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tommes Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.11.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2008 - 10:36 | |
Hallo werte Forumsmitglieder,
ich brauche dringend einen Ratschlag wie ich es mit meiner Steuererklärung handhaben soll.
Seit dem Jahr 2005 bin ich AlG 2-Empfänger.
Nun war ich in den Jahren 2006, 2007 und 2008 jeweils befristet beschäftigt. Die jährliche Beschäftigungsdauer war nie länger als 5 Monate, d.h ich kann bei Abgabe meiner Steuererklärung mit einer guten Steuerrückzahlung rechnen.
Das Problem ist nun, dass die ARGE mir diese Erstattungen als zusätzliches Einkommen anrechnen kann.
Gibt es eine Möglichkeit wie ich um die Anrechnung herum komme.
Mir ist dabei noch folgendes zu Ohren gekommen: Wenn man jemandem Geld schuldet, kann die Steuerrückerstattung für die Schuldentilgung verwendet werden.
Stimmt das??
Danke im voraus
Tommes
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2008 - 13:48 | |
tommes schrieb
Das Problem ist nun, dass die ARGE mir diese Erstattungen als zusätzliches Einkommen anrechnen kann.
Gibt es eine Möglichkeit wie ich um die Anrechnung herum komme.
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I.d.R. nein.
tommes schrieb
Mir ist dabei noch folgendes zu Ohren gekommen: Wenn man jemandem Geld schuldet, kann die Steuerrückerstattung für die Schuldentilgung verwendet werden.
Stimmt das??
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Sicher geht dass, dann müsste aber eine Abtretungserklärung bezüglich der Steuererstattung vorliegen, die VOR dem ALG II Bezug abgeschlossen wurde. Aber auch hier ist es fraglich, ob die ARGE das anerkennen würde.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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