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CryNoMore 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 30
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...   Erstellt am 14.08.2008 - 21:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallöchen ihr Lieben,

ich habe mal eine kleine Frage:

Wenn eine Bedarfsgemeinschaft aus 2 Personen besteht, oder auch mehrere, egal. Und beide Personen erzielen im Monat ein Einkommen, was aber zusammen nicht reicht, sodass sie ergänzend Hartz IV bekommen, wie ist das dann mit der Anrechnung?
Es ist ja so, dass man diesen Freibetrag hat. Bekommen in diesem Fall, also dass beide Einkommen haben, aber mit Hartz IV aufgestockt werden muss, beide den Freibetrag? Also jeder seinen eigenen oder wird das dann nochmal irgendwie anders verrechnet?
Ich weiß, ist blöd formuliert, aber es ist spät und ich denke bzw. hoffe ihr wisst was ich meine. :D

Danke schon mal im vorraus.
CryNoMore




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 15.08.2008 - 01:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo CryNoMore,

ist zwar spät, aber ich versuch es mal kurz zu machen.

Auch in einer BG hat jedes Mitglied Anspruch auf seinen Individualbedarf. Also hat auch jeder für sein Einkommen Anspruch auf die Freibeträge.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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