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betobe 
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...

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Beiträge: 7
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 12:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe heute einen Brief der ARGE bekommen, indem mir mitgeteilt wird, dass meine Miete 235,80€ monatlich nicht übersteigen darf. Da meine derzeitige Miete bei 335,00€ monatlich liegt, erwartet die ARGE eine Stellungnahme diesbezüglich.

Kann mir jemand sagen, was diese Stellungnahme bewirken soll? Kann dieser Brief bedeuten, das ich mir in Kürze eine neue Wohnung suchen muss?




Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 15:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


betobe schrieb
    Da meine derzeitige Miete bei 335,00€ monatlich liegt...

Hallo Betobe,

die Frage ist hier, ob deine € 335,-- Kalt- oder Warmmiete sind. Ist es die Warmmiete, dann mußt du prüfen, ob und wieviel deine Kaltmiete über den Angemessenheitskriterien der ARGE (€ 235,80 Kaltmiete) liegt.

Wurdest du in dem Schreiben aufgefordert, deine KdU (Kosten der Unterkunft) zu senken? Hat die ARGE Fristen genannt?

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


betobe 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 7
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 15:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die 335,00€ sind Warmmiete, davon 295,00€ Kaltmiete.
Ich wurde aufgefordert, Gründe anzugeben, die gegen einen Umzug sprechen.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 16:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


betobe schrieb

    Ich wurde aufgefordert, Gründe anzugeben, die gegen einen Umzug sprechen.

Was ist denn das für ein Unfug!
Erst mal ist das Amt verpflichtet, zu begründen, was und warum an deinen Unterkunftskosten es zu teuer ist.

Eine Warmmiete als Angemessenheitskriterum ist ohnehin vollkommen rechtswidrig. Lies dazu mal meinen Artikel hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue … 830b04.php





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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