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KaMcDon Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 06.01.2008 Beiträge: 14 Nachricht senden | Erstellt am 06.01.2008 - 17:25 | |
Hey und Hallo!
Seit dem 01.10.2007 bin ich in Arbeit und erhalte regelmäßig mein Geld vom Arbeitgeber, allerdings auch den vollen ALG II Satz + Mietzuschuss und das schon seit 3 Monaten, obwohl es gilt nur ein Häckchen aus dem Profil rauszumachen. Eine persönliche Abmeldung bei meiner Bearbeiterin der ARGE erfolgte rechtzeitig.
Ich sehen ja ein, dass man vielleicht einmal Überzahlt wird, aber doch nicht 3Monate lang.
Hab jetzt den Fall meinen Anwalt übergeben. Er foderte erstmal eine Stellungnahme der ARGE und die Einstellung des ALG II.
Was sagt ihr dazu, muss ich das komplette Geld zurückzahlen oder nur anteilsmäßig? 
Lg KaMcDon
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.01.2008 - 20:09 | |
Hallo KaMcDon,
in deinem Fall sollte durchaus folgende Regelung greifen:
§ 43 Satz 1 SGB II setzt vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten des Leistungsempfängers voraus. Dies liegt nicht vor bei einer durch Arbeitsaufnahme bedingten Überzahlung bei sofortiger Mitteilung der Arbeitsaufnahme an die ARGE.
Zu diesem Schluß dürfte auch dein Anwalt kommen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.01.2008 - 15:36 | |
@Wolf27: das genau trifft hier nicht zu!
Da KaMcDon genau weis, dass er das Geld zu Unrecht erhält - zumindest den Betrag, der über seiner Bedürftigkeit lt. SGB II liegt, wenn er noch Anspruch auf ergänzendes ALG II hat - muss er es komplett zurück zahlen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 07.01.2008 - 16:34 | |
KaMcDon schrieb
Eine persönliche Abmeldung bei meiner Bearbeiterin der ARGE erfolgte rechtzeitig. |
schrieb
bei sofortiger Mitteilung der Arbeitsaufnahme an die ARGE. |
Beisst sich hier nicht die bürokratische Katze in den Schwanz? 
Wenn man sich sogar persönlich abmeldet und die SB ist zu blöd oder zu faul etc., was soll man denn noch alles tun?
Okay, wenn KaMcDon nach der ersten Überzahlung keinen Hinweis an die ARGE gegeben hat, dann gebe ich dir selbstverständlich Recht!
LG Wolf
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.01.2008 - 18:53 | |
@Wolf27:
es geht darum, ob derjenige, der die Überzahlung erhalten hat, diese in gutem Glauben verbraucht hat, d.h. im Vertrauen darauf, dass es rechtmäßig gezahlt wurde. Wenn man weis, dass man Geld zu Unrecht erhält, kann man es nicht mehr in gutem Glauben verbrauchen. Damit greift dieser Paragraph nicht mehr.
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KaMcDon Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 06.01.2008 Beiträge: 14 Nachricht senden | Erstellt am 17.01.2008 - 10:37 | |
Also ich finde die Überzahlungen trotzdem nicht gerechtfertig, da man nur ein kleines Häckchen aus dem System rausmachen muss.
Mein Anwalt wird jetzt prüfen, wieso...welhab...beim wem die schuld liegt usw. 
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.01.2008 - 11:07 | |
Sicher ist dieser Verwaltungsaufwand absolut unnötig, wenn die SB ihren Job vernünftig machen würden und Ahnung von dem hätten, was sie da tun. Aber das ist leider nicht die Realität.
Die Schuld liegt hier klar bei der ARGE, wenn du deine Arbeitsaufnahme zeitnah gemeldet hast, die Schuldfrage muss man also hier nicht prüfen.
Aber wenn dir von Anfang an klar war, das du das Geld zu Unrecht erhälst und die ARGE darauf hingeweisen hast (wobei genau das der Knackpunkt ist), kannst du das Geld eben nicht mehr in gutem Glauben verbrauchen und musst es zurück zahlen.
Wäre dir diese Überzahlung nicht aufgefallen, bzw. hättest du angenommen, es hat damit alles seine Richtigkeit und hättest es dabei bewenden lassen, würde die Sache anderst aussehen.
Ein Freund hat das mal so ausgedrückt: gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.
[Dieser Beitrag wurde am 17.01.2008 - 11:08 von Ottokar aktualisiert]
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KaMcDon Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 06.01.2008 Beiträge: 14 Nachricht senden | Erstellt am 17.01.2008 - 11:25 | |
und wenn der Anwalt jedes mal darüber in Kenntnis gesetzt wurde, zw. Überzahlung? Wie verhält sich der Sachverhalt dann?
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 17.01.2008 - 14:45 | |
Hallo KaMcDon,
ob nun du oder dein Anwalt die ARGE mit der Nase drauf stösst, dass du unberechtigt Leistungen erhälst, ist doch völlig irrelevant.
Es ist genau so, wie Ottokar geschrieben hat: Hättest du den Mund gehalten und dich "dumm gestellt", könnte die ARGE jetzt auch keine Rückforderung geltend machen. Manchmal ist die Antwort tatsächlich so einfach. 
LG Wolf
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