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<Lazarus> unregistriert
| Erstellt am 20.08.2007 - 00:07 | |
Hallo,
ich hoffe, daß ich hier richtig bin. Es geht um folgende Situation: Nach erfolgreichem Vorstellungsgespräch bekommt man tatsächlich einen Job. Natürlich will man zum nächst möglichen Termin seine Arbeit aufnehmen, aber in den wenigsten Fällen ist das der erste Tag eines jeden Monats. Daraus ergibt sich, daß man noch im Zeitraum des Leistungbezugs arbeitet und hinzu kommt noch, daß man für den ersten Monat in dem man gearbeitet hat kein volles Gehalt bekommt. Sollte man dann noch seinen Lohn im selben Monat kriegen, indem man die Arbeit aufgenommen hat, bezieht man also auch noch Einkommen im Zeitraum des Leistungbezugs. Also muß man die erhaltene Leistung womöglich noch zurückzahlen.
Ich hoffe meine Ausführungen sind soweit klar? Worauf ich hinaus will ist, wenn es dumm läuft muß man einen Monat mit einem reduzierten Einkommen klar kommen und obendrein muß man auch noch Leistungen zurückzahlen.
Was das reduzierte Einkommen angeht, daß könnte man wohl noch verkraften, je nachdem wie gut man vorher mit Hartz IV über die Runden gekommen ist. Wenn es gut geht schafft man es, wenn nicht, muß man sich irgendwo Geld leihen. Letzteres ist natürlich kein guter Einstieg in den Arbeitsmarkt, gerade mal ein paar Wochen gearbeitet und schon einen Dispo oder ein Darlehen an der Backe. Keine schöne Vorstellung.
Was die mögliche Rückzahlung der Leistungen angeht, daß ist natürlich noch verzwickter, schon ein Nettoeinkommen von um die 800€ und einem halben Monat Arbeit reicht aus, um sogut wie den ganzen Leistungsbezug für einen Monat zurück zu zahlen. Da ist es dann auch weniger schön, wenn die ARGE/das DLZ am liebsten den ganzen Betrag auf einmal zurück haben möchte und sich nur widerwillig auf Ratenzahlung einläßt. Gerade bei jungen Arbeitnehmern, die nicht mal 1000€ netto verdienen, ist die Rückforderung der Leistung in einer Zahlung nicht möglich. Und Ratenzahlung ist auch nicht optimal, da die ARGE/ das DLZ die Raten sehr hoch ansetzt und auf Monate hinaus einen nicht unerheblichen Teil seines Lohnes aufbringen muß, um die Raten zu begleichen.
Die Problematik, die aus dem Zuflußprinzip und der Diskrepanz zwischen im Vorraus gezahlten Leistungen und rückwirkend gezahltem Gehalt entsteht, muß sich irgendwie lösen lassen. Aber im Moment, fällt mir dazu nur ein, daß man bei einer Aufnahme einer Beschäftigung darauf achten muß, daß man in den ersten 5 Tagen des Monats anfängt, damit die erste Lohnzahlung nahezu einem vollen Gehalt entspricht, und man muß drauf bestehen, daß der Arbeitgeber den Lohn nicht im selben Monat überweist indem die Beschäftigung aufgenommen wird. Zum einen damit das Einkommen nicht auf die Leistung angerechnet wird und zum anderen damit das regelmäßige Einkommen gewährleistet wird.
Wenn man solche Bedingungen an den Arbeitgeber stellt, fällt man natürlich sofort auf, denn es ist nicht üblich das der Arbeitnehmer großartige Bedingungen für die Annahme einer Arbeit stellt. Im Zweifelsfall wird ein anderer Bewerber die Stelle bekommen, jemand der pflegeleichter ist.
Natürlich kann man sich auch sagen, egal was kommt Hauptsache ich habe Arbeit, aber wer keinen finanzillen Spielraum hat und sich da rüber keine Gedanken macht, könnte 2 oder 3 Wochen bevor er sein erstes volles Gehalt bekommt, feststellen, daß er Schulden machen muß.
Ich wage sogar zu behaupten, daß es in extremen Fällen sogar so weit kommen kann, daß jemand eine Arbeit ablehnt, weil er nicht es sich leisten kann die Zeit bis zu seinem ersten vollen Gehalt zu überbrücken.
Mich würde interessieren, wer ähnliche Beobachtungen gemacht hat und welche Lösungen für dieses Problem sich die Betroffenen ausgedacht haben.
Ich glaube auch, daß viele Menschen hier einem Trugschluß aufsitzen, nur weil jemand aus Hartz IV raus ist, heißt das nicht das sich die Lage seiner Finanzen dadurch sofort verbessert. Gerade in der Zeit kurz nach Aufnahme einer Beschäftigung ist die Situation genauso angespannt wie mit Hartz IV oder gar noch schlimmer.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 20.08.2007 - 12:57 | |
Hallo,
eigentlich dürfte eine solche Diskrepanz gar nicht auftreten, wenn die ARGE sich an die korrekte Anrechnung hält.
Bsp. so wäre es korrekt
Du nimmst ab 01.08. oder im Monat August eine Arbeit an.
