Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Ini Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.07.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 16.07.2008 - 20:50 | |
Hallo,
ich benötige Hilfe zum folgenden Fall:
hatte bis Ende 2007 Festanstellung mit geringfügigem Gehalt, bezog deshalb noch Leistungen nach SGB II. Zusätzlich hatte ich einen Nebenjob (bei dem ich 3 Monate über der anrechnungsfreien Grenze lag), den ich leider nicht angegeben hatte aus Unwissenheit.
Jetzt fordert die Arge zu Unrecht bezogenes Geld zurück (aus den 3 Monaten). Ich hatte damals wegen zahlreichen zahnärtlichen Behandlungen nebenbei arbeiten müssen, um die Zahnarztkosten sofort begleichen zu können. Nun muss ich 260 € zurückzahlen.
Macht es Sinn, der Arge meinen Sachverhalt zu erläutern, denn ich bin kein Schmarotzer oder Betrüger? Wo sollte ich denn so schnell Geld für den Zahnarzt herbekommen? Sicher wird das nicht interessant für die sein, oder? Das Arge-Schreiben ist sehr angsteinflößend geschrieben und leider blicke ich bei der Aufrechnung nicht durch. Habe Angst, wenn ich nach der Aufrechnung frage, dass die noch mehr haben wollen.
Vielen Dank für euren Rat/Tipp!
|
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.07.2008 - 14:07 | |
Leider: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Rückforderung ist hier vollkommen rechtens. Ob diese der Höhe nach gerechtfertigt ist, kann ich allerdings ohne genaue Daten nicht beantworten.
Du kannst diesen Bescheid auch scannen und z.B. bei http://www.imgbox.de hochladen.
Im Anschluss an's hochladen erhälst du dort mehrere Links, nimm davon den Direktlink und kopiere ihn in deinen Beitrag, wo das Bild zu sehen sein soll.
Zusätzlich solltest du dir den Löschlink abspeichern, wenn das Bild nicht mehr benötigt wird, kannst du es damit löschen.
Alternativ kann man sich auch registrieren und seine Bilder dann verwalten.
Achte bitte darauf, dass du vorher alle persönlichen Daten auf deinem Scan unkenntlich machst.
Mit deinem Zahnarzt kannst du sicher eine Ratenzahlung vereinbaren.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
anhörung hartz 4 | strafe bei zu unrecht bezogenes harz vier | hartz iv anhörung | hartz 4 und zahnarztkosten rückerstattung | anhörung hartz iv