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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 20.11.2008 - 23:19 | |
Phoebe schrieb
In der Zeit vom 01.07.2007 bis 30.04.2008 habe ich nachweislich keine Leistung bezogen. |
Verstehe ich das richtig, dass in diesem Zeitraum nur deine Freundin ALG II und KDU bezogen hat? Du hast definitiv kein Geld von der ARGE erhalten?
Phoebe schrieb
Desweiteren zahlen sie zur Zeit nur 50% der Heizkosten, die anderen 50% werden von meiner Lebensgefährtin aus dem von ihr erwirtschafteten Einkommen beglichen... |
Für welchen Zeitraum gilt das? Ist damit der Zeitraum gemeint, als du keine Leistungen erhalten hast?
Beantworte das mal bitte; dann kann ich deinen Text ggfs. noch anpassen/umstricken.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 20.11.2008 - 23:53 | |
Ich war definitv bis zum 30.04.08 an der Uni eingeschrieben und wir alle wissen ja, das Studenten keine Leistung von der ARGE bekommen.
Und zur Zeit bezahlt die ARGE auch nur die Hälfte der KdU, da meine Freundin vom 08.09.08 bis 30.11.08 aufgrund ihrer Beschäftigung keine Leistung bezieht.
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 21.11.2008 - 00:02 | |
Also hat die ARGE schlußendlich nur in der Zeit
vom 30.04.2008 - 07.09.2008
die vollen KDU für euch beide gezahlt???
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 21.11.2008 - 00:16 | |
Ja, hat sie. Vor her habe ich keine Leistung erhalten, da ich studierte und danach hat meine Freundin keine Leistung mehr erhalten, weil sie in Arbeit war.
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 21.11.2008 - 01:01 | |
Hallo Phoebe,
ich habe es mal ein bissel "umgestrickt". Bitte prüfe unbedingt die eingesetzten Zeiträume, damit da keine Fehler passieren.
===Beginn Beispiel: Widerspruch===
Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom xxx
hier: Abrechnung der Heizkosten für 01.07.07 bis 30.06.08
BG Nr. xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren o. g. Bescheid, bei mir eingegangen am xxx, erhebe ich als Vertreterin unserer Bedarfsgemeinschaft fristgerecht Widerspruch.
Begründung:
Bei der Berechnung des Rückerstattungsbetrages haben Sie falsche Daten und Zahlen zu Grunde gelegt.
In der Zeit vom 01.07.2007 bis 31.03.2008 habe ich nachweislich keine Leistung von Ihnen bezogen. In diesem Zeitraum habe ich somit meinen Anteil an der Vorauszahlung aus meinem eigenen Einkommen bezahlt.
Seit dem 08.09.2008 bis zum Ende der Abrechnungsperiode am 30.06.08 hat Frau xxx keine Leistungen von Ihnen bezogen. Sie hat somit in diesem Zeitraum ebenfalls ihren Anteil an der Vorauszahlung aus ihrem eigenen Einkommen bestritten.
Dies bedeutet, dass Sie lediglich für den Zeitraum vom 01.04.2008 bis 30.06.2008 die vollen KdU inkl. Heiz- und Nebenkostenvorauszahlung für unsere BG gezahlt haben. In den anderen o. g. Zeiträumen wurden von Ihnen nur die jeweiligen anteiligen Kosten übernommen.
Hieraus ergibt sich zweifelsfrei, dass Sie auch nur für den Zeitraum vom 01.04.2008 bis 30.06.2008 die komplette von Ihnen geleistete Vorauszahlung bei Ihrer Berechnung zu Grunde legen können. Für die anderen o. g. Zeiträume steht Ihnen lediglich die Rückzahlung aus den anteilig von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen zu.
Die zum jeweiligen Zeitraum anteilig aus unserem Verdienst gezahlten Vorauszahlungen stellen somit zum Zeitpunkt der Hinterlegung beim Vermieter bereits Eigentum und damit Vermögen dar.
Ihre Anrechnung dieser von Ihnen NICHT geleisteten Vorauszahlungen ist somit rechtswidrig.
Diese Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II, da hier der Gesetzgeber lediglich von Erstattungen ausgeht, die der Hilfebedürftige als Leistungen zu den Kosten der Unterkunft vom Leistungsträger erhalten hat und dem Leistungsträger hier zur Verwaltungsvereinfachung eine Verrechnung mit seinen eigenen Leistungen ermöglicht.
Der Hilfebedürftige darf nicht schlechter gestellt werden (Schlechterstellungsverbot) als Hilfebedürftige, deren Betriebskostenvorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten übereingestimmt haben und die deshalb keine Erstattung erhalten haben und deren Vermögen somit auch als Vermögen berücksichtigt werden musste.
