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ines1971 ...
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 21:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
bin neu hier und habe auch gleich eine Frage.
Und zwar mein Sohn fährt am 18.7. für 14 Tage zur Erholung an die Nordsee.
Muss ich meiner Sachbearbeiterin in Kenntnis seten und wird mir dann für die Zeit Geld gestrichen?




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 21:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ines,

wie alt ist dein Sohn? Ist es eine medizinisch indizierte Erholungsfahrt?

LG Wolf




ines1971 ...
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 26.06.2008
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 21:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


er ist 9 Jahre alt und die Fahrt ist leider medizinisch notwendig. Meine Sachbearbeiterin weiss aber über die persönliche Belastung (Trennung, Frauenhaus, Gewalt usw.) bscheid.




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 22:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ines,

dann kannst du z. B. einen Zweizeiler aufsetzen, dass dein Sohn in der Zeit vom xx.xx.2008 bis zum xx.xx.2008 eine ärztlich verordnete Erholungsfahrt/Kur (korrekte Bezeichnung einsetzen) macht. Abgeben und Empfang auf Kopie quittieren lassen.

Sollte die ARGE mit Kürzungen oder anderem "Unfug" ankommen, dann melde dich nochmals (Fortsetzung dann bitte hier im gleichen Thread!)

Eventuell kommen noch weitere Tipps. Schau also morgen nochmals rein.

LG Wolf




ines1971 ...
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 26.06.2008 - 22:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hab da gleich in diesem Zusammenhang noch eine Frage: Muss im August mit meinem 2. Sohn für 7 Tage ins KH. Für diese Zeit wird mein großer Sohn von meinem Freund, der extra für die Zeit Urlaub nimmt, betreut. Mein Freund und ich wohnen nicht zusammen. Muss ich auch hier mit Regelsatzkürzungen rechnen und muss ich es dem Amt melden?




ines1971 ...
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 26.06.2008 - 22:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Es ist keine ärztlich verordnete Erholungsfahrt/Kur




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 12:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Du solltest die Kur der SB auf alle Fälle melden.
Allerdings kann sie hier weder was kürzen, noch diese Fahrt verbieten.
Auch den Krankenhausaufenthalt musst du melden, allerdings wird wegen der Kürze hier die Bagatellregelung greifen. Es wird also nichts gekürzt.




ines1971 ...
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 27.06.2008 - 17:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


für die Antworten. Muss aber nochmal sagen, es ist keine Kur. Habe die Fahrt für meinen Sohn selbst gesucht. Weil er wie gesagt, viel im letzten Jahr durchgemacht hat.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 28.06.2008 - 14:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Unabhängig davon kann ihm das Amt die Fahrt nicht verwehren, da von ihm als Schüler unter 15 Jahren weder eine Arbeitsaufnahme noch irgend welche anderen Eigenbemühungen verlangt werden können, die einer Ortsabwesenheit entgegenstehen.





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