostenabrechnung des aktuellen Jahres etc.)?

KURZ: Ab wann bin ich die ARGE wirklich los? Den Tag möchte ich mir nämlich im Kalender markieren

Vielen Dank schonmal für eine Antwort.

Gruß,
Frank




Joergl ...
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Registriert seit: 17.09.2008
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 21:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Schreib denen doch, daß Du auf Löschung Deiner Daten bestehst...

Wenn keine Bestätigung kommt, hake nach...





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joschzilla ...
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 22:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi ike,

nur so am Rande. Hast du schon alles beantragt was dir zusteht? Bewerbungskosten zurückerstattung. Einstiegsgeld etc?

Und solange du innerhalb eines bestimmten Zeitraumes umziehen mußt etc. kannst du sogar Umzugsgeld beantragen...

Also warte noch mit der Löschung deiner Daten.

Ich hatte noch nach Arbeitsaufnahme 6 Wochen Dauerstress aber es hat sich gelohnt bis jetzt.





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ike 
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...   Erstellt am 20.11.2008 - 18:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke erstmal für die Antworten!

Gibt es irgendwo eine Angabe von Fristen wie lange die meine Daten speichern dürfen?

Vor allem würde mich noch interessieren, ob ich am Ende des Jahres immer noch meine Stromabrechnung nachreichen muß.

Da ich wahrscheinlich das erste Gehalt schon Ende November ausgezahlt bekomme ist noch zu erwarten, dass ich das bereits erhaltene Novembergeld zurückzahlen muss.

Die Idee mit dem "Löschantrag" finde ich ganz gut, aber ein Passus z.B. aus einem Gesetz wäre super um der Sache etwas Nachdruck zu verleihen




KontraHartz ...
Sehr Aktiv
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Registriert seit: 10.11.2007
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...   Erstellt am 20.11.2008 - 18:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


In der Regel müssen sich die Ämter an die Aufbewahrungsfrist halten. Die Zeitspanne dafür ist unterschiedlich, liegt meistens so zwischen 4 und 5 Jahren.
Hast Du schon einmal Akteneinsicht beantragt? Das würde ich schnellstens machen, um zu sehen, was überhaupt über Dich gespeichert worden ist.





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joschzilla ...
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...   Erstellt am 20.11.2008 - 18:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das muß nur Anteilig zurückgezahlt werden. Kommt drauf an wann du zu arbeiten angefangen hast. Wenn du am Ersten anfängst und am 1. Noch für den Monat Geld von der Bagis bekommst dann mußt du voll zurückzahlen.

Die Löschung der Daten mußt du selber beantragen. Ich glaube meine Akte hatten die nach 6 Monaten (Erster Job) immer noch komplett.

Bevor du aber die Daten löscht solltest du die SV Blätter die du von der Bagis bekommen hast sorgfältig prüfen bzw. prüfen lassen. Das gleiche gilt für RV relevante Papiere bzw. Krankenversicherungsgeschichten.

Am besten du gehst hin und kopierst die ganze Akte. Dann werden die sich hüten zu behaupten du hättest irgendwas nicht belegt Und sie werden dir nix vorhalten. Weil sie dann nicht mehr können.





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Joergl ...
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...   Erstellt am 20.11.2008 - 18:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich meinte doch nur die Telefonnummer, nicht das ganze Paket...





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ike 
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...   Erstellt am 30.11.2008 - 21:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo und nochmal vielen Dank für die Antworten.

Demnächst (nachdem ich keine Leistungen mehr von der ARGE bekomme und ich mir durch meinen Job eine bessere Wohnung leisten kann) möchte ich umziehen. Ist es dann noch meine Pflicht der ARGE meine neue Adresse mitzuteilen? Sprich: besteht von meiner Seite noch "mitwirkungspflicht" bzw. "Informationspflicht" auch wenn ich nicht mehr Leistungsempfänger bin?

Hat die ARGE darüber hinaus "Anspruch" auf meine Heizkosten- / Nebenkostenabrechnung für das abgelaufene Jahr? Die betrifft ja dann noch einige Monate in denen ich Leistungsempfänger war...

Hoffe ihr könnt noch einmal helfen

Gruß
Frank




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 02.12.2008 - 17:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ike schrieb

    Demnächst (nachdem ich keine Leistungen mehr von der ARGE bekomme und ich mir durch meinen Job eine bessere Wohnung leisten kann) möchte ich umziehen. Ist es dann noch meine Pflicht der ARGE meine neue Adresse mitzuteilen? Sprich: besteht von meiner Seite noch "mitwirkungspflicht" bzw. "Informationspflicht" auch wenn ich nicht mehr Leistungsempfänger bin?

Nein!

ike schrieb

    Hat die ARGE darüber hinaus "Anspruch" auf meine Heizkosten- / Nebenkostenabrechnung für das abgelaufene Jahr? Die betrifft ja dann noch einige Monate in denen ich Leistungsempfänger war...

Ja. Wenn das Amt Neben- und/oder Heizkosten zuviel gezahlt hat, hat es Anspruch darauf, da du nur Anspruch auf die tatsächlichen Unterkunftskosten hast. In einem solchen Fall würde es sich dann um eine Überzahlung handeln.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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