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kuekenhenne 
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...   Erstellt am 20.01.2008 - 16:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Huhu

Ich sitze nun seit 2 Std ca. vor meinem Läppi und bin am überlegen ob ich dies hier schreiben soll...aber ich weiß sonst nicht wo ich Hilfe bzw. Rat herbekomme....

Es ist mir so unendlich peinlich, dies hier preiszugeben....aber ich kann nicht anders...

Es geht um folgendes...

Wir haben Stromschulden....nicht gerade wenig...genau gesagt 843,50€...
Die setzen sich zusammen aus den letzten beiden Monat im Geschäft und dann von September und Oktober hier vom Haus....

Wir konnten es nicht mehr zahlen und ich weiß auch jetzt nicht wie es zahlen soll...die Stadtwerke lassen sich natürlich auf keine Ratenzahlung ein...nun habe ich bei der Arge angefragt und gestern war das Ablehnungsschreiben im Briefkasten...
Sie können es nicht übernehmen, weil wir für die Miete von unserem Geld drauf zaheln, etc....Es bliebe nach den Abzügen nicht genug über um mindestens 50€ monatlich an die Arge zurückzuzahlen...

Aber was soll ich denn nun machen?
Es war ein Morgen schon jmd von den Stadtwerken da und wollte den Strom abstellen, aber es war zu der Zeit keiner da....unser Glück...

Gibt es nun keine Möglichkeit mehr? Ich kann nicht mehr....wir haben Winter und die wollen Strom und Gas abstellen...
Die Arge meinte eben das es gut ausschaut, weil ein Kind im Haushalt lebt...das es übernommen wird und ich es abzahl...

Wo kann ich mich noch dran wenden? Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Lohnt es morgen früh nochmal zur Arge zu fahren und versuchen das sie es doch übernehmen????

Ich bin absolut fertig...alles geht im mom den Bach hinunter...

Ich hoffe es kann mir jmd helfen....





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LG
Yvi

gas 
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...   Erstellt am 20.01.2008 - 16:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo kuekenhenne,
da braucht dir nichts peinlich sein. Wer soll denn von diesem Regelsatz leben können. Und gerade die Energiekosten stellen für viele Haushalte, nicht nur von Alg-Beziehern, ein riesen Problem dar.

Die Verweigerungshaltung der Stadtwerke keine Ratenzahlung zu akzeptieren würde ich so nicht auf sich beruhen lassen. Hilfreich in Verbindung mit einer Schuldnerberatung evtl. könnte man hier Druck machen und sie zum einlenken bewegen. Dies könntest du selbstständig angehen indem du dir die entsprechende Stelle im Ort suchst, natürlich voll Kostenfrei (alles andere ist inakzeptabel) oder du über die ARGE dich beraten lässt. Zu dieser Beratung bzw. Weitervermittlung die ARGE verpflichtet ist.

gruß gas





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Mondschein ...
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 20.01.2008 - 17:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also ich kenne das von meinen stadtwerken, das sie bei einer ratenzahlung erst die hälfte sehen wollen von den schulden, bevor sie was machen.

oder du musst warten bis sie das gericht verfahren eröffnen, dann kannst du kleiner raten nehmen. so ist das bei uns.

das einzige was noch machbar währe, in manchen städten gibt es noch ein sozialamt, weis nicht wie es bei dir, gehe mal dort fragen. ob sie es dahrlehn weise übernehmen können. leider kannst du mit einer sofortigen entscheidung nicht rechnen. denke ich mal.

auf jedenfall wünsche ich dir alles gute, und hoffe das es gut für dich ausgeht.




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 20.01.2008 - 19:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Kuekenhenne,

ich kann Gas nur Recht geben - dir braucht da gar nichts peinlich sein. Wir kämpfen alle jeden Tag mit den paar Kröten um's Überleben.

Hier mal ein Link zu einem Urteil des LSG Berlin: Zur darlehensweisen Übernahme von Stromschulden bei Hartz IV Empfängern

Vielleicht hilft dir das bei Verhandlungen mit der ARGE weiter.

Da die Versorger eine Versorgungspflicht haben, kann man evtl. auch eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen, die dem Versorger untersagt, die Leitung abzuklemmen. Das müßte ich aber nochmals genau nachsehen wie und ob das funktioniert.

@ Ottokar: Kannst du dich noch an den besagten Fall erinnern? Ich meine, das wäre hier mal besprochen worden!?

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


kuekenhenne 
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Registriert seit: 20.01.2008
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...   Erstellt am 20.01.2008 - 21:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich sitz hier grad und bin echt am Ende...
Ich hab so Angst vor morgen...bringt es überhaupt noch was. morgen zur Arge zu gehen? Werden die nochmal einlenken und die Ablehnung aufheben?

Ich hab eine kleine Tochter von 2 Jahren....wenn ich das nicht bezahle stellt man uns Strom und Gas ab...

Die Stadtwerke lassen nicht mehr mit sich reden...keine Chance auf Ratenzahlung....keine Möglichkeit es mir anderweitig zu leihen (Familie) und von der Bank erst recht nicht...





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LG
Yvi

gas 
Super Star
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...   Erstellt am 20.01.2008 - 21:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja kuekenhenne, so würde ich es sehen. Ich verstehe deine Situation sehr gut und auch deine Ängste. Ich kenne es aus eigener Erfahrung.
Ob die ARGE morgen einlenkt kann ich nicht beurteilen. Das Ziel ist m.E. zu hoch gesteckt um es morgen gesichert erreichen zu können. Aber wie heißt es so schön..."Geht eine Tür zu, öffnet sich irgendwo eine andere" Dein SB kann dir sicherlich zumindest einen Tipp geben oder weiterleiten bzw. auch telefonate führen die dich weiter bringen das Problem lösend in Angriff zu nehmen.

