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...   Erstellt am 23.01.2006 - 11:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Anschläge auf Mobilfunk-Masten

Eine Serie von Beschädigungen und Störungen von Fernmelde-Anlagen beschäftigt seit 20. August die Polizei in Kaiserslautern. Die Beamten nannten gestern 13 Anzeigen mit einem Schaden von etwa 13 000 Euro. „Telefonmasten und Verteilerkästen im Gelände oder entlang wenig befahrener Straßen sind zur Nachtzeit angestrebte Ziele", berichtete gestern ein Polizeisprecher. Die Stromleitungen zu Mobilfunk-Einrichtungen an den Telefonmasten würden durchtrennt. Mitunter, so die Polizei, werfen die Täter ganze Verteilerkästen um und zerstören sie. „Folge solcher Straftaten ist, neben dem enormen Schaden für die Telekom, der Ausfall einer Vielzahl von Telefon- und Datenanschlüssen", führen die Ordnungshüter aus. Ende August und Anfang September sei es in Kaiserslautern zu Vorfällen in der Nähe des Senders „Am Nussbäumchen" gekommen. Auch in der Talstraße in Katzweiler wurden Telefon-Einrichtungen beschädigt. Ebenso in Eulenbis in der Unteren Pfeiffermühle und der Mückenmühle. Betroffen waren auch Anlagen am Ortsausgang von Höringen in Richtung Wackenbornerhof sowie am Samuelshof in Erzenhausen. Weitere Straftaten ereigneten sich im Lauterer Stadtteil Morlautern in der Straße „Zum Bornberg" sowie in Mehlingen „Im Sand". Die Polizei warnt vor unabsehbaren Folgen dieser Taten, wenn Bürger dringend Notarzt oder Feuerwehr anrufen müssen und dann feststellen, dass die Telefonleitung nicht funktioniert. Inzwischen habe die Telekom eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung der Täter führen. Um Hinweise bittet die Kriminalpolizei Kaiserslautern unter Telefon 0631/3692620. (ghm)

Quelle: Verlag: DIE RHEINPFALZ, Publikation: Zweibrücker Rundschau, Ausgabe: Nr.245 Datum: Mittwoch, den 20. Oktober 2004, Seite: Nr.17


Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung/Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht. (BGB § 228 Notstand)





Signatur
Karl Heinz Häußinger , Gesundheit und Lebensenergie - Ganzheitliche Beratung
Fax und AB: 03212-1099060

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