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KamcDon 
Durchstarter
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Beiträge: 14
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...   Erstellt am 14.05.2008 - 15:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

folgendes hat sich zugetragen.

Seit dem 01.04.2008 bin ich ohne Arbeit und habe vorsorglich einen Antrag auf ALG I + II gestellt und habe auch Einladungen zur Agentur und ARGE erhalten. Nach dem mir ALG I bewilligt wurde, schrieb ich meiner ehemaligen Bearbeiterin auf der ARGE eine E-Mail, dass ich den Termin nicht warhnehmen werden, da ich jetzt im ALG I - Bezug sei.

In der zwischenzeit stellte ich allerdings einen Antrag auf Übernahme Fahrtkosten, da ich ein halbes Jahr (monatlich 170,00€) pendeln musste. Wurde von der ARGE schriftlich aufgefordert, Nachweise nachzuweisen inkl. Frist usw.
Nach dem eine weile nichts kam, rief ich im Servicecenter an und die teilten mir mit, dass ich der ARGE bzw. meine Berabeiterin mitgeteilt habe, dass ich auf jegliche Leistung verzichte.

Was kann ich dagegen tun? Und wenn ja, gibt es irgendwelche schriftlichen Vorlagen? Stehe a bissel aufm Schlauch.

Danke für eurer Hilfe!




Ottokar ...
Moderator
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 15.05.2008 - 11:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn du der ARGE schreibts, dass du nichts von ihr willst, weil du ja im ALG I erhälst, dann ist das gleichbedeutend mit Leistungsverzicht.

Sobald du ALG II beantragst, unterliegst du, Bedürftigkeit (also Bewilligung) vorausgesetzt, dem SGB II und hast allen zumutbaren Forderungen der ARGE nachzukommen, u.a. auch den Meldepflichten.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

KaMcDon 
Durchstarter
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Beiträge: 14
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...   Erstellt am 15.05.2008 - 18:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


...auch wenn die Leistungen bzw. der Antrag im noch Leistungsbezug beantragt wurde?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 16.05.2008 - 09:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sicher. Diese sind ja Bestandteil der SGB II-Leistungen.





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KaMcDon 
Durchstarter
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 08:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe dem Sachverhalt meinem RA geschildert und der forderte die Akte an...Kein Anhaltspunkt in der Akte zu verzeichnen, zwecks E-Mailverkehr oder Einstellung des o. g. Sachverhalts. Da gibts ein fettes Schreiben an die ARGE.

[Dieser Beitrag wurde am 05.06.2008 - 10:28 von KaMcDon aktualisiert]





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