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<Anna D.>
unregistriert

...   Erstellt am 09.09.2007 - 14:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute,

wir sind 3 Personen, ich, mein Mann und unser Sohn (5), schwerbehindert(zusätzlich noch eine Tochter, 22, wohnt auswärts zur Ausbildung, Hauptwohnsitz aber noch bei uns gemeldet)

Einkommen: 1200 € EU-Rente Mann, Pflegegeld nach SGB 11= 665 €, sonst nix

Vermögen: Auto? ca 8000 €.

Miete: 630 € warm

Sollten wir einen Antrag stellen und was muß beachtet werden?

Danke, Anna




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 10.09.2007 - 16:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

zur Sicherheit sollte:
1. die Tochter sich ummelden
2. die Tochter ihr Kindergeld nachweislich direkt erhalten, sonst wird es bei euch als Einkommen angerechnet

Lt. Fachinfo ist das Pflegegeld nach SGB XI privilegiert, wird also nicht als Einkommen auf das ALG2 angerechnet.


vereinfachte Rechnung

Anspruch
2 Personen a' 312€ + 1 Kind a' 208€ + Kosten der Unterkunft 630€ = 1462€

Einkommen: 1200 € EU-Rente Mann davon wird ein Freibetrag von 30€ abgezogen, anrechenbar sind also 1170€.

Damit habt ihr Anspruch auf ca. 292€ plus Mehrbedarf für deinen Mann.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<Anna D.>
unregistriert

...   Erstellt am 10.09.2007 - 20:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

vielen Dank erstmal für die Infos. Das hilft uns schon weiter. Meine Tochter bekommt ja Ausbildungsvergütung und das würde dann wahrscheinlich angerechnet, wenn sie noch hier gemeldet ist. Und dass möchte ich ihr auch nicht zumuten, dass sie uns hier noch unterstützen muß.

Ich werde mich melden, wenn der Bescheid da ist, oder wenn beim Antrag noch Fragen auftauchen.

Nochmals Danke,

Anna




<AnnaD,>
unregistriert

...   Erstellt am 28.09.2007 - 19:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ,

ich hab jetzt alle Unterlagen beisammen und für nächste Woche einen Termin zur Abgabe...

Eine Frage hätte ich noch: In dem Zusatzblatt 3 (Vermögen) steht unter Punkt 8 die Frage:

Wurde Vermögen verschenkt oder gespendet oder auf eine andere Person übertragen?...

Was ist damit gemeint und ab welcher Summe muß man dazu Angaben machen?

Wäre sehr nett, wenn mir dazu jemand noch helfen könnte.

Grüsse, Anna




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 29.09.2007 - 11:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Darunter ist z.B. zu verstehen, wenn du, in Hinsicht auf deine drohende Bedürftigkeit, deinen Kindern erhebliche Teile deines Vermögens überschrieben hast, um es so vor der Verwertung zu bewahren. Wenn du deiner Tochter ein paar hundert oder auch tausend Euro in die Hand drückst, ist das was anderes und geht die ARGE nichts an. Allerdings sollte das nicht auf den Kontoauszügen ersichtlich sein. Passiert das Ganze innerhalb der Vermögensfreibeträge, ist es ohnehin für das ALG2 nicht relevant und damit nicht meldepflichtig.





Signatur
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<AnnaD.>
unregistriert

...   Erstellt am 11.10.2007 - 20:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

vielen Dank nochmal für die letzte Info zum Vermögen.

Den Antrag habe ich heute erst eingereicht, hatte schon letzte Woche einen Termin, wurde aber abgewiesen, da ich den Personalausweis nicht dabei hatte
Naja, hab ich nicht gewußt. ... Die Bearbeiterin war eigentlich sehr freundlich und will sich bei ihrer Chefin einsetzen, dass wir die Kosten für eine größere Wohnung bezahlt bekommen, als uns normal zusteht.
Werde dann berichten, wenn der Bescheid eingegangen ist.

Liebe Grüsse, Anna





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