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<Jens0001>
unregistriert

...   Erstellt am 12.08.2007 - 14:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Soll ich meinen Hartz 4 Antrag stellen, obwohl er abgelehnt wird, da meine Lebensgefährtin (Bedarfsgemeinschaft) zuviel verdient und für mich aufkommen muss? Wie sieht es aus mit meinen Rentenansprüchen bzw. der Ruhezeit?
Bei der Agentur hat man mir "geraten" den Antrag gar nicht erst abzugeben, da er sowieso abgelehnt wird.
Vielen Dank schon mal,
Jens




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 12.08.2007 - 15:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

dieser Rat der Agentur ist rechtswidrig.
Das Amt hat die Pflicht, jeden Antrag anzunehmen und sorgfältig zu prüfen: SGB1 § 17.

Stelle deinen Antrag. Prüfe den Bescheid sorgfältig.
Dein Lebensgefährte muss nur unter folgenden Voraussetzungen und Umfang für die sorgen:

- wenn ihr mindestens 1 Jahr zusammen lebt, oder ein gemeisames Kind habt: SGB2 § Abs. 3a
- vom Einkommen deiner Lebensgefährtin müssen die Freibeträge entsprechend berücksichtig werden, nur das ihren Bedarf übersteigende anrechenbare Einkommen darf auf deinen Bedarf angerechnet werden
- da ihr nicht verheiratet seit, muss auch ein Zuschuss zu den Versicheurngsbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung lt. SGB2 § 26 geprüft werden, da du ohne ALG2-Anspruch deinen KV-Beitrag selbst zahlen müsstest

Wenn du hier den Brutto-+Nettoverdienst sowie eure Mietkosten (Wohnungsgrößte, Kaltmiete, Warmmiete) mitteilst, kann ich eine Beispielrechnung machen.





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