D.h. du erhälst ungemindert für August 647 Euro ALG2, unabhängig davon, ob du den Lohn noch im August oder erst im September erhälst. Denn Einkommen darf erst angerechnet werden, wenn man es auch tatsächlich erhalten hat. Alles andere wäre eine unbillige Härte und lt. SGB2 rechtswidrig.
Nun gibt es 2 Möglichkeiten:
a)
Du erhälst am 31.08. deinen Lohn für August in Höhe von 400 Euro, davon sind, abzüglich Freibeträge, 240 Euro anrechenbar. Die ARGE korrigiert nun deinen Bescheid von August, rechnet die 240 Euro an, damit stehen dir für August nur noch 407 Euro ALG2 zu. Da du aber bereits für August 647 Euro ALG2 erhalten hast, eben weil dir ALG2 am Monatsanfang zusteht, fordert die ARGE das zuviel gezahlte ALG2 für August im September zurück, indem es diese Überzahlung im September auf dein ALG2 anrechnet. Zuviel bekommen hast du im August 240 Euro ALG2, also genau soviel wie anrechenbares Einkommen. Also erhälst du im September nur (647€ - 240€=) 407 Euro.
Das wiederholt sich dann jeden Monat.
b)
Du erhälst am 10.09. deinen Lohn für August in Höhe von 400 Euro. Da zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung dein Einkommen noch nicht vorliegt, erhälst du für September ungemindertes ALG in Höhe von 647 Euro.
Die ARGE korrigiert nun deinen Bescheid von, September rechnet die 240 Euro an, damit stehen dir für September nur noch 407 Euro ALG2 zu. Da du aber bereits für September 647 Euro ALG2 erhalten hast, eben weil dir ALG2 am Monatsanfang zusteht, fordert die ARGE das zuviel gezahlte ALG2 für September im Oktober zurück, indem es diese Überzahlung im Oktober auf dein ALG2 anrechnet. Zuviel bekommen hast du im September 240 Euro ALG2, also genau soviel wie anrechenbares Einkommen. Also erhälst du im Oktober nur (647€ - 240€=) 407 Euro.
Das wiederholt sich dann jeden Monat.
Grundlagen sind die Vorschriften im SGB2, dass das ALG2 jeweils im Vorraus zu zahlen ist und das Einkommen dann anzurechnen ist, wenn man es tatsächlich erhält.
Manche ARGEn bieten analog dazu sogar an, eben weil die Einkommensanrechnung dann erheblich enfacher ist, dass Einkommen erst im Folgemonat angerechnet wird.
Damit spart man sich bei der ARGE erheblichen Verwaltungsaufwand, denn die Überarbeitung des Bescheides des aktuellen Monats und die im Folgebescheid zu stellende Nachforderung entfallen.
Ob im Folgemonat nun das Einkommen der Vormonats oder der Erstattungsanspruch des Vormonats angerechnet wird, der Betrag bleibt dabei ja der selbe.
Ist das Einkommen jeden Monat gleich, kann man auch eine andere Form der Einkommensanrechung vereinbaren. Das macht aber nur Sinn, wenn man den Lohn nicht am Monatsende erhält, weil man dann den ersten Monat mit deutlich weniger Geld dasteht:
du hast im August vorraussichtlich 400 Euro Einkommen. Davon könnten also 240 Euro angerechnet werden. In Erwartung dieses mögliche Einkommens, erhälst du für August statt dem vollen ALG2 von 647 Euro nur anteiliges ALG2 in Höhe von (647€ - 240€ =) 407 Euro. Damit muss die ARGE - da sie ja zum Zeitpunkt der Einkommensanrechnung auf dein ALG2 Mitte Juli, wenn die Bescheide für August erstellt werden, dein korrektes Einkommen für August noch nicht kennt - deinen Bescheid von August korrigieren, wenn du weniger oder mehr Einkommen erzielt hast als das, von dem die ARGE bei der Anrechnung ausgegangen ist.
Und genau diese Vorgehensweise führt immer wieder zu Problemen, weil jeder Bescheid doppelt überarbeitet werden muss.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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<Lazarus> unregistriert
| Erstellt am 20.08.2007 - 15:06 | |
Ich hab deine Rechnung jetzt nur überflogen, ich werde noch mal meine Bescheide raussuchen und sie damit vergleichen.
Aber Fakt ist, daß ich damals am 15.01.07 angefangen bin, einen Nettolohn von 823€ hatte und für Januar etwas um die 400€ bekommen habe. Das wurde dann auf meinen Regelsatz von 311€ plus 150€ Miete angerechnet und ich muß so gut wie alles zurückzahlen. Dann kam noch hinzu, daß die ARGE trotz rechtzeitiger Meldung meines Arbeitsverhältnisse mir auch noch für Februar Geld gezahlt hat. Gut, das Geld brauchte ich auch, denn trotz meines halben Lohns mußte ich einen Dispo aufnehmen, da meine Kosten nunmal gestiegen waren. Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit kamen hinzu, außerdem mußte ich mich neu einkleiden.
