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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 16:46 | |
Hallo,
ich glaube den selben Fall hatten wir schon letztes Jahr.
Wir haben aus der Heizkostenabrechnung ein Guthaben erhalten und die ARGE fordert die ganze Summe für sich zurück.
Nur so weit mir bekannt, kann die ARGE nur das zurückfordern, was sie auch gezahlt hat.
Da ich ja erst ab Mai 08 ALG II beziehe, habe ich ja somit zu vor meinen Heizkostenanteil aus eigener Tasche bezahlt.
Der Abrechungszeitraum war von Okt. 07 bis Okt. 08.
Somit kann die ARGE meinen Heizkostenanteil für Okt. 07 bis April 08 gar nicht für sich beanspruchen.
Macht sie aber trotzdem, weil das Heizkostenguthaben wieder mit der Miete verrechnet wird.
Ich weiß, daß das etwas unglücklich gelöst ist, daß unser Vermieter das Guthaben durch eine Mietsenkung zurückzahlt, anstatt normal die Miete abzubuchen und das Guthaben gesondert zurückzuzahlen.
Aber das tut eigentlich nichts zur Sache, da alle Berechungen korrekt nachgewiesen werden können, der Vermieter faßt nur beide Arbeitschritte zusammen.
Nur die ARGE tut wieder so als würde es sich um eine Mietsenkung handeln und nicht um eine Guthabensrückzahlung und damit haben sich schon letztes Jahr versucht zu begründen, warum sie alles von dem Guthaben für sich beanspruchen können.
Genaue Zahlen und einen Widerspruch reiche ich nach, mir geht es jetzt erstmal darum, ob ich richtig davor bin.
Heizkosten, die die ARGE gar nicht geleistet hat, kann sie auch nicht zurückfordern, oder liege ich da falsch?
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
Cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 22:17 | |
Hallo Phoebe,
schau mal Hier und Hier
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"
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Stillgelegt, unser Weblog! |
Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 23:13 | |
Gut, jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Ich bezahlte meinen Heizkostenanteil mit meinem eignen Einkommen und jetzt soll das nochmal als Einkommen angerechnet werden? Weil ich leider so dumm war die Heizung nicht voll aufzudrehen.
Ich soll also dafür bestarft werden, dass ich sparsam mit Energie umgehe? Und wenn ich die Heizung voll aufdrehe, dann darf ich die Mehrkosten auch aus eigener Tasche bezahlen.
Das regt mich echt auf, einmal wurde mir das Einkommen angerechnet mit dem ich die Heizkosten bezahlte und jetzt wird das nochmal als Einkommen berechnet. Soll ich vielleicht noch doppelte Mehrwertsteuer dafür zahlen?
Da komme ich ja sogar mit einer Straftat noch besser weg, denn für ein Verbrechen kann man nur einmal belangt werden und nicht zweimal.
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
Loewe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 12.10.2007 Beiträge: 362 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 23:53 | |
Phoebe schrieb
Und wenn ich die Heizung voll aufdrehe, dann darf ich die Mehrkosten auch aus eigener Tasche bezahlen.
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wieso das? gibt es da icht eine Grenze? Bis dahin es zumutbare Miete und Heizkosten gibt.
ich hab mir anfangs auch nicht getraut die Heizung aufzudrehen. Bis meine komplette gesenkte Miete sich die arge einstreichte. Nie wieder. Ich friere nicht mehr.
[Dieser Beitrag wurde am 12.11.2008 - 23:56 von Loewe aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2008 - 00:32 | |
Hallo Phoebe,
jetzt mal ruhig Blut. Lies mal unseren Ratgeber: Anrechnung von Rückerstattung aus Mietnebenkostenvorauszahlungen Da ist alles ausführlich erklärt und beschrieben, wie das korrekt zu laufen hat. Wenn dann noch etwas unklar ist, melde dich einfach nochmals.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2008 - 00:41 | |
Ja, aber wer entscheidet wieder, was zumutbar ist? Die ARGE also stellen die sich erstmal quer, wenn es um Nachzahlungen geht. Also wieder Stress und Widerspruch.
Außerdem, warum soll ich mehr Heizen, wenn die Wohnung eh schon warm ist.
Das ist absoluter Schwachsinn, ich verschwende keine Energie.
Das ist wieder dieses zusammengeschusterte Gesetz, was mal wieder Mehr-Personenhaushalte benachteiligt, gerade wenn eine Person im Haushalt Einkommen erzielt hat oder noch erzielt.
Wie gesagt umweltpolitisch und nach dem Gleichstellungsgrundsatz eine Katastrophe.
