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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 13.06.2007 - 11:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich hätte mal eine Frage an euch.

Wegen gesundheitlichen Problemen bin ich seit März krank geschrieben.

Nun hat meine Sachbearbeiterin ein ärztliches Gutachten gefordert und möchte, dass ich eine Erklärung unterschreibe, dass mein Hausarzt meine Krankengeschichte dem Gutachter offen legt, damit aufgrund dieser Informationen ermittelt werden kann, ob ich längerfristig gesehen überhaupt arbeitsfähig bin.

Der Gutachter möchte mich nun aber auch zu anderen Ärzten überweisen.

Bin ich verpflichtet andere Ärzte aufzusuchen oder müssen die Informationen meines Hausarztes ausreichen?
Und wenn ich zu den Ärzten gehe, muss ich alle Untersuchungen machen lassen oder darf ich diese ablehnen ( den Termin hätte ich dann ja eingehalten ).

Wenn ich sie ablehne ( aber trotzdem den Termin einhalte ), was kann mir dann passieren? Bekomme ich dann wenigstens meine Miete weiter oder wird weiter gekürzt?

Danke schon mal für eure Hilfe.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.06.2007 - 16:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

grundsätzlich hast du im Rahmen deiner Möglichkeiten dazu beizutragen, dass Umstände, die z.B. deine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen, also Leistungsrelevant sind, aufgeklärt werden: Mitwirkungspflicht lt. SGB 1 §§ 60 bis 67.
Normalerweise wirst du zum Amtsarzt des zuständigen Arbeitsamtes geschickt. Zuvor musst du eine Schweigepflichtsentbindung deiner behandelnden Ärzte für den Amtsarzt unterschreiben, so dass dieser die Behandlungsunterlagen einsehen kann. Du musst auch auf Verlangen alle medizinischen Unterlagen, die du selbst hast, mitbringen.
Wenn der Amtsarzt es für notwendig erachtet, dass ein Facharzt weitergehende Untersuchungen durchführt, bist du dazu lt. SGB 1 § 62 verpflichtet. Deine dazu notwendigen Auslagen (z.B. Fahrtkosten) müssen dir erstattet werden: SGB 1 § 65a.

siehe auch: Durchführungshinweise zu § 44a SGB II / Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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