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nainamasood 
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Registriert seit: 10.01.2012
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 15.01.2012 - 18:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo meine Lieben..

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir paar Tipps geben!

Ich bin seit 12.12.2011 verheiratet.
ich habe einen deutschen Pass,bin hier geboren,arbeite und habe ein Kind vom Ex.
Mein Kind hat in 4Wochen Geburtstag.Und gewünscht wird dass der "Papa" dabei sein soll.
Mein Mann hat schon im Oktober sein A1 Test abgegeben aber hat es um 2Punkte verfehlt.
Es hiess dann er möge bitte Privatunterricht nehmen und dann würde man ihn vor dem Durchfallen bewahren.
Er hat schon 50000 Rupees für den Kurs bezahlt.
Dann immer wieder Beträge um Testpapiere zu bekommen etc..
Jetzt soll er nur seinen zweiten Anlauf nehmen,hierfür wird der Termin immer wieder verschoben und ist jetzt auf Ende Februar/Anfang März angesetzt, und um diesen zu bestehen hat der Lehrer ihm gesagt er soll noch 20000 rupees geben damit er 100% besteht.
Bisher hat er nur geblecht und nichts erreicht.

Jetzt hab ich gehört dass man seinen Ehemann sogar durch ein Besuchsvisum einladen kann.
Sein A1 kann er dann auch hier absolvieren und in der Zeit wo sein Touristenvisum läuft,können wir ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Die Frage ist,ist das eine legitime Prozedur?
Sind hier irgendwelche Risiken zu erwarten?
Wie schnell bekommt man dann sein neues Visum?

Ich hoffe wirklich jemand aus dem Forum hier kann mir helfen..


Lg naina




Birgit ...
Admin/Moderatorin
.....................

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Status: Offline
Registriert seit: 17.03.2005
Beiträge: 1432
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...   Erstellt am 15.01.2012 - 18:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hi, damit wäre ich vorsichtig. Die Behörden können darauf sehr ärgerlich reagieren, wenn man mit dem Besuchervisa eine Daueraufenthaltsgenehmigung erreichen will. Leider kenn ich mich damit auch nicht aus. Erkundige Dich da bei den Behörden und Ämter die man dazu braucht, zur Not ein Anwalt, aber einer der hier in Deutschland ist.




AishaButt 
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Status: Offline
Registriert seit: 04.10.2011
Beiträge: 18
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...   Erstellt am 19.01.2012 - 12:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo
ich würde dir raten einen Anwalt zu nehmen, die Behörden legen einen viele Steine im weg.
lg Aisha




Kenneth904 ...
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Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 161
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...   Erstellt am 22.01.2012 - 21:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hi,
er bekommt von der Botschaft niemals ein Besuchsvisum...Was willst du da angeben??? Freund Bekannter??? Glaubt dir kein Mensch...Geh den legalen Weg, denn in den drei Besuchsvisum bekommt er niemals ein Aufenthalt..und er muß eh wieder ausreisen.





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