Aber wenn man alles zusammen zieht, forderte die ARGE eine Summe um die 780€ von mir zurück.
Inzwischen bin ich wieder arbeitlos, mein Arbeitgeber wollte wohl nur die Fördermittel mitnehmen?! Jedenfalls hat er mich nach 6 Monaten entlassen. Natürlich bin ich gleich wieder in Hartz IV gerutscht, da ich in den letzten 2 Jahre keine 12 vollen Monate beschäftigt war.
Die ARGE fordert nun weiterhin 50€ pro Monat, damit ich meine Überzahlung abstottern kann und nebenbei hab ich auch noch den Dispo am laufen. Wovon ich die ganzen laufenden Kosten bezahlen soll, fragt natürlich keiner.
Ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, daß ich auch noch dafür bestraft werde, daß ich mich um Arbeit bemüht habe, denn außer gestiegenen Kosten habe ich nichts davon, daß ich 6 Monate Arbeit hatte.
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 20.08.2007 - 16:52 | |
Hallo Lazarus,
irgendwie kommt mir Deine Situation unwirklich vor, als ob die ARGE falsch gerechnet hat.
Warum 311€ Regelsatz? Bist Du verheiratet?
Am 15.1. angefangen Nettolohn:
Für Januar ca. 400€ netto
ab Februar 823€ netto/Monat
Rückforderung für Jan. und Febr. zusammen 780€
Fahrtkosten zur Arbeit kamen hinzu.
Habe ich Dich richtig verstanden?
Wenn ja, gehe ich davon aus das der Rückforderungsbescheid in der Höhe von 780€ FALSCH war. Überschlagsmäßig hättest Du etwas zurückzahlen müssen, aber nicht in dieser Größenordnung.
Vielleicht können wir das rückwirkend noch klären. Auch wenn die Widerspruchsfrist vorbei ist, mit einem Überprüfungsantrag nach §44 SGBX ist alles noch zu berichtigen!
Melde Dich mal zu Deiner Situation.
Gruß
Quinky
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<Lazarus> unregistriert
| Erstellt am 20.08.2007 - 20:12 | |
Unwirklich ist eine komische Umschreibung. Fakt ist das ich noch 14 Monate lang, jeden Monat 50€ an die ARGE überweisen darf, um meine Überzahlung zurück zu geben.
Ob die Überzahlung richtig berechnet wurde, ist natürlich eine andere Frage. Laut den Leuten, die angeblich davon Ahnung haben, denen ich es vorgelegt habe, ist es richtig.
Ich kann nochmal die Unterlagen raussuchen und die genauen Zahlen angeben.
Und nein, ich bin nicht verheiratet, aber ich lebe seit über einem Jahr mit meiner Freundin zusammen und da nun die Beweislage umgekehrt wurde, werden wir so veranschlagt.
Aber mir geht es ja nicht nur dadrum, ob irgendwas falsch berechnet wurde. Ich habe auch keine Lust dadrauf, daß wenn ich wieder einen Job kriege, daß dann noch mehr Rückforderungen auf mich zukommen. Am Ende sind das noch über 1000€ und ich darf die nächsten 2 Jahre zahlen, oder wie?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.08.2007 - 13:37 | |
Hallo,
gibt es in deiner Nähe eine Beratungsstelle für Arbeitslose? Mach dich mal kundig. Die solltest du mit allen Unterlagen: Bescheide, Lohnabrechnungen, Mietvertrag usw. aufsuchen und dort alles mal kontrollieren lassen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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<Lazarus> unregistriert
| Erstellt am 21.08.2007 - 16:28 | |
Hallo,
ich werde mich mal an die Diakonie wenden, dort habe ich heute einen Termin wegen einer Schuldenberatung. Denn so wie es aussieht wird die zusätzliche Belastung durch die Rückforderung über kurz oder lang dazu führen, daß ich meine monatlichen Kosten nicht mehr decken kann.
Keine Ahnung ob die mir helfen wollen und können, aber soll ich erstmal Schulden anhäufen, damit etwas passiert?
Na ja, in unserem komischen Land kann ich mir alles vorstellen.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.08.2007 - 17:07 | |
Ich finde es gut, dass du dir sofort Hilfe suchst. Viele gehen aus Scham diesen Weg nicht (gleich) und sitzen dann wirklich vor Schuldenbergen.
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<Lazarus> unregistriert
| Erstellt am 21.08.2007 - 22:07 | |
Ja, die sind mit solchen Fällen vertraut.
Kommt wohl häufiger vor, daß es nach einer Arbeitsaufnahme zur Überzahlung durch die ARGE kommt und kurze Zeit später sind die Leute dann wieder arbeitslos, aber durch die Rückforderung und gestiegene Lebenshaltungskosten reicht Hartz IV nicht mehr sobald man wieder ALG II bekommt.
Und stimmt schon, viele zahlen dann einfach Kreditraten oder sowas nicht mehr und dann sind das ganz schnell 10000€ und mehr.
Nun, jedenfalls werden wir zusammen mit der Schuldnerberatung alle Unterlagen prüfen und dann absprechen, wie weiter vorgegangen werden soll.
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