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Wilhelmshaven1968 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 07.10.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 13:26 | |
Hallo ihr lieben Modis..,
meine Freundin hat momentan ein riesiges Problem. Ihr wurde jetzt plötzlich das Harz IV gemindert, und zwar um das Kindergeld abzüglich der 30€ Pauschale.
Ihre Tochter ist 25 Jahre alt, Behindert und lebt in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen. Das Kindergeld für diese Tochter geht auf das Konto der zweiten Tochter (21J.lebt in ihrem eigenen Haushalt) um damit ein Auto abzuzahlen, welches die beiden (Mutter und 21J Tochter) sich vor der Arbeitslosikeit zusammen gekauft haben. Dieses Auto wird aber benötigt um die Behinderte Tochter zu besuchen, bzw. abzuholen, und um drei weitere leibliche Kinder in Hannover zu besuchen, bzw in den Ferien nach Wilhelmshaven zu holen.
Jetzt die Frage: Ist die ARGE im Recht, wenn sie das Kindergeld anrechnet?
euch im vorraus...
Grüße aus Wilhelmshaven
Signatur Leben und leben lassen..
Davon hat die ARGE noch nix gehört!! |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 08.10.2008 - 15:01 | |
Kindergeld für Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist grundsätzlich als Einkommen dem Kindergeldberechtigten zuzuordnen.
Wenn das behinderte Kind aber Leistungen erhält, bei denen sein KiGe als Einkommen mit angerechnet wird, sieht es anderst aus, denn das wäre dann eine unzulässige Doppelanrechnung.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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