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bastardn Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.04.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 30.06.2008 - 12:33 | |
Hallo,
sitze gerade über meine Abschließendne Erklärung zu Einkommen aus sebständiger Tätigkeit... und habe da mal ne Frage: Wann zählen Einnahmen als Einnahmen, im Monat der Rechnungslegung oder im Monat des Geldeingangs auf das Geschäftskonto?
Arbeite meist an größeren Projekte, d.h. viele Betriebsausgaben im Monat, wo das Projekt läuft, aber Rechnung wird meist erst Wochen später bezahlt. Falls Zufluß auf Konto zählt, im Bewilligungszeitraum I negativer Gewinn und im zweiten Bewilligungszeitraum fliegen wir warschl. aus den Bezug wegen Gewinn. Gibts auch Anspruch auf ganzjährige Betrachtung ( wie bis Anfanf 2008)?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 30.06.2008 - 15:33 | |
Einkommen wird im Monat des Zuflusses als solches angerechnet.
Allerdings ist das Einkommen bei selbstständigen nach § 3 Abs. 4 ALG II-V als Durchschnittseinkommen des Bewilligungsabschnittes, bzw. nach § 3 Abs. 5 ALG II-V als Jahresdurchschnittseinkommen zu berechnen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Hartz4Hamburg  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 02.06.2008 Beiträge: 40 Nachricht senden | Erstellt am 11.07.2008 - 18:47 | |
Hallo,
bei mir wurde es immer monatlich angerechnet.
Als ich dann mal minus machte, sagte man mir, das wird natürlich nicht ausgeglichen 
Als ich also wieder mal minus machte, wartete ich den nächsten Monat ab, reichte dann ein Quartal (1/4 Jahr) ein, und bekam somit ´´indirekt´´ ja sogar das minus bezahlt 
Nette Grüße,
Andreas
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.07.2008 - 12:38 | |
Lt. ALG II-V wird ein Durchschnittseinkommen aus dem der letzten 6 bzw. 12 Monate gebildet und dieses auf den Bedarf angerechnet. Nach Nachweis der tatsächlichen Gewinn-Verlustrechnung erfolgt dann eine Nachberechnung bzw. muss mittels Überprüfungsantrag beantragt werden.
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Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 12.07.2008 - 12:53 | |
Einnahmen hast Du immer wenn das Geld gebucht wird.
Es gibt da eine Regelung für Leute, die immer unterschiedlich hohe Einkommen haben, als Beispiel wurde bei mir ein Eisbudenbesitzer angeführt.
Bei saisonal bedingten, unterschiedlichem Einkommensaufkommen wird der Bewilligungsabschnitt komplett gerechnet und dann auf die Anzahl er Monate verteilt.

Signatur Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit) |
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