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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | Benutzer Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.01.2008 Beiträge: 31 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 05:06 | |
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit einen Termin beim Psychologischen Dienst vom Amt.
Diese Woche erfolgte dazu eine Auswertung mit meiner SB.
Sie sagte mir, dass ich nicht leistungsfähig bin, und somit aus dem Alg II Bezug heraus genommen werde.
Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, würde ich jetzt Sozialhilfe erhalten.
Auf meine Frage, wie das jetzt abläuft, zwecks Antrag auf Sozialhilfe meinte sie, sie klärt das für mich, und ich muss nichts weiter machen.
Nun wollte ich sicherheitshalber noch mal hier nach fragen, ob das so richtig ist.
Kann sie das einfach ummelden? Brauch ich keinen Antrag stellen?
Beim Amt wird einem ja öfters mal was falsch gesagt.
Was ergibt sich aus dem Wechsel von Alg II zu Sozialhilfe für mich? Irgendwelche Nachteile?
Bekomme ich weiter Bewerbungskosten erstattet?
Tut mir leid, aber ich habe so viele Fragen. Die hier bereits Gestellten habe ich auch meiner SB gestellt, aber leider konnte sie mir darauf keine Antworten geben............. 
Eine wichtige Frage habe ich noch schnell.
So weit ich das im Internet gesehen habe, sind die Freibeträge, was das Vermögen angeht niedriger, als beim Alg II. Ist das richtig? Die Seiten, die ich dazu gefunden habe, waren nämlich noch von 2005.
Liebe Grüße
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fragola Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 09.01.2008 Beiträge: 30 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 10:18 | |
Bei mir ist es gerade auch der Fall.
Ich habe gestern auch gefragt und mich informiert, weil ich auch erwerbsunfähig bin und in einer Bedarfsgemeinschaft lebe.
Das Amt zahlt dir ganz normal weiter, aber eben Sozialgeld und nicht mehr AlgII. Ich glaube einen neuen Antrag musst du nicht stellen, da wird nur was im Bescheid umgestellt.
Es steht dann drin: "Regelsatz(Sozialgeld) für nicht erwerbsfähige Antragssteller" und "Regelsatz für erwerbsfähige Antragsteller" für den Partner.
Bewerbungskosten wirst du aber wohl nicht mehr bekommen nehme ich mal an, denn wenn du nicht leistungsfähig bist, brauchst du dich nicht bewerben.
| Travemuende  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 106 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 17:51 | |
Tja auch ich bin vom Amtsarzt als erwerbsunfähig eingestuft worden. Bisher war ich in unserer BG die erwerbsfähige da mein Mann mit 63 schon Sozialgeld bezieht. Wenn ich jetzt auch Sozialgeld bekomme, was wird dann? Der nächste Weiterbewilligungsantrag wird im nächsten Monat kommen, was dann?
LG Travemuende
| clivie  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 262 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 18:38 | |
Hallo zusammen,
bei mir war es bereits im Januar 08, das ich zum zweitenmal vom med. Dienst krank geschrieben wurde. Ich bekam von meiner Arge Bescheid, das ich keinen Anspruch mehr auf ALGII. habe, habe einen Antrag auf Sozialgeld gestellt, und bewilligt bekommen. Die Summe ist die gleiche geblieben wie vorher,der Regelsatz, plus KDU.
LG Clivie
| fragola Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 09.01.2008 Beiträge: 30 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 19:41 | |
Travemuende schrieb
Tja auch ich bin vom Amtsarzt als erwerbsunfähig eingestuft worden. Bisher war ich in unserer BG die erwerbsfähige da mein Mann mit 63 schon Sozialgeld bezieht. Wenn ich jetzt auch Sozialgeld bekomme, was wird dann? Der nächste Weiterbewilligungsantrag wird im nächsten Monat kommen, was dann?
LG Travemuende
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Wie lange bist du den erwerbsunfähig? Wenn du auf Dauer voll erwerbsgemindert bist, dann hast du einen Anspruch auf Grundsicherung. Auf Dauer bedeutet, das der Amtsarzt dich für mindestens 7 Jahre erwerbsunfähig befunden hat.
Bist du kürzer als 7 Jahre erwerbsunfähig musst du Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen. Dies kannst du beim Rentenversicherungsträger tun. Es kann sein, dass die dann nochmal ein Gutachten in Auftrag geben. Bei mir wurde das Arbeitsamtgutachten aber anerkannt.
Bekommst du mehr Rente als AlgII ist es ja dann gelöst.
Wenn du keinen (oder zu wenig) Rentenanspruch hast und nicht dauerhaft erwerbsgemindert bist gibt es dann glaube ich nich Hilfe zum Lebensunterhalt. Das kann man glaube ich beim Sozialamt beantragen. Musst du dann gemeinsam mit deinem Mann machen.
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.09.2008 - 13:40 | |
Benutzer schrieb
Kann sie das einfach ummelden? Brauch ich keinen Antrag stellen?
|
Ja.