Natürlich ist das kein leichter Weg, mag evtl. so rüber kommen. Es würde sich jetzt auch sehr anbieten wenn jemand deines Vertrauens mitkommen würde. Der dich unterstützen kann.
Kopf oben halten kuekenhenne, es wird sich was finden.

gruß gas





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kuekenhenne 
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Registriert seit: 20.01.2008
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...   Erstellt am 21.01.2008 - 14:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


So...da bin ich...

Ich fang mal von vorne an:

Ich war um 8Uhr bei der Arge....ab zur Info und dem Mann dort alles erklärt und er meinte dann zu mir, das es es nicht mehr zulässig sei, das Stromschulden von der Arge übernommen werden...er hat dann die brisante Situation erkannt und ich konnte vom telefon in der Infohalle bei dem Sachbearbeiter anrufen, der das Darlehen abgelehnt hat....es gibt keiner lei Chance das es übernommen wird.
Da war ich schon absolut am Boden.

Dann zur Caritas, liegt in NMS gleich um die Ecke von der Arge...auch dort wurde ich abgewimmelt, das es keinerlei Spenden gäbe die diese Schulden bezahlen....

Bei der Diakonie würde ich nur ein Beratungsgespräch bekommen, eben bei der Schuldnerberatung....

Die Pro Familia hilft hier nur mit Spenden für Schwangere....leider nicht für soetwas....

Ich bin dann absolut klein zu den Stadtwerken gefahren und habe versucht mit der Dame, die für Ratenzahlungen etc zuständig ist....es gibt keine Chance auf Raten....

Das Sschreiben mit dem Sperrungsdatum ist raus....kam auch heut mit der Post...am Do d. 24.01.2008 wird uns der Stromabgestellt....wenn ich bis Donnerstagmorgen 7Uhr die 843,50€ einzahle, kann eine Sperrung noch abgewendet werden!

Dann absolut niedergeschlagen und fertig bin ich mit verheulten Augen bei der Bank angekrochen...aber leider auch da kein Glück....

Ich kann nicht mehr und bin am Ende....





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Yvi

Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 21.01.2008 - 15:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@Wolf27: du meinst das hier?
http://www.razyboard.com/system/morethr … 450-0.html

Da geht es inhaltlich um etwas ganz anderes, aber es gibt für kuekenhenne eine gesicherte Lösung.

Stelle sofort einen Antrag nach § 23 Abs. 1 SGB II auf ein Darlehen in Höhe der 843,50€ wegen eines unabweisbaren Bedarfes beim Amt. Dem muss! das Amt zustimmen!
Ansonsten kannst du diesen Antrag auch beim zuständigen Sozialgericht stellen. D.g. dort klagst du gegen deine ARGE und stellst Antrag auf:
- Feststellung eines unabweisbaren Bedarfes nach § 23 Abs. 1 SGB II zur Abwendung einer Versorgungssperre,
- Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung eines Darlehens ihn Höhe von 843,50€.

In deinem Antrag kannst du auch mit dieser Klage drohen, sollte der abgelehnt werden!
Du kannst aber auch sofort klagen!

Teile sofort deinem Versorger mit, dass du ein Darlehen zur Zhalung der Schulden von der ARGE notfalls einklagst, da du ein Anrecht darauf hast, und bitte um Aufschub der Sperre um vorerst 4 Wochen. Teile denen auch mit, das du sie auf dem Laufenden hälst.

Die Aussage des SB, "das es es nicht mehr zulässig sei, das Stromschulden von der Arge übernommen werden" ist Unfug! § 23 Abs. 1 SGB II ist keine! Ermessensleistung!

[Dieser Beitrag wurde am 21.01.2008 - 15:31 von Ottokar aktualisiert]





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

kuekenhenne 
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Registriert seit: 20.01.2008
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...   Erstellt am 21.01.2008 - 15:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!

Danke für deinen ausführlichen Text....

Die Stadtwerke lassen sich aber auf nix mehr ein...
Das Sperrungsschreiben ist raus....am 24.01. wird gesperrt....wenn wir nicht aufmachen, wird am Verteiler an der Straße gesperrt....





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Yvi

Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 21.01.2008 - 16:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

habe gerade folgenden interessanten Text gefunden:

Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung darf die Versorgung unterbrochen werden nach § 19 der StromGVV.

Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

Ferner muss der Verbraucher mit mindestens 100 Euro im Verzug sein (was ja hier zutrifft - Anm. Wolf)

Die Sperre muss vier Wochen vor der Sperre angedroht worden sein, die Sperrdrohung darf auch mit der Mahnung zusammen geschehen und die Sperre muss drei Werktage vor der Sperre konkret angekündigt werden.
Die Androhung ist nur gültig, wenn unmissverständlich erkennbar wird, dass bei Nichtzahlung eine Sperre erfolgt. Wenn der Verbraucher den Forderungen also begründet widerspricht, dann darf die Versorgung ebenso wenig unterbrochen werden, wie gegenüber Kunden, die den Preiserhöhungen widersprochen haben.
Quelle

Es kann aber auch, so wie ich es verstanden habe, sofort bei Gericht ein "Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung" gegen den Stromversorger eingereicht werden, um die Sperre zu verhindern.

@ Ottokar: Was denkst du dazu? (Übrigens hast du Recht; der andere Fall passt da nicht, aber den meinte ich auch nicht. )

LG Wolf





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