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Schluffy Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.11.2007 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 14:44 | |
[size=3]Ich bin mit meiner Tochter nach der Trennung meines Freundes umgezogen dem gehörte auch fast alles an möbel usw.
ich habe dann einen Antrag auf Erstausstattung
und Renovierunsbeihilfe sowie Bodenbelag gestellt.
Ein paar Tage später erhielt ich einen anruf eines Sb der bat mich zu Arge zu kommen
dies tat ich dann auch zu hören bekamm ich
das ich gar nicht bekomme und wenn nur ein Dahrlen.
Er Telefonierte sogar mit meinem Vermieter wegen dem Bodenbelag nach langem hin und her und rücksprache mit einem anderen Sb teite man mir mit das sie den Bodenbelag übernehmen aber sonst auch nichts.
Ich bekamm ein Dahrlen von 450€ das einzige was ich an Möbeln mitgenommen hatte war ein Kleiderschrank,Bett und ein Kühlschrank.
Da das Geld vorne und hinten nicht gereicht hat sitze ich nun in einer Wohnung ohne Spüle Küchenschränke Backofen gegessen wird auf dem Boden .
Ich weiß nicht ob ich mich einfach mit dem zufrieden geben soll das ich überhaupt was bekommen habe oder wieder einen Antrag stellen soll ich habe auch keinen schriftlichen bescheid bekommen.
Ich habe auch keine Lust mich mit denen weiter zu streiten den mittlerweile bekomme ich alle 14 Tage irgenwelche Termine aufgebrummt.[/size]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 15:44 | |
Hallo Schluffy,
klick mal diesen Link an: Erstausstattung bei Hartz IV
Wenn die ARGE versucht, dir ein Darlehen aufzuschwatzen, für Dinge, die zur Erstausstattung gehören, dann ist das rechtswidrig. Du hast hoffentlich keine Darlehensvereinbarung bei der ARGE unterschrieben!?
Stell einen Antrag und liste alles auf, was dir fehlt (Stühle, Tisch, Herd etc.). Lass dich nicht verunsichern. Diese Dinge, wenn sie nicht vorhanden sind, brauchen nicht aus dem Regelsatz und auch nicht über ein Darlehen angeschafft werden.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Schluffy Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.11.2007 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 20:25 | |
[size=2]doch habe ich leider unterschrieben weil der mir sagte sonst bekäme ich gar nix. und in eine unrenovierte wohnung wollte ich auch nicht.
nur mir fehlen ja immer noch sachen nicht mal ein bett für meine tochter habe ich sie schläft mit mir in einem aber das ist ja auch kein dauerzustand. das schlimmste ist eben die küche.
l.g.[/size]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 28.11.2007 - 00:32 | |
Hallo Schluffy,
das ist jetzt natürlich dumm gelaufen. Allerdings kann m. E. das Darlehen nicht rechtsgültig sein, da du die Unterschrift unter Zwang geleistet hast. Außerdem kann es nicht angehen, dass du mit deiner Tochter in einem Bett schlafen und das Essen auf dem Fußboden sitzend einnehmen musst, nur weil sich die ARGE mal wieder drücken will.
@Ottokar:
1) Wie kriegt man das Darlehen vom Tisch, falls das noch möglich ist?
2) Was wäre der schnellste Weg, um an die Erstausstattung zu kommen?
Mir sträuben sich jedes Mal die Haare, wenn ich lese, mit welchen Argumenten die ARGEn sich vor ihrer Verantwortung drücken und es leider auch immer wieder schaffen.
LG Wolf
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.11.2007 - 16:17 | |
Klage!
Hier hilft leider nichts anderes.
Die ARGE verweigert hier klar erkennbar Pflichtleistungen.
Klage vor dem zuständigen Sozialgericht auf:
1. vorläufigen Rechtsschutz
Begründung: Einrichtungsgegenstände werden sofort benötigt und das Darlehen ist rechtswidrig
2. Feststellung, dass der Darlehensvertrag rechtswidrig ist
Begründung: lt. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist Erstausstattung als Beihilfe zu übernehmen
3. Umwandlung des Darlehens in eine nicht rückzahlbare Beihlife
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.11.2007 - 16:19 | |
Klage!
Hier hilft leider nichts anderes.
Die ARGE verweigert hier klar erkennbar Pflichtleistungen.
Klage vor dem zuständigen Sozialgericht auf:
1. vorläufigen Rechtsschutz
Begründung: Einrichtungsgegenstände werden sofort benötigt und das Darlehen ist rechtswidrig
2. Feststellung, dass der Darlehensvertrag rechtswidrig ist
Begründung: lt. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist Erstausstattung als Beihilfe zu übernehmen
3. Umwandlung des Darlehens in eine nicht rückzahlbare Beihlife
Lies mal den "Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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