Benutzer schrieb
Was ergibt sich aus dem Wechsel von Alg II zu Sozialhilfe für mich? Irgendwelche Nachteile?
|
Nein.
Benutzer schrieb
Bekomme ich weiter Bewerbungskosten erstattet?
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Das bezweifele ich stark. Wenn du Erwerbsunfähig bist, kannst du nicht arbeiten. Bewerbungen würd dem also widersprechen.
Benutzer schrieb
So weit ich das im Internet gesehen habe, sind die Freibeträge, was das Vermögen angeht niedriger, als beim Alg II.
|
Nein, bei Sozialgeld nach SGB II gelten die selben Freibeträge wie bei ALG II.
| Benutzer Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.01.2008 Beiträge: 31 Nachricht senden | Erstellt am 22.09.2008 - 04:52 | |
Vielen Dank, für eure Antworten. 
Benutzer schrieb
Bekomme ich weiter Bewerbungskosten erstattet? |
Ottokar schrieb
Das bezweifele ich stark. Wenn du Erwerbsunfähig bist, kannst du nicht arbeiten. Bewerbungen würd dem also widersprechen. |
Die Bewerbungen, die ich getätigt habe, vor der Auswertung des Med. Dienstes könnte ich aber noch geltend machen, oder?
Weiß vielleicht noch jemand, wie das jetzt mit der Erwerbsunfähigkeit weiter geht?
Mir wurde nämlich nichts gesagt, und ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.
Nachfragen bringt bei dem Verein ja auch sowieso leider nichts, weil die selber von nichts Ahnung haben.
| 1ichAGerfinder Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.07.2008 Beiträge: 80 Nachricht senden | Erstellt am 22.09.2008 - 13:58 | |
Hallo Benutzer, Ottokar und alle anderen,
aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich nur davon abraten nicht noch selber einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Benutzer schrieb zwar:
Kann sie das einfach ummelden? Brauch ich keinen Antrag stellen?
Ottokar schrieb:
Ja.
Ich wurde bereits Mitte 2006 vom ÄD wg. Psyche beim AA als erwerbsunfähig "ausgemustert", mit dem Hinweis des Arztes, dass ohne eine Behandlung dieser Zustand dauerhaft würde. In der Folge habe ich seit 2 Jahren ein Verfahren beim SG zu laufen, zwar einen dahingehenden SG Beschluss, aber trotzdem bis heute keine KV (obwohl der ÄD ohne Behandlung eine negative Prognose stellte) und meine damaligen Anträge und Bitten um Eingangsbestätigungen verschwinden allesamt auf mysteriöse Weise.
Ottokar hast Du zufällig eine entsprechende Handlungsanweisung zu Deinem prompten "ja" in Petto? Würde meine Argumentation vor Gericht sehr gerne mit einem entsprechenden Automatismus untermauern.
Unabhängig davon würde ich in jedem Fall einen gesonderten Antrag stellen; doppelt hält besser!
Ich halt die Daumen!
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.09.2008 - 14:20 | |
Benutzer schrieb
Die Bewerbungen, die ich getätigt habe, vor der Auswertung des Med. Dienstes könnte ich aber noch geltend machen, oder?
|
Ja.
Benutzer schrieb
Weiß vielleicht noch jemand, wie das jetzt mit der Erwerbsunfähigkeit weiter geht?
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Du hast keine Pflichten nach § 2 SGB II mehr.
Da du nicht mehr erwerbsfähig und somit nicht mehr als arbeitslos giltst (weil nicht mehr vermittelbar), gilt auch die Erreichbarkeitsanordnung für dich nicht mehr (trotzdem würde ich eine Abwesenheit aus Sicherheit vorher mitteilen und pro Forma genehmigen lassen) und du musst auch an keinen Maßnahmen zur Eingliederung mehr teilnehmen, falls du sowas aus versehen erhälst.
Benutzer schrieb
Mir wurde nämlich nichts gesagt, und ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.
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Das stimmt nicht. Da die ARGE weiterhin für dich zuständig ist, muss es auch einen Ansprechpartner geben, der ist dann allerdings kein Arbeitsvermittler mehr.
[Dieser Beitrag wurde am 22.09.2008 - 14:22 von Ottokar aktualisiert]
| fragola Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 09.01.2008 Beiträge: 30 Nachricht senden | Erstellt am 22.09.2008 - 21:04 | |
Du musst auf jeden Fall einen Ansprechpartner haben. Bei mir ist es jetzt ganz ohne Antrag einfach auf Sozialgeld umgestellt worden. Ich war heute beim Amt und es gab da keine Probleme.
Aber du wirst wohl einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen müssen. Musste ich auch machen und die Arge wollte dafür eine Bestätigung. Seit der Erwerbsunfähigkeit habe ich keine Einladung oder so mehr bekommen, die lassen mich komplett in Ruhe.
Man wird ja immer für eine gewisse Zeit erwerbsunfähig geschrieben, bei mir sind es 3 Jahre. Danach muss man wohl erneut zum medizinischen Dienst bzw. zum Gutachter, damit erneut entschieden werden kann.
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