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<Gast> unregistriert |
Mein Vater ist ein Alkoholiker und "säuft" seit seit dem Tod meiner Mutter fortwährend nun auch täglich. | |||
Celsus ![]() administrator guest relations coordinator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 17.10.2005 Beiträge: 391 Nachricht senden |
Grundsätzlich haben auch Kinder den Eltern Unterhalt zu leisten, wenn diese nicht imstande sind, sich selbst zu erhalten. Aber vorrangig haften jedenfalls ein Ehegatte bzw. die Vorfahren. Wenn ihr also Großeltern habt, habt ihr wohl keine Probleme. Zu beachten ist auch, dass der Vermögensstamm eures Vaters (Erspartes etc.) zuerst verwertet wird. Ihr seid also kurz gesagt die letzten, die zur Unterhaltsleistung herangezogen werden könnten, wenn euer Vater sich eines Tages nicht selbst erhalten kann. Und dann geht das selbstverständlich nur soweit, als euer eigener Unterhalt nicht gefährdet wird. Signatur Wer glaubt, er sei perfekt, hat aufgehört besser zu werden. | |||
Silke ![]() attendee ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 20.05.2006 Beiträge: 13 Nachricht senden |
In Wien ist da glaube ich anders. Komisch sind die verschiedenen Regelungen. | |||
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