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Pumu ...
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...   Erstellt am 27.05.2009 - 18:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost aus dem Jahr 1972
(Also vor der Privatisierung)



In Dienstanfängerkreisen der Bundespost kommen immer wieder Verwechslungen der
Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor.
Um diesem Übel abzuhelfen, ist dieses Merkblatt dem Paragraphen 49 der ADA
vorzuheften.



Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im
Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, da
sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht
verbeutelt, sondern versackt werden.



Das ändert nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes
verwendetet Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne
bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder
Wertbeutelsackfahne.



Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen,
daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in
einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen,
so ist die in Frage kommende Dienststelle unverzüglich zu benachrichtigen.



Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist
auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.



Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt
es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil
ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich
durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem
versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit
"Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.



Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige
weiß, daß ein mit "Wertsack" bezeichneter Beutel kein Wertsack,
sondern ein Wertpaketsack ist.







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kornida ...
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...   Erstellt am 27.05.2009 - 18:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ach Du heiliger Strohsack!!!

(Heilige Scheiße sagt man ja nicht;
das heißt immer noch Heiliger Stuhl, oder?)





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Fallerfan ...
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...   Erstellt am 27.05.2009 - 18:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ja das Beamtenleben ist nicht einfach!





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Deutscher Fußballmeister 2007 :

V f B Stuttgart

www.svenvogel.de

Pumu ...
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...   Erstellt am 27.05.2009 - 19:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Fallerfan schrieb

    Ja das Beamtenleben ist nicht einfach!



MMmmmmmmmmm , das fängt schon beim

Einstellungstest an!

P.S. Bevor mich jetzt welche lynchen , mein Gatte ist auch Beamter!





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Mona 
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...   Erstellt am 27.05.2009 - 22:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Lieber Himmel! Aber bei der DBP nicht verwunderlich. Da war alles immer so beschrieben, dass man es auch nach dem zehnten Mal lesen nicht verstand. Ich glaube, die ganzen Dienstanweisungen mussten auch nicht immer einen Sinn haben. Hauptsache sie hörten sich wichtig an.





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kornida ...
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...   Erstellt am 27.05.2009 - 22:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


"... einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars
zur Bestätigung der Richtigkeit des Durchschriftexemplars..."...

(Oder so ähnlich)

P.S. Auch zwei meiner Brüder sind Beamte (Lehrer / Rechtspfleger).





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Trau schau wem!

kornida ...
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...   Erstellt am 27.05.2009 - 22:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


P.P.S. ... und bei einem hat's saumäßig abgefärbt.
Ich sag' jetzt aber nicht, bei welchem...





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Pumu ...
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...   Erstellt am 27.05.2009 - 22:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Rotkäppchen auf Amtsdeutsch


Im Kinderfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.

Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungsmittel und Genußmittel zu Genesungszwecken zuzustellen. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreisebene belehrt.

Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmaßung Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, daß die R. zu ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Großmutter eilend war.

Da wolfseits Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschend war, faßte er den Entschluß, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbe wegen Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem in Freßvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte. Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Indentität mit der Großmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz unter Beweis.

Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellt deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuß bezuschußt wurde. Nach Beschaffung einer Pulverschießvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflußnahme auf das Raubwesen einen Schuß ab. Dieser wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreisebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.

Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schußgeber die Vermutung, daß der Leichnam Menschenmaterial beinhalte. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Totvermarktung und stieß hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigehefteter Großmutter.

Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden Gebrüder Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht.

Wenn die Beteiligten nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselben derzeitig noch lebhaft.

Autor unbekannt





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ich selbert schrieb

    ..begegnete beim Übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz.







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...   Erstellt am 27.05.2009 - 23:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Und auch diese

"Geschäfte"

sind anscheinend behördlich geregelt!

Ich fass es nicht!!!





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