Fuori Member

Status: Offline Registriert seit: 21.04.2006 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 06.05.2006 - 18:27 |  |
Wir bauen Anlagen. Elektrische Anlagen.
Ich meine damit elektrische Anlagen mit Meßumformern, Beleuchtung, Steckdosen, Motoren usw. usw.
und das alles natürlich im Ex-Bereich in der Chemie.
Ich habe meine erste Aussage verdoppelt um meine Frage deutlicher zu machen.
Sind unsere Anlagen, Anlagen gemäß BetrSichV und müssen wir dafür
nach Fertigstellung die Prüffristen angeben ?
Fuori.
[Dieser Beitrag wurde am 06.05.2006 - 18:30 von Fuori aktualisiert]
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Horst Moderator
     

Status: Offline Registriert seit: 05.05.2005 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 07.05.2006 - 19:01 |  |
Hallo Fuori.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat dem Begriff "Anlage" einen besonderen Stellenwert gegeben.
Die bisherige Komponentenbetrachtung, die in der Regel nur Teile einer Gesamtanlage erfasste,
wurde durch eine ganzheitliche Systembetrachtung abgelöst.
Gemäß den Begriffsbestimmungen in § 2 BetrSichV setzt sich eine (Gesamt-)Anlage aus mehreren Funktionseinheiten zusammen,
die gegenseitig in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb von dieser Wechselwirkung bestimmt wird.
Zu den Anlagen gehören auch überwachungsbedürfitge Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.
Anlagen im Sinne der BetrSichV können kleine Druckbehälteranlagen aber auch komplexe verfahrenstechnische Anlagen sein.
Innerhalb der Anlage werden alle Anlagenteile miterfasst, die für den sicheren Anlagenbetrieb erforderlich sind.
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Zu Anlagen im explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen) gerhören:
- alle Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regeleinrichtungen nach RL 94/9/EG,
die in einem funktionalen Zusammenhang stehen und deren Versagen oder Fehlfunktion direkt
oder über Beeinflussung eines anderen Bauteils zu einer Explosion führen kann
- alle Einrichtungen innerhalb und außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche, die für den sicheren Betrieb der Geräte,
Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen nach RL 94/9/EG erforderlich sind,
insbesondere Mess-, Steuer und Regeleinrichtungen
- das diese Bauteile verbindende Installationsmaterial ( z. B. Kabel und Klemmenkästen).
Wiederkehrende Prüfungen
Der Betreiber hat sowohl für die Anlagenteile als auch für die (Gesamt-)Anlage die Prüffrist zu ermitteln
und für die Prüfungen die jeweils besonderen Anforderungen zu berücksichtigen.
In unserem speziellen Fall ist es so, dass wir Komponenten installieren und prüfen, nicht Anlagen.
Bis denne,
Horst
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