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rockel Neu dazu gekommen Status: Offline Registriert seit: 28.10.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden |
so mal kurz zu meinem problem:ich bekomme seit mai 2008 harz4 normale regelleistungen 351euro+miete 230euro.bin seit dem halt öfters mal krank geschrieben zu terminen usw...hab heute einen brief bekommen von der arge "Abprüfung ihrer Erwerbsfähigkeit" mit einem gesundheitsfragebogen,einer erklärung zur entbindung der schweigepflicht meiner ärzte,rentenversicherungsträger,arzt des gesundheitsamtes...angaben sind freiwillig steht drin.muß doch bestimmt zum amtsarzt jetzt oder?kann man das alles irgend wie umgehen?muß ich das überhaupt zurückschicken oder können die mich kürzen wenn ich nichts hinschicke ist ja keine rechtsbelerung dabei und angaben sind freiwillig... | |||||
Travemuende ![]() Sehr Aktiv ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 106 Nachricht senden |
Hallo rockel, war selbst auch im Juni zum Amtsarzt geladen durch die ARGE. Du solltest den Termin wahrnehmen, da Du ansonsten wohl mit Einschränkungen zu rechnen hast.Dieser Amtsarzt war ein Vertragsarzt der ARGE, habe ihm alle Unterlagen über meine Erkrankungen vorgelegt.Danach dauerte es ca 3 Wochen bis mein Arbeitsvermittler das Gutachten hatte und ich aus dem ALGII in das Sozialgeld "rutschte".Macht aber in barer Münze keinen Unterschied.Bezüglich der Schweigepflicht gibt es im Ratgeber wichtiges nachzulesen, aber darauf machen Dich die Mod's bestimmt auch noch aufmerksam. | |||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Diese Angaben musst du aus Datenschutzgründen nur gegenüber einem von der ARGE beauftragten Arzt (Amtsarzt, MdK) machen, da nur dieser in der Lage ist, eine Entscheidung über deine Erwerbsfähigkeit zu treffen. | |||||
rockel Neu dazu gekommen Status: Offline Registriert seit: 28.10.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden |
ja hab ja hier schon ne vorlage zum unterschreiben geschickt bekommen,sieht wie folgt aus: | |||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Das ist so korrekt.
Doch. Auch wenn hier vergessen wurde, auf deine Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 bis 64 SGB I hinzuweisen und bei Nichterfüllung eine Leistungseinstellung anzudrohen, kann das Amt diese trotzdem vornehmen. Entweder rechtswidrig ohne Rechtsfolgenbelehrung oder indem diese kurzfristig nachgeholt wird. Außerdem ist die Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit doch auch in deinem Sinn? [Dieser Beitrag wurde am 29.10.2008 - 10:03 von Ottokar aktualisiert] | |||||
schlingel ![]() Sehr Aktiv ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 16.05.2007 Beiträge: 100 Nachricht senden |
Tach auch ins Forum, | |||||
rockel Neu dazu gekommen Status: Offline Registriert seit: 28.10.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden |
ja aber aber steht doch wortwörtlich drin: | |||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Diese Schweigepflichtsentbindung hat immer nur einmalig Gültigkeit. | |||||
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| Thema | Erstellt von | Antworten | Forumname |
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