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Duckislam Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.09.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 29.10.2008 - 21:43 | |
Hallo,
folgender Sachverhalt:
- von 12/06 bis 09/07 habe ich ALG2 inklusive Zuschlag nach § 24 bezogen.
- von 10/07 bis 15.08.08 habe ich gearbeitet, war am 16.08.08 jedoch wieder arbeitslos.
Ein Anspruch auf ALG1 bestand demnach nicht und ich habe ALG2 beantragt.
Der Bescheid kam, ohne Zuschlag nach § 24.
Außerdem wurde das ALG2 für 16-31 August abgelehnt unter Hinweis darauf dass ich im Juli und August genug verdient hätte um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit der gleichen Begründung wurde das ALG2 für September auf etwa die Hälfte gekürzt.
Jetzt meine Fragen:
1. erlischt der Anspruch auf den Zuschlag nach § 24 wenn man nach Bezug von ALG2 + Zuschlag wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt ?
2. Ist es rechtens dass mir das ALG2 für 16-31 August verweigert und dass mir das ALG2 für September gekürzt wurde weil ich im Juli und von 1-15 August ca EUR 1.720,- netto verdient habe ?
Ich bin 57 Jahre alt und mir steht demnach ein anrechnungsfreies Vermögen von 57 x 150,- + 750,- = 9.300,- Euro zu. Ein solches Vermögen besitze ich nachweislich nicht und es ist mir deshalb unverständlich warum mein Verdienst aus Juli und August auf das ALG2 für die 2. Augusthälfte und für den September angerechnet wird.
Ich würde mich freuen wenn ihr meine Fragen beantworten könntet.
MfG
PS
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 29.10.2008 - 21:49 | |

Verdienst wird angerechnet. Mit dem Freibetrag hat das nix zu tun.
[Dieser Beitrag wurde am 29.10.2008 - 22:12 von Joergl aktualisiert]
Signatur "Die Würde des Menschen ist unauffindbar". |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 30.10.2008 - 11:32 | |
zu 1.
der Zuschlag wird innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Ende des ALG I Anspruches gezahlt, wenn man innerhalb dieser Frist ALG II bezieht.
Diese Frist wird nicht durch zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme unterbrochen.
Bei dir hat diese Frist 12/06 begonnen und endete damit 11/07. Damit hattest du am 16.08.08 keinen Anspruch mehr auf diesen Zuschlag wegen Fristablauf.
Mit einem neuen ALG I Anspruch hättest du wieder, nach dessen Ablauf, Anspruch auf diesen Zuschlag gehabt.
zu 2.
Einkommen muss - und darf nur - in dem Monat auf das ALG II angerechnet werden, in dem man dieses Einkommen erhält, es also zur Verfügung hat (bereite Mittel). Wann man für diesen Lohn gearbeitet hat, ist dabei vollkommen unrelevant.
Wenn du also im August und September Lohn erhalten hast, ist die Anrechnung in diesen Monaten korrekt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
pumuckl Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 28.02.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 03.11.2008 - 16:39 | |
habe das Gefühl man braucht eine gehörige Portion Galgenhumor wenn man in die Arge-Maschinerie eintritt.
Habe Anfang Oktober Antrag auf ALG2 gestellt.Wie üblich bei der kleinsten Abweichung von der Norm kann man die Formulare schon mal nicht komplett ausfüllen,also Nachfragen beim Amt.Bin 5 mal dort gewesen wegen irgendwelcher Nachfragen oder Nachforderungen von irgendwelcher Bescheinigungen.
Am 30.10.kam dann der Bescheid,dachte ich zumindest,nein,es waren sogar 2.Natürlich hat nicht einer davon gestimmt.Habe beim SB angerufen da Ablehnung für November.Frage,wieso Ablehnung?Antwort des SB,sie haben Zufluß im Nov.
Ich hatte ihr schon mehrfach gesagt das ich schon im Oktober alle Papiere und Gehalt für Oktober erhalten habe.
Ich sagte ihr ich könne gern vorbei kommen und alles vorlegen.Ihre Antwort war,das wird nicht gehen da ihre Bürostunden Montags bis Donnerstags von 8-12 wären und es wäre gleich 12.Da Montag ja schon der 3. Nov.wäre bräuchte sie dann darüber eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Ich natürlich diese Bescheinigung besorgt und mit Widerspruch heute zum Amt gebracht.Komme dort an,SB in Urlaub,der Vertretung vorgelegt und gefragt ob das jetzt alles wäre was man noch an Bescheinigungen wolle.Er sagt,das müssen wir jetzt erst mal überprüfen ob sie wirklich kein Zufluß im Nov.haben.
Ich sagte hallo,auf der Bescheinigung steht 31.10.und das ich alles schon erhalten habe.Maßgebend ist der Monat des Zuflusses und diese Bescheinigung bestätigt das ich alles im Oktober erhalten habe.
Bin mal gespannt was da jetzt noch kommt.Ach ja den Zuschlag für ehemalige ALG 1 Empfänger hat natürlich auch gefehlt.
Ist halt der alljährliche Behördenwahnsinn,habe leider immer nur in der Sommer-Saison eine Festanstellung.
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