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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<Rea> unregistriert
| Erstellt am 18.12.2006 - 15:42 | |
hallo,
folgendes problem:
ich, algII ohne leistungsbezug, da im nov. 05 geheiratet (bedarfsgemeinschaft), bewerbe mich regelmäßig. inzwischen ist mein mann auch arbeitslos geworden und wir liegen nur ein paar euro über dem satz, so dass ich trotzdem kein alg II beziehen kann. dementsprechend haben wir im monat zusammen!! gerade mal knapp 300€ zur verfügung, wovon strom, tel, net, verpflegung usw. bestritten werden müssen.
es ist mir nicht mehr möglich geld für bewerbungen aufzubringen, so habe ich bei der afa um bewerbungskostenbeihilfe (mit antrag, der mir noch vorlag) gebeten und die absagen von 11 bewerbungen mitgeschickt.
heute bekam ich einen ablehnungsbescheid, was mich betroffen, aber auch wütend macht. das verstehe ich nicht unter "fördern". ich koste die agentur keinen cent mehr, versuche alles um in arbeit zu kommen und jegliche hilfe für weitere bewerbungen wird mir versagt.
bin bei der afa gemeldet, aber eben ohne leistungsbezug, d. h. ich muss mich alle drei monate melden.... und frage mich für was.
gibt es vielleicht doch einen §, der unter gewissen umständen bewerbungskosten bewilligt auch ohne leistungsbezug. wenn ich finanziell nicht mehr in der lage bin bewerbungen zu schreiben und wegzuschicken kann ich mir ja gleich einen strick nehmen....
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<Bella B> unregistriert
| Erstellt am 18.12.2006 - 23:31 | |
da steht www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596985909e2a01.php
dass Erstattung von Bewerbungskosten sowie Reisekosten im Zusammen- hang mit Vorstellungsgesprächen ( pro Bewerbung 5,- Eu’s bis 260 /Jahr, Fahrkosten extra auf Antrag) übernommen werden. also einspruch erheben!
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<Reiner> unregistriert
| Erstellt am 30.09.2007 - 19:45 | |
Hallo,
Du bist aber nicht in Böblingen da ist das Gang und Gebe,genauso Fahrkostenerstattung bei Teilhabe an Fortbildungen
LG
Reiner
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 01.10.2007 - 19:25 | |
Bewerbungskostenerstattung muss im Voraus beantragt werden, also bevor die Kosten entstehen! Hinterher gibts nichts.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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