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thymian 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 29.07.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 29.07.2008 - 10:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,
unsere wohnung wird zu klein bzw. ist es schon länger und wir möchten umziehen.
derzeitige konstellation ist folgende: 2 erwachsene (26+32) + 1 kleinkind(3j), 2zkb 56qm 540 warm, davon werden zur zeit 484,68 von der arge als kdu übernommen (wir beziehen ergänzendes alg2, mann ist noch 1 jahr in der ausbildung)
wir hätten nun die möglichkeit in ein kleines häuschen mit garten zu ziehen (3zkb+2abstellräume, fläche ist noch net genau bekannt wird sich aber wohl geschätzt um die 80 qm bewegen, die miete wird wohl in etwa gleich bleiben. landkreis/arge bleibt gleich)
aber: die dortige durchschnittsmiete wird vermutlich niedriger liegen als hier - fällt entsprechend dann die übernahme der kdu auch niedriger aus?
(ich habe irgendwo mal eine liste gefunden, leider finde ich das forum nicht mehr, in der beide wohnorte als mietstufe 3 eingestuft waren, in der realität sind hier die mieten allerdings deutlich höher da stadtnah) ich frage deshalb, weil man überall (auch hier im ratgeber angemessenheit und umzug) als faustregel hört, das die kdu zumindest in der bisherigen höhe übernommen werden muss?
noch eine frage: spielt es eine rolle, dass der zukünftige vermieter mein vater ist? es handelt sich dabei natürlich um ein ganz reguläres und normales mietverhältnis - sonst vermietet er halt an jemanden anderen...
und noch was ganz anderes:
unser sohn spart fleissig kleingeld, das er ausschliesslich von mir und meinem mann bekommt in einer spardose. diese wird nun langsam voll und ich würde ihm gerne damit ein kleines sparbuch anlegen, auf dass er wie alle anderen gleichaltrigen kinder zum weltspartag seine dose leeren lassen kann.
laut unserem sachbearbeiter würde dann aber jede einzahlung als einkommen abgezogen. ist das korrekt?
vielen dank für ihre mühe..
thymian




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 29.07.2008 - 12:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

also zu den Angemessenheitskriterien kann ich nichts sagen, da müsst ihr mal unverbindlich bei eurer ARGE nachfragen.
Wenn der Umzug erforderlich ist, bei 3 Personen in einer 2Raum Whg ohne Kindezimmer dürfte das eigentlich außer Frage stehen - dann könnt ihr euch eine Bleibe suchen, die von der Kaltmiete her angemessen ist.
Lies dazu auch bitte mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".


Wenn dein Kind von seinem Taschengeld das ihr ihm von seinem Sozialgeld gebt (diese Herkunft ist wichtig!) sich was anspart und das dann auf ein Sparbuch legt, ist das kein Einkommen!
1. sind lt. Gesetz Leistungen des SGB II kein Einkommen im Sinne des SGB II (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II) und
2. sind im Regelsatz sog. Ansparbeträge enthalten, man soll sich davon also was ansparen!

Erhebliche Vorsicht ist geboten, wenn das Kind Geldgeschenke von Dritten erhält, diese wären nämlich Einkommen nach § 11 SGB II.
Hier hat das Kind nur einen Freibetrag von 50€/Jahr (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V).
Es ist aber nicht verboten, dass z.B. die Oma direkt die Turschuhe bezahlt, die der Filius benötigt.
So etwas ist weder in Geld umtauschbar, also nicht verwertbar und damit nicht anrechenbar, noch stellt es das Kind so gut, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht mehr gerechtfertigt wären = Geringfügigkeit. Außerdem geht das auch niemanden was an.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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