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DerAufreger unregistriert
| Erstellt am 13.12.2007 - 11:07 |  |
Hallo,
ich weiss nicht wohin damit, deshalb hier in "Off Topic".
Gestern Abend, NDR ZAPP!
Thema Blogs und Foren / Abmahnungen.
Ein Zitat:
"der Nächste meint, das gelte nur für gewerbliche Seiten, der Übernächste erzählt:
Nein, nur bei Bloggern mit Werbung undsoweiterundsoweiter"
Zitat Ende
Das bedeutet eigentlich, dass auch alle razyboard-Foren "gewerblich sind", nämlich
durch den Link auf "Preisvergleich und "Geizkragen".
Deshalb nochmal (weil es wohl schonmal diskutiert wurde) die Frage, ob es nicht
möglich ist, eine bezahlte Variante/Alternative des Boards anzubieten, die dann gänzlich werbefrei ist!
Gruss
Der Aufreger
Links:
ZAPP
Abmahnung Blogger.de
irights
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DerAufreger unregistriert
| Erstellt am 13.12.2007 - 17:45 |  |
hier der Stream dazu:
http://stream.ndr.de/bb/redirect.lsc?co … .wm.hi.wmv
Der Aufreger
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Berni  User aus Leidenschaft
  

Status: Offline Registriert seit: 13.02.2005 Beiträge: 342 Nachricht senden | Erstellt am 13.12.2007 - 21:43 |  |
Oh Mann, der von Dir angegebenen Stream ist aber echt fett. 
Signatur
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Moritz  User aus Leidenschaft
  

Status: Offline Registriert seit: 04.03.2007 Beiträge: 323 Nachricht senden | Erstellt am 13.12.2007 - 23:21 |  |
Kann den Stream leider nicht öffnen: VLC macht es nicht? Danke für einen Tipp
Grüße
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DerAufreger unregistriert
| Erstellt am 14.12.2007 - 16:48 |  |
Hallo Moritz,
dann gehe bitte auf diese Seite, da kannst du den Player wählen.
Gruss
Der Aufreger
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video/0, … 46,00.html
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Feuertraum  User aus Leidenschaft
  

Status: Offline Registriert seit: 13.08.2006 Beiträge: 263 Nachricht senden | Erstellt am 15.12.2007 - 01:02 |  |
Jetzt eröffnet sich mir die Frage: Muß man in Zukunft jeden Beitrag vorher freigeben ? Wenn ja, bietet razyboard die Möglichkeit (irgendwann) einmal an ? Oder haben in Zukunft nur noch 3 - 4 Mods die Möglichkeit, Beiträge zu posten, die ihnen die User per PM/Email zukommen lassen ?
Feuertraum
Signatur
Wir sind Beifahrer der Belanglosigkeit und für den Hunger unserer Seelen gibts kein Brot mehr
Wortfront - Beifahrer der Belanglosigkeit
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Alexander37  User mit Erfahrung
   

Status: Offline Registriert seit: 18.04.2007 Beiträge: 610 Nachricht senden | Erstellt am 15.12.2007 - 12:03 |  |
Ich hoffe, es kommt da recht bald mal zu einer fairen Regelung. Ich denke, entweder muss der (direkte) Autor für den Beitrag haften, oder der Administrator des Forums muss mindesten vorher informiert werden, so dass er den Beitrag editieren/löschen kann und weitere Schritte gegen den User unternehmen kann. Denn er kann nicht sofort alles sehen und das Freischalten der Beiträge ist für mich keine Alternative.
Wenn sich der Administrator auf die Beschwerde dann nicht meldet, dann kann man ihn meinetwegen anzeigen, aber auch erst dann! Wenn die Beschwerde verloren gegangen sein sollte (E-Mail, Post, etc.), sollte sich der Admin dann auch gerichtlich von der Anzeige befreien können, wenn er dies nachweisen kann.
Signatur
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Moritz  User aus Leidenschaft
  

Status: Offline Registriert seit: 04.03.2007 Beiträge: 323 Nachricht senden | Erstellt am 15.12.2007 - 14:53 |  |
Danke Dir, Aufreger.
Es gab die öffentliche Petition im Bundestag. Siehe Beitrag hier im Forum. Jedoch leider noch kein Bearbeitungsstand einsehbar, falls von Interesse:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund … tionID=478
Die Zeichnungliste hatte (k)ein Ende.
Hoffen wir auf einen guten Ausgang.
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hoefti Administrator

Status: Offline Registriert seit: 29.12.2005 Beiträge: 1237 Nachricht senden | Erstellt am 27.12.2007 - 04:05 |  |
Hallo zusammen
Zur Zeit schaut es leider so aus, dass Foren und Blog Inhaber sehr gegängelt werden.
Einige Richter haben den Sinn und die Funktion des Internets noch nicht so wirklich begriffen.
Verantwortlich für die Inhalte seines Forums oder Blogs ist laut der letzten Entscheidungen der Administrator. Dabei spielt es keine Rolle ob Werbung eingebunden wird oder nicht.
[Zitat]Deshalb nochmal (weil es wohl schonmal diskutiert wurde) die Frage, ob es nicht
möglich ist, eine bezahlte Variante/Alternative des Boards anzubieten, die dann gänzlich werbefrei ist![/Zitat]
Zur Zeit ist eine Solche Variante nicht möglich
Gruß Mike
Signatur
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Sesamstrasse  foren-Meister
     

