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Nils 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 26.10.2007 - 13:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ich habe da mal eine Frage, ich bekomme zur Zeit 534 Euro ALG 1. Mit 300 € Mietkosten habe ich natürlich keine 374 € mehr übrig. Lohnt es sich für mich einen Antrag auf ALG 2 zu stellen oder sollte ich das wenn möglich vermeiden. Ich muß ganz ehrlich zugeben, dass ich keine Ahnung habe ob und welche besonderen Konsequenzen das hätte. So brauche ich zur Zeit meine kläglichen Ersparnisse auf um eine zeitlang noch Wohngeld zu bekommen.

Für Anregungen und Antworten wäre ich sehr dankbar!

Nils




quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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...   Erstellt am 26.10.2007 - 14:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi Nils,

selbstverständlich steht Dir ALGII aufstockend zu, wenn Du über 25 bist (sonst müßten Eltern ggfs. eintreten) und Dein Vermögen innerhalb der Vermögensfreigrenzen liegt.
Vermögensfreigrenzen:
Allgemeines Schonvermögen
150€ x Alter (mind. 3100€) + 750€ für Anschaffungen
Altersvorsorgeschonvermögen
250€ x Alter

Wenn Du innerhalb dieser Grenzen liegst sieht es wie folgt aus:
347€ Regelsatz
+300€ Miete (wenn im angemessenen Bereich, von Kommune zu Kommune unterschiedlich)
ergibt ein Gesamtbedarf von 647€.

Du bekommst ALGI in Höhe von 534€, davon sind vor Anrechnung die Versicherungspauschale 30€ geschützt, sodas ein anrechenbares Einkommen von 504€ übrig bleibt.

Bedarf 647€ - anrechenbares Einkommen 504€ = 140€ ALGII-Aufstockung (Allerdings das Wohngeld ist den 140€ enthalten, ALGII und Wohngeld nicht möglich).

Wenn also Dein Wohngeld kleiner ist als 140€, steht Dir ALGII-Aufstockung zu.

Gruß
Quinky




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 26.10.2007 - 14:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
dir würden die KdU sowie der Regelsatz von 347€ zustehen.
ALG1 ist sonstiges Einkommen, hier wird ein Freibetrag vom 30€ für Versicherungen (SGB II § 11 Abs. 2 Nr. 3) abgezogen. Darüber hinaus können hier Ausgaben gemäß SGB II § 11 Abs. 2 Nr. 4 und 7 geltend gemacht werden (geförderte Altersvorsorgebeiträge und Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen).

ALG1: 534€
Freibetrag: - 30€
anrechenbares Einkommen = 504€

ALG2
KdU: 300€
Regelsatz: 347€
= 647€ - 504€ = 143€

Du würdest ergänzend 143€ ALG2 bekommen.
Damit ist aber auch verbunden:
- Vermögensprüfung
- Prüfung, ob KdU angemesseen sind,
- alle zusätzlichen Maßnahmen des SGB II, z.B. 1€ Jobs


Bitte überprüfe deine Zahlen!
Mit 534€ ALG1 und 300€ Miete bleiben keine 374€ sondern nur 234€ übrig! Sollten deine Zahlen nicht stimmen, musst du meine o.g. Rechnung entsprechen anpassen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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