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fressevoll 
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...

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Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 29.04.2008 - 13:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo brauche mal eure hilfe,
habe heute meine ablehnung bekommen, wegen zuviel vermögen.!!!!! mein vermögen besteht aus:
1 motorrad ca. 2000 €
1 auto ca.1500 € und einer lebensversicherung rückaufwert ca 7000 € eingezahlt habe ich ca 11000€.
ich bin 38 jahre, werde 39 jahre. müßte mein grundfreibetrag nicht 7600 euro pro jahr sein?????meine ablehnung sagt 6450 stünden mir zu!!!
steht mir nicht ein kfz als arbeitsfähiger zu????
ich sehe meine LV als altersvorsorge da ich unter 200 euro rente bekomme laut rentenbescheid,außerdem sehe ich nicht ein soviel verlust zu machen.
selbst wenn ich auto und motorrad verkaufe komme ich nicht auf die summe die die ARGE als überschüssiges vermögen deklariert. wie seht ihr meine chancen auf einspruch????




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 29.04.2008 - 14:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

hier würde ich umgehend Widerspruch einlegen!

Die € 6450,-- wurden grundsätzlich korrekt errechnet:

Vermögensfreibetrag: € 150,-- x Alter (38) = € 5.700,--
Freibetrag für notwendige Anschaffungen: € 750,--
Summe: € 6.450,--

Allerdings liegen der Wert deines Motorrades und deines Autos zusammen unterhalb des vom Gesetz festgelegten Verkehrswertes in Höhe von bis zu € 7.500,--! Dies kann also m. E. auch nicht als Vermögen herangezogen werden.

Freibetrag Altersvorsorge: € 250,-- x Alter (38) = € 9.500,--
Eine Verwertung der LV wäre in diesem Fall unwirtschaftlich und kann daher m. E. nicht gefordert werden, da der Verkehrswert (€ 7.000,--) mehr als 10 % unter dem Substanzwert (€ 11.000,--) liegt.

Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Vermögen Hier ist das alles sehr ausführlich beschrieben.

Sollten dann noch Fragen offen sein, melde dich bitte nochmals.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


fressevoll 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 29.04.2008 - 15:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo wolf, danke für die antwort.
nur mal zum verständnis:
1. freibetrag 6450
2. altersvorsorge 9500
sind 15,950,- euro freibeträge + freibetrag kfz bin ich bei über 22.000 euro.
mein vermögen laut job center 10.688,42 euro bin ich doch lang und schmutzig unter den freibeträgen, warum also die scheiß ablehnung?
gut einspruch begründung: altersvorsorge nicht berücksichtigt, 2. wirtschaftlicher verlust durch verkauf der lebensversicherung 3. freibetrag des kfz nicht berücksichtigt.
wie lange dauerts bis zum bescheid? geld wird knapp
bin natürlich nicht krankenversichert, müßte aber dringend zum zahnarzt was tun?
außerdem fällt mir gerade auf das mein antrag vom 18.03.08 auf den 31.03.08 gelegt wurde, habe ich dadurch nachteile?
vielen dank im voraus




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 29.04.2008 - 15:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

lies mal bitte unbedingt im Bereich "Ratgeber": Leistungspflicht des Leistungsträgers

fressevoll schrieb
    außerdem fällt mir gerade auf das mein antrag vom 18.03.08 auf den 31.03.08 gelegt wurde, habe ich dadurch nachteile?

Ja natürlich, denn dann beginnt der Leistungszeitraum auch erst ab dem 31.03.08. Das ist eine absolute Frechheit! Wenn du definitv am 18.03.2008 deinen Antrag gestellt hast, dann gilt dieser Termin. Es ist hierbei auch völlig irrelevant, ob zu diesem Termin alle Unterlagen vorgelegt werden konnten. Für den Leistungsbeginn ist einzig das Datum der Antragstellung ausschlaggebend. Normalerweise muß bereits im Antragsbogen dieses Datum von der ARGE eingetragen werden. Eine spätere Änderung durch die ARGE ist m. E. nicht möglich und rechtswidrig.

Alleine schon aufgrund der Tatsache, dass du derzeit ohne KV dastehst, muss die ARGE erst mal zahlen. Verrechnen, berechnen etc. kann sie dann immer noch. Hier steht ja schlussendlich deine Existenz auf dem Spiel.

Geh also morgen sofort dahin (nur mit Zeugen!!!) und fordere deinen SB auf:

* das Antragsdatum auf das korrekte Datum zu ändern (Kopie an dich bzw. schriftliche Bestätigung geben lassen!)
* gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III über die Leistung vorläufig zu entscheiden.

Den Widerspruch gegen die Ablehnung solltest du auf alle Fälle umgehend schriftlich machen, damit du was in Händen hast. Denk bitte daran, dass du nach Bekanntgabe der Ablehnung nur einen Monat Zeit hast für den Widerspruch.

@ Ottokar: Habe ich was vergessen, verdreht o.ä.? Falls ja, korrigier mich bitte. Danke

LG Wolf





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Ottokar ...
Moderator
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Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 30.04.2008 - 09:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Zwar hat Wolf27 mit PKW und Motorrad recht, aber der Rückkaufswert deiner Lebensversicherung (LV) liegt deutlich über 6450€ und zählt derzeit als Vermögen.
Außerdem kannst du die verschiedenen Freibeträge nicht zusammenrechnen! Die gelten Sachbezogen und nicht universell!

Stattdessen vereinbare SOFORT mit deiner Versicherung einen Verwertungsausschluss deiner LV nach § 165 Abs. 3 VVG und stelle danach SOFORT einen neuen ALG II-Antrag.
Damit fällt deine LV unter den Altersvorsorgefreibetrag und ist damit langfristig sicher.
Lies dazu auch hier:
http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p12/p12_10002.html


Zusätzlich kannst du Widerspruch einlegen mit dem Argument: eine Verwertung der LV wäre Unwirtschaftlich, da der Verkehrswert von 7000€ (Nachweis durch Versicherung) erheblich unter dem Substanzwert (Summe der eingezahlten Beträge) von 11.000€ (Nachweis durch Versicherung) liegt (fast 30% Verlust).
Mit dem Widerspruch solltest du aber solange warten, bis der Verwertungsausschluss vereinbart wurde.
Dann kannst du als zusätzlichen Widerspruchsgrund noch die zulässige Vermögensumschichtung (aus LV als Vermögen wurde Altersvorsorge) anführen, durch die sich die dem Antrag zugrunde liegenden Bedingungen geändert haben.

Darauf muss sich die ARGE aber nicht einlassen und auch Sozialgerichte sind dort oft anderer Meinung, deshalb solltest du unbedingt zweigleisig fahren, und unverzüglich die oben vorgeschlagenen Schritte unternehmen.

[Dieser Beitrag wurde am 30.04.2008 - 09:32 von Ottokar aktualisiert]





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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