Status: Offline Registriert seit: 05.07.2004 Beiträge: 4260 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2008 - 14:26 |  |
Interessant und ... aktuell!
Das LG München I
(Urt. v. 28.11.2007 - Az. 1HK O 22408/06: PDF) - [http://shink.de/k35ix]
hat entschieden, dass nicht jede Werbeeinblendung auf einer Homepage automatisch dazu führt, dass der Seitenbetreiber im geschäftlichen Verkehr handelt:
"Bei Anwendung dieses Maßstabes steht für die Kammer außer Zweifel, dass hinsichtlich des Webauftritts des Beklagten im Ganzen und speziell der Verwendung des Zeichens „studi" im Domainnamen und auf den Einzelseiten des Webauftritts eine auf Förderung der eigenen oder einer fremden erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit ausgerichtete Zielsetzung nicht zum Ausdruck kommt.
Auf eine solche Zielrichtung kann insbesondere nicht daraus geschlossen werden, dass der Beklagte innerhalb des von ihm eingebundenen, vom Anbieter
www.wetter.de zur Verfügung gestellten, Wetter-Buttons die Existenz einer kleinen, mit einem Link auf die Seite www.rtlhandyfun.de verknüpften, Werbefläche in Kauf nahm, durch die die kostenlose Nutzung dieses Dienstes finanziert wird:
Die Inanspruchnahme von Web-Diensten, die - gesponsert durch Werbung - kostenfrei angeboten werden, in einem ansonsten erkennbar privat ausgerichteten Webauftritt lässt - sofern, wie hier, alle sonstigen in eine solche Richtung weisenden Indizien fehlen - keine Zielrichtung erkennen, entweder selbst wirtschaftlich tätig zu werden oder gar eine fremde erwerbswirtschaftliche Tätigkeit zu fördern.
Die notwendig mit der Einbindung des Dienstes verbundene Werbung für den Sponsor ist weder Selbst- noch Hauptzweck, sondern schlicht die Folge des Wunsches, den betreffenden Dienst für die eigenen - hier erkennbar privat ausgerichteten - Belange zu nutzen."
Andere Gerichte sehen das gänzlich anders:
Danach soll geschäftlicher Verkehr bereits dann vorliegen, wenn bloße Werbebanner oder Pop-Ups geschaltet werden: (LG Hamburg, Beschl. v. 01.03.2000 - Az.: 315 O 219/99; LG Frankfurt, Az. 2 - 06 O 212/01).
Nach Ansicht des OLG Schleswig (Urt. v. 19.12.2000 - Az.: 6 U 51/00) soll sogar ein bloßer Link auf eine dritte, kommerzielle Seite noch keine Geschäftsmäßigkeit begründen.
Das LG München I setzt sich auch mit dieser Rechtsprechung auseinander:
"Eine andere Beurteilung ist auch nicht bei Berücksichtigung der nun noch von der Klägerin für sich beanspruchten Entscheidung des LG Hamburg "luckystrike.de", MMR 2000, 436 ff. geboten.
Überträgt man das dort bemühte Bild des privaten Kfz als gewerblich genutzte Werbefläche auf den vorliegenden Fall, so würde sich die minimale
Werbeeinblendung auf der hier zu beurteilenden Website allenfalls vergleichen lassen mit den Werbehinweisen auf Autohäuser u.ä., die bei privaten Kfz, die von gewerblichen Verkäufern für die Käufer zugelassen wurden, vielfach auf den von den Verkäufern zur Verfügung gestellten Nummernschildhalterungen anzutreffen sind.
Niemand würde auf die Idee kommen, dem Halter eines privaten Kfz, der sein Fahrzeug mit Phantasienamen wie Trixi, Foxl oder ähnlichem versehen hätte, die Verletzung etwaiger gleichlautender Marken vorzuwerfen, weil er mit der Nutzung seines Kfz - nur aufgrund der Werbefläche auf dessen geschenkt erhaltenen Nummernschildhalterung - die Förderung fremder Geschäftstätigkeit bezweckt habe.
Genauso wenig wie eine solche Werbefläche die Nutzung eines - ansonsten privaten - Kfz zur geschäftlichen Handlung macht, ändert die Werbeeinblendung innerhalb des Wetter-Buttons den insgesamt privaten Charakter der vorliegend zu
beurteilenden Website."
Quelle: RA Dr. Martin Bahr
[Dieser Beitrag wurde am 20.02.2008 - 14:33 von Sesamstrasse aktualisiert]
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