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rockel 
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 15:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


so mal kurz zu meinem problem:ich bekomme seit mai 2008 harz4 normale regelleistungen 351euro+miete 230euro.bin seit dem halt öfters mal krank geschrieben zu terminen usw...hab heute einen brief bekommen von der arge "Abprüfung ihrer Erwerbsfähigkeit" mit einem gesundheitsfragebogen,einer erklärung zur entbindung der schweigepflicht meiner ärzte,rentenversicherungsträger,arzt des gesundheitsamtes...angaben sind freiwillig steht drin.muß doch bestimmt zum amtsarzt jetzt oder?kann man das alles irgend wie umgehen?muß ich das überhaupt zurückschicken oder können die mich kürzen wenn ich nichts hinschicke ist ja keine rechtsbelerung dabei und angaben sind freiwillig...




Travemuende ...
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 16:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo rockel, war selbst auch im Juni zum Amtsarzt geladen durch die ARGE. Du solltest den Termin wahrnehmen, da Du ansonsten wohl mit Einschränkungen zu rechnen hast.Dieser Amtsarzt war ein Vertragsarzt der ARGE, habe ihm alle Unterlagen über meine Erkrankungen vorgelegt.Danach dauerte es ca 3 Wochen bis mein Arbeitsvermittler das Gutachten hatte und ich aus dem ALGII in das Sozialgeld "rutschte".Macht aber in barer Münze keinen Unterschied.Bezüglich der Schweigepflicht gibt es im Ratgeber wichtiges nachzulesen, aber darauf machen Dich die Mod's bestimmt auch noch aufmerksam.
LG Travemünde




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 19:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Diese Angaben musst du aus Datenschutzgründen nur gegenüber einem von der ARGE beauftragten Arzt (Amtsarzt, MdK) machen, da nur dieser in der Lage ist, eine Entscheidung über deine Erwerbsfähigkeit zu treffen.
Lies dazu bitte mal die "Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt" hier im Forum im Bereich "Beispiele für Anträge, Widersprüche und Klagen".




rockel 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 28.10.2008
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 21:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ja hab ja hier schon ne vorlage zum unterschreiben geschickt bekommen,sieht wie folgt aus:

ERKLÄRUNG
Ich:....................
wohnhaft in:...................
befreie hiermit Frau/Herrn Dr.med:...................
von der ärztlichen Schweigepflicht.Ich bin damit einverstanden,dass Befundunterlagen,Untersuchungsergebnisse,Krankengeschichte oder ähnliche unterlagen der ärztin/dem Arzt der Agentur für Arbeit zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
Datum/Unterschrift....................

Da sie mich aber hinweisen das alle angaben freiwillig sind und nur dazu dienen mich vor unnötigen doppeluntersuchungen zu bewaren,brauch ich ja erst mal nicht unterschreiben,oder?also abwarten bis ich termin zum amtsarzt bekomme?ist ja auch keine rechtsbelerung dabei also auch keinen schaden für mich(kürzung oder so)...




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 29.10.2008 - 10:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


rockel schrieb

    ja hab ja hier schon ne vorlage zum unterschreiben geschickt bekommen,sieht wie folgt aus:

    ERKLÄRUNG
    Ich:....................
    wohnhaft in:...................
    befreie hiermit Frau/Herrn Dr.med:...................
    von der ärztlichen Schweigepflicht.Ich bin damit einverstanden,dass Befundunterlagen,Untersuchungsergebnisse,Krankengeschichte oder ähnliche unterlagen der ärztin/dem Arzt der Agentur für Arbeit zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
    Datum/Unterschrift....................

Das ist so korrekt.


rockel schrieb

    ist ja auch keine rechtsbelerung dabei also auch keinen schaden für mich(kürzung oder so)...

Doch. Auch wenn hier vergessen wurde, auf deine Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 bis 64 SGB I hinzuweisen und bei Nichterfüllung eine Leistungseinstellung anzudrohen, kann das Amt diese trotzdem vornehmen.
Entweder rechtswidrig ohne Rechtsfolgenbelehrung oder indem diese kurzfristig nachgeholt wird.
Außerdem ist die Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit doch auch in deinem Sinn?

[Dieser Beitrag wurde am 29.10.2008 - 10:03 von Ottokar aktualisiert]




schlingel ...
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...   Erstellt am 29.10.2008 - 10:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Tach auch ins Forum,

hab zu der Thematik auch noch ne eher allgemeine Frage. Die ARGEn überprüfen den Status, wenn man länger krankgeschrieben ist und dazu noch einen Antrag auf EM-rente gestellt hat, ob man weiterhin arbeitsunfähig ist jedes halbe Jahr. Dafür bekommt man den gleichen Fragebogen mit samt vorformulierter Schweigepflichtsentbindungen nochmals zugesandt.

Wenn sich an einer Situation nichts geändert hat, weil z. B. Klagen auf EM-Rente sich beim Sozialgericht hinziehen, muss ich den medizinischen Dienst dann nochmal von der Schweigepflicht entbinden oder reicht im Anschreiben beim zurücksenden der Formulare der Hinweis, dass die vorliegenden Schweigepflichtsentbindungen weiter Gültigkeit haben?

Gruß Schlingel




rockel 
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...   Erstellt am 29.10.2008 - 10:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ja aber aber steht doch wortwörtlich drin:
Wir weisen darauf hin,dass alle Angaben freiwillig sind.Sie dienen einer Beschleunigung des Begutachtungsverfahrens und tragen dazu bei,ihnen unnötige und belastende Doppeluntersuchungen zu ersparen.

will ja aber nichts beschleunigen,können ruhig doppelt untersuchen,muß ja bloß noch bis Januar ohne kürzungen durchkommen...




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 29.10.2008 - 10:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Diese Schweigepflichtsentbindung hat immer nur einmalig Gültigkeit.





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