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KaMcDon 
Durchstarter
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Registriert seit: 06.01.2008
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...   Erstellt am 04.06.2008 - 21:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Folgendes Schreiben habe ich nach der Abgabe meines Bewerbungskostenantrags von der ARGE erhalten:

Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung - Berwerbungskosten -
hier: Ablehnungsbescheid

Sehr geehrte(r) KaMcDon,

Ihrem Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten vom 23.04.2008 kann nicht entsprochen werden,

Die Erstattung von Bewerbungskosten ist nicht in Ihrer Eingliederungsvereinbrung enthalten.

Die Entscheidung beruht sich §16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch -Zeites Buch- Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB III in Verbindung mit §45 bis 46 Sozialgesetzbuch -Drittes Buch- (SGB II).

Gegen diesen Bescheid...usw.

Und tatsächlich steht dieses Sachverhalt nich in meiner EV und dabei bin ich davon ausgegangen, dass wenn man eine EV unterschreibt auch einem Bewerbungskosten i. H. v. 260,00€ zustehen.

Kann ich dagegeb was tun und wenn ja, was soll ich schreiben.

Lieben Dank für eure Hilfe.




Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 02:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo KaMcDon,

das ist ja eine wirklich "geistreiche" Ablehnungsbegründung! Dein SB verhindert hier aktiv weitere Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit.

In diesem Fall kannst du dem SB getrost mitteilen, dass du aus Kostengründen nicht mehr in der Lage bist, dich zu bewerben. Derartige Kosten sind im Regelsatz nicht vorgesehen!

Was genau steht denn in deiner EGV überhaupt drin? Setz uns den Text bitte mal hier rein, damit wir prüfen können, ob die korrekt formuliert wurde. Dann können wir dir auch Hilfe bzgl. der weiteren Vorgehensweise geben.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


KaMcDon 
Durchstarter
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Status: Offline
Registriert seit: 06.01.2008
Beiträge: 14
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 08:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


und wie kann ich die EV hier reinstellen?




Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 05.06.2008 - 12:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Indem Du deinen Bescheid scannst und z.B. bei http://www.imageshack.us/ hochlädst.
Im Anschluß erhälst du dort mehrere Links, unter denen dein Bild erreichbar ist. Nimm davon den für Foren, beginnt mit [img] und kopiere ihn in deinen Beitrag, wo das Bild dann zu sehen sein soll.

Achte bitte darauf, dass du vorher alle persönlichen Daten auf deinem Scan unkenntlich machst.





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KaMcDon 
Durchstarter
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 14:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also ehrlich gesagt, funktionert das ganze nich und damit meine ich nicht das einscannen...
kann man dir das ganze auch per mail senden?




Ottokar ...
Moderator
...............

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Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 16:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Versuchs nochmal:

1. einscannen,
2. als JPG oder GIF speichern,
3. http://www.imageshack.us/ aufrufen,
4. dort auf den Button "Durchsuchen" klicken,
5. das JPG oder GIF auswählen,
6. bei "email:" deine E-Mail Adresse eintragen,
7. auf "host it!" klicken,
8. den letzten der dann angezeigten Links in der Zeile "Direct link to image" kopieren,
9. im Beitrag hier im Forum den Button "Image" anklicken (über dem Textfeld 2. Zeile, 2. Button) und die kopierte Adresse dort hinein einfügen.





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KaMcDon 
Durchstarter
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 19:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also das funktioniert nicht...




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 19:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe mir den Sachverhalt noch mal durchgelesen. Wieso willst du die EinV hier posten, wenn darin doch nichts dazu steht? Das kannst du dir sparen.

Gegen die Ablehnung der Bewerbungskosten kannst du Widerspruch einlegen, da die Begründung:
"Die Erstattung von Bewerbungskosten ist nicht in Ihrer Eingliederungsvereinbrung enthalten." einer rechtlichen Prüfung nicht stand hält.
Ob in einer EinV Bewerbungskostenerstattung vereinbart wurde oder nicht, ist dafür vollkommen unrelevant!
Bewerbungskostenerstattung gibt es nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45 und 46 SGB III. Da wird eine diesbezügliche Vereinbarung in einer EinV nirgendwo als Voraussetzung genannt.
Die Ablehnung beruht also auf keiner existierenden Rechtsgrundlage und ist somit nach §§ 33 und 35 SGB X nichtig.





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KaMcDon 
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 19:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


öhm ja, ich danke dir für deine Hilfe.





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