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Riki 
Durchstarter
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Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 20
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...   Erstellt am 13.02.2008 - 15:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mir verschwimmen die Augen angesichts der ganzen auszufüllenden Daten.

Habe ich recht verstanden, dass es sich um eine Einschätzung für die nächsten Monate handelt?

Ist mit Punkt 2 "Voraussichtlichem Bewilligungszeitraum": "Monat der Antragsstellung" der Zeitpunkt gemeint, als ich den Erstantrag gestellt habe oder der Zeitraum ab jetzt, der Ausfüllung der Anlage EKS?

Was hat es mit den 6 Monaten auf sich?

Ich habe gerade letzte Woche meine Einnahme-Überschuss-Rechnung 2007 meinem Sachbearbeiter zur Kopie gegeben. Meine Kontoauszüge schicke ich regelmäßig.

Es lässt sich doch gar nicht so einfach aufdröseln: eine Neuinvestition kann man doch nur Abschreiben, also auf lange Zeit anrechnen. Die Monate schwanken.

Gruß Riki




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.02.2008 - 16:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lies mal den "Ratgeber Einkommensberechnung" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 13.02.2008 - 17:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Riki,

habe mir das Formular mal angeguckt und ich vermute mal, du meinst diesen Punkt hier:

2. Voraussichtlicher Bewilligungszeitraum
(Tragen Sie bitte den Monat der Antragstellung zuzüglich 6 Monate als Zeitraum ein.)
von __________ bis __________


Das ist so zu verstehen:

* voraussichtlicher Bewilligungszeitraum: damit sind erst mal die 6 Monate, die du hinzurechnen sollst, gemeint (kann ja sein, das zwischenzeitlich das Geschäft boomt und du nicht mehr hilfebedürftig bist)

* Monat der Antragstellung: ist der jetzige Monat, ab dem du dieses Formular ausfüllst

* zuzüglich 6 Monate: Monat der Antragstellung plus 6 Monate - das trägst du dann bei "von" "bis" ein
Beispiel: Februar 2008 bis August 2008

Riki schrieb
    Habe ich recht verstanden, dass es sich um eine Einschätzung für die nächsten Monate handelt?

Ja, so verstehe ich die Ausfüll-Hinweise auch.

Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit reinbringen.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Riki 
Durchstarter
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Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 20
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...   Erstellt am 13.02.2008 - 22:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf,

das war schon mal sehr hilfreich, denn ich wusste nicht, ob sich die 6 Monate rück- oder vorausbeziehen.

LG Riki



PS:Ärgerlich ist, dass ich das Ding ausfüllen muss, obwohl ich bereits in diesem Monat aus dem Leistungsbezug rausfalle, weil mein Mann eine feste Stelle im Februar angenommen hat (freilich noch mit Trennungskostenbeilhilfe).




Sternschnuppe 
Durchstarter
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Registriert seit: 14.03.2008
Beiträge: 11
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 15:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


So, auch ich erhalte Anlag EKS.
Dort soll ich
die voraussichtl. Einnahmen im gesamten voraussichtl. Bewilligungzeitr. bekanntgeben.

Wie errechne ich das? Nehme ich da die Einnahmen der letzten 6 Monate im Durchschnitt? Ich habe keine Ahnung, was ich dort angeben soll, denn ich weiss es selbst auch nicht, wieviel es sein wird.

Vor allem, wenn ich dort etwas falsches angebe, drohen sie mir mit "ganz versagen der Geldleistung".

Mein Gott, wie schnell sind sie damit, Müttern und Kindern den Hahn zuzudrehen.

Bitte um Hilfe




Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 17:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo @ all:

ich glaube, ich habe einen interessanten Lösungsansatz für das Problem gefunden. Hier mal bitte lesen: Anlage EKS (Quelle: elo-forum)

LG Wolf





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Sternschnuppe 
Durchstarter
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Registriert seit: 14.03.2008
Beiträge: 11
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 19:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke Wolf,

das hat mir schon einmal weitergeholfen.
Fühle mich jetzt etwas sicherer mit dieser Anlage.

LG




utscho 
Neu dazu gekommen


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Beiträge: 1
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...   Erstellt am 19.03.2008 - 02:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Brauche bitte hilfe:

Die Eltern von meinem bekantem sind selbständig, verdienen aber nicht genug so das sie auf HARTZ4 angewiesen sind. Jetzt verlangt ARGE das mein bekanter Anlage EKS ausfühlt (er ist 25, selbstständig, lebt noch bei den eltern) Die frage ist: Hat ARGE das recht von ihm das zu verlangen? Und zur welchem helseher soll er gehen um das ausfülen zu können (er hat eine transportfirma)

Sory für die fehler, behersche die deutsche sprache noch nicht 100 prozentig




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 19.03.2008 - 02:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Utscho,

wir bewerten hier keine Schreibfehler. Wer welche findet, kann sie gern behalten.

Wenn du jedoch schon, entgegen der Forumregeln, in einen fremden Beitrag schreibst, solltest du besser vorher lesen, was hier schon an Antworten steht!

Solltest du dann noch weitere Fragen haben, eröffne bitte ein neues Thema, damit dein Beitrag später gefunden werden kann. Danke!

LG Wolf





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Sternschnuppe 
Durchstarter
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Status: Offline
Registriert seit: 14.03.2008
Beiträge: 11
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...   Erstellt am 02.04.2008 - 16:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, aber das Ergebnis wollte ich Euch natürlich mitteilen:

Ich habe die Anlage EKS so ausgefüllt, wie ich es konnte und auch den Satz aus dem verlinkten Beitrag mitgeliefert. Das hat geklappt.

Grüße




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