Die Wertung einer Nebenkostenerstattung als Einkommen würde somit außerdem eine besondere Härte darstellen.
Ich fordere Sie daher auf, Ihre Berechnung entsprechend zu ändern und uns einen korrekten Bescheid zuzusenden. Ihre rechtsmittelfähige Antwort erwarte ich bis zum (Datum + 14 Tage).
Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift)
===Ende Beispiel: Widerspruch===
LG Wolf 
[Dieser Beitrag wurde am 22.11.2008 - 13:13 von Wolf27 aktualisiert]
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 21.11.2008 - 01:37 | |
Hallo,
ich hab mich im Datum geirrt, ich war bis zum 31.03.08 an der Uni eingeschrieben, hatte mich im Monat geirrt.
Außerdem ist mir aufgefallen, daß der Abrechnungszeitraum und Zahlungszeitraum bei der Abrechnung unserer Vermieters nicht übereinstimmen.
Als Abrechnungszeitraum hat er 01.07.07 bis 30.06.08 angegeben, aber aber unser Guthaben aus der Vorrauszahlung ist der Kontostand vom 08.10.08.
Also schon Zahlungen für die neue Abrechnungsperiode, so wie es scheint.
Ich weiß nicht, ob das von Relevanz ist?
Die letzte Abrechungsperiode endete jedenfalls am 30.06.08, also bevor meine Freundin Arbeit gefunden hat.
Ich meine man kann das mit meiner Freundin so stehen lassen, aber das mit dem Ende der Abrechungsperiode muß raus.
-Ich fasse nochmal alle wichtigen Daten zusammen:
-Ich beziehe seit 1.04.08 Leistung von der ARGE.
-Meine Freundin bezieht seit dem 08.09.08 keine Leistung mehr von der ARGE.
-Der Abrechungszeitraum ist laut Vermieter 1.07.07 bis 30.06.08.
-Der Kontostand ist vom 08.10.08.
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 22.11.2008 - 13:19 | |
Phoebe schrieb
Als Abrechnungszeitraum hat er 01.07.07 bis 30.06.08 angegeben, aber aber unser Guthaben aus der Vorrauszahlung ist der Kontostand vom 08.10.08. Also schon Zahlungen für die neue Abrechnungsperiode, so wie es scheint. |
Hallo Phoebe,
das solltest du unbedingt klären!! Mit welchen Zahlen hat dann die ARGE schlußendlich gerechnet? Mit denen aus dem offiziellen Abrechnungszeitraum oder mit dem "Kontostand"? Anders gefragt: Welche Zahlen habt ihr der ARGE genannt? Prüf das bitte, sonst ist mein Schreiben fehlerhaft und bringt im bösen Fall nur Ärger, weil die Zahlen und Daten nicht korrekt sind.
Wenn das genau feststeht, wohin welche Zahlen gehören, kann ich es anpassen. Prüf auch bitte, ob ich jetzt das jeweilige Datum korrekt eingesetzt habe.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 22.11.2008 - 15:34 | |
Die ARGE hat eine Kopie der Abrechnung gekriegt, die wir gekriegt haben.
Aber ich denke, der Abrechnungszeitraum vom 01.07.07 bis 30.06.08 ist schon so korrekt.
Denn der Kontostand vom 08.10.08 wird mit 0,00 Euro angegeben.
Erst die Position Gutgaben inkl. dem Kontostand vom 08.10.08 gibt ein Guthaben von 226,41 Euro an.
Ich würde das ja gerne alles einscannen, aber ich hab keinen Scanner.
Diese Summe hat die ARGE dann auch zu 100% angerechnet.
Und diese Summe taucht sowohl am Ende des Abrechungszeitraums auf als auch als Guthaben am 08.10.08.
Das scheint ein Übertrag zu sein.
Das Problem im Widerspruch ist jetzt nur, dass meine Freundin erst nach Ende des Abrechungszeitraums ihre Arbeit aufgenommen hat. Entweder wir nehmen das komplett raus oder schreiben einfach korrekt hin, von wann bis wann sie gearbeitet hat (bzw. arbeiten wird, da ihre Kündigung auf den 30.11.08 datiert ist).
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 22.11.2008 - 15:43 | |
Hallo Phoebe,
ich sehe auch gerade, dass ich mir bei der Korrektur einen kapitalen Bock geschossen habe.
Bevor ich jetzt alles auseinander drösel und das noch verkehrter wird, lass mich das nochmals in Ruhe alles überlegen und formulieren. Ich werde das voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages dann hier reinsetzen. Also, bissel Geduld bitte. 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 22.11.2008 - 16:07 | |
Mach dir keinen Stress und schreib es lieber nochmal in Ruhe.
Wir machen alle schließlich mal Fehler.
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