Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<guest> unregistriert
| Erstellt am 13.06.2007 - 11:26 | |
Ich hätte mal eine Frage an euch.
Wegen gesundheitlichen Problemen bin ich seit März krank geschrieben.
Nun hat meine Sachbearbeiterin ein ärztliches Gutachten gefordert und möchte, dass ich eine Erklärung unterschreibe, dass mein Hausarzt meine Krankengeschichte dem Gutachter offen legt, damit aufgrund dieser Informationen ermittelt werden kann, ob ich längerfristig gesehen überhaupt arbeitsfähig bin.
Der Gutachter möchte mich nun aber auch zu anderen Ärzten überweisen.
Bin ich verpflichtet andere Ärzte aufzusuchen oder müssen die Informationen meines Hausarztes ausreichen?
Und wenn ich zu den Ärzten gehe, muss ich alle Untersuchungen machen lassen oder darf ich diese ablehnen ( den Termin hätte ich dann ja eingehalten ).
Wenn ich sie ablehne ( aber trotzdem den Termin einhalte ), was kann mir dann passieren? Bekomme ich dann wenigstens meine Miete weiter oder wird weiter gekürzt?
Danke schon mal für eure Hilfe.
|
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2007 - 16:13 | |
Hallo,
grundsätzlich hast du im Rahmen deiner Möglichkeiten dazu beizutragen, dass Umstände, die z.B. deine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen, also Leistungsrelevant sind, aufgeklärt werden: Mitwirkungspflicht lt. SGB 1 §§ 60 bis 67.
Normalerweise wirst du zum Amtsarzt des zuständigen Arbeitsamtes geschickt. Zuvor musst du eine Schweigepflichtsentbindung deiner behandelnden Ärzte für den Amtsarzt unterschreiben, so dass dieser die Behandlungsunterlagen einsehen kann. Du musst auch auf Verlangen alle medizinischen Unterlagen, die du selbst hast, mitbringen.
Wenn der Amtsarzt es für notwendig erachtet, dass ein Facharzt weitergehende Untersuchungen durchführt, bist du dazu lt. SGB 1 § 62 verpflichtet. Deine dazu notwendigen Auslagen (z.B. Fahrtkosten) müssen dir erstattet werden: SGB 1 § 65a.
siehe auch: Durchführungshinweise zu § 44a SGB II / Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
ärztliches gutachten hartz 4 | amtsarzt ablehnen | hartz iv, ärztliches gutachten | amtsarzt,mitwirkungspflicht,hartz | mitwirkungspflicht schweigepflichtsentbindung hartz | mitwirkungspflicht ärztliches gutachten | hartz ärztliches gutachten | ärztliches gutachten über arbeitsfähigkeit ohne schweigepflichtsentbindung | hartz 4 allgeime infos | harzt ivmitwirkungspflichtärztlichesgutachten