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Schluffy Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.11.2007 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 14:51 | |
Hallo nochmal.
Bei der Antragstellung gab ich an das es ein Sparbuch meiner Tochter gibt.
Dies sollte ich dann auch vorlegen leider ist dies seit dem Umzug spurlos verschwunden.
Also ich zur Bank denen das mitgeteilt ich bekamm dann ein neues dies legte ich der ARGE auch vor und sagte auch das das andere nicht zu finden sei.
jetzt bekam ich wieder post ich sollte irgendwelche buchungsunterlagen des sparbuches vorlegen.
Gibt es sowas überhaupt?
Die Bank ist auch in einer anderen Stadt dürfen die jetzt verlangen das ich da hin muß ?
Auf dem Konto sind nicht mal 4€.
Hffe mir kann einer helfen der sowas auch schon hatte L.G.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 15:27 | |
Hallo Schluffy,
durch deinen Hinweis, dass das "andere" Sparbuch nicht zu finden sei, unterstellt die ARGE dir jetzt, dass du das Konto leergeräumt hast, um "Vermögen" an die Seite zu schaffen. Deshalb wollen die auch die Buchungsbelege. Damit können ja Kontobewegungen nachgewiesen werden.
Wenn also schon seit Ewigkeiten nichts mehr auf dem Sparbuch eingezahlt oder abgehoben wurde, dann ruf mal deine Bank an. Frag die, ob die dir eine Bestätigung schicken können, dass schon seit dem und dem Datum keine Kontobewegungen mehr stattgefunden haben. Normalerweise sollte das der ARGE als Beweis reichen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 15:51 | |
Wie Wolf27 schon schrieb, denken die, du hast das alte Sparbuch absichtlich verbummelt, weil du es vorher leergeräumt hattest, und damit man es anhand der Buchungen nicht sieht, dir ein neues austellen lassen.
Frag die Bank nach dem Ausdruck einer Umsatzliste deines Sparbuches.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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