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2008 - 10:52 | |
Hier solltest du sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, denn sofern dir dein Ex-AG keinen Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen kann, bist du für den Verlust des PC nicht haftbar.
Unabhängig davon kann der Ex-AG den Lohn nicht so ohen weiteres einbehalten, dazu muss er zuvor deine Schuld und den dadurch eingetretenen Schaden nachweisen.
ACHTUNG Ottokar: Diese Antwort gehört in den Thread Letztes Gehalt fehlt, springt ARGE ein?. Ich habe sie der Einfachheit halber mal dort reinkopiert. 
LG Wolf
[Dieser Beitrag wurde am 14.11.2008 - 00:23 von Wolf27 aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 00:21 | |
Ottokar, dein Beitrag hier ist irgendwie falsch, das muß ein anderes Thema sein.
So und jetzt nochmal Klartext. Die ARGE zahlt zur Zeit nur 50% der Nebenkosten, da meine Freundin ja ihr eigenes Geld verdient. Außerdem wurde von Okt. 07 bis April 08 auch nur 50% der Nebenkosten von der ARGE gezahlt.
Und nach dem Ratgeber haben sie keinen Anspruch auf diese Anteile.
Trotzdem ziehen sie die volle Nebenkostenrückzahlung von meiner Leistung ab.
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 00:47 | |
Hallo Phoebe,
da kannst/musst unbedingt Widerspruch gegen den Bescheid bzw. den Abzug einlegen. Fruchtet das nichts, kannst du nur noch klagen, um die ARGE zu bremsen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 20.11.2008 - 17:06 | |
Hier mal ein Widerspruchsentwurf, für Verbesserungsvorschläge wäre ich dankbar.
Widerspurch zu ihrem Bescheid vom xxx
Werte Damen und Herren,
gegen ihren o.g. Bescheid, bei mir eingegangen am xxx, erhebe ich als Vertreterin unserer Bedarfsgemeinschaft fristgerecht Widerspruch.
Begründung:
In der Zeit vom 01.07.2007 bis 30.04.2008 habe ich nachweislich keine Leistung bezogen. In diesem Zeitraum habe ich meinen Anteil an der Vorrauszahlung aus meinem eigenen Einkommen bezahlt. Somit stellt dieses Geld zum Zeitpunkt der Hinterlegung beim Vermieter bereits mein Eigentum und damit mein Vermögen dar.
Ihre Anrechnung meiner geleisteten Vorrauszahlung für den Zeitraum 01.07.2007 bis 30.04.2008 ist somit rechtswidrig.
Diese Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II, da hier der Gesetzgeber lediglich von Erstattungen ausgeht, die der Hilfebedürftige als Leistungen zu den Kosten der Unterkunft vom Leistungsträger erhalten hat und dem Leistungsträger hier zur Verwaltungsvereinfachung eine Verrechnung mit seinen eigenen Leistungen ermöglicht.
Hätten die Betriebskostenvorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten übereingestimmt, wären also die Betriebskostenvorauszahlungen geringer gewesen, hätte es keine Erstattung gegeben.
Damit wäre der Erstattungsbetrag niemals beim Vermieter hinterlegt worden, sondern wäre beim Vermögenseigentümer verblieben und hätte somit zum Zeitpunkt der Erstantragstellung auf ALG II als Vermögen berücksichtigt werden müssen.
Der Hilfebedürftige darf nicht schlechter gestellt werden (Schlechterstellungsverbot) als Hilfebedürftige, deren Betriebskostenvorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten übereingestimmt haben und die deshalb keine Erstattung erhalten haben und deren Vermögen somit auch als Vermögen berücksichtigt werden musste.
Die Wertung einer Nebenkostenerstattung als Einkommen würde somit außerdem eine besondere Härte darstellen.
Desweiteren zahlen sie zur Zeit nur 50% der Heizkosten, die anderen 50% werden von meiner Lebensgefährtin aus dem von ihr erwirtschafteten Einkommen beglichen, somit können sie nur die Vorrauszahlungen verrechnen, die sie auch wirklich getätigt haben.
Der zweite Absatz gefällt mir nicht, ins besondere da die Verrechung des Heizkostenguthabens im Dez. passiert und meine Freundin ab 1.12.08 wieder arbeitslos ist.
Vielleicht sollten wir uns deswegen erstmal auf die Zeit vom 1.07.07 bis 30.04.08 konzerntieren?
Mir gefällt auch nicht, daß ich keinen wirklichen Paragraphen habe mit dem ich argumentieren kann.
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
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