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Caro ![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 31.01.2008 Beiträge: 225 Nachricht senden |
Ein 37-jähriger Klempner musste sich unlängst in Berlin vor Gericht verantworten. Er hatte zugegeben, die Katze seiner Freundin aus seiner Wohnung im 5. Stock geworfen zu haben, nachdem er sie zuerst durch die Wohnung gejagt und getreten hatte. Vor Gericht schien ihn seine Tat nicht zu belasten, wie der Tagesspiegel bemerkt. Das Urteil dürfte ihn aber fassungslos gemacht haben: 7 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Tierquälerei oder die Tötung von Tieren wird – wenn überhaupt - in der Regel in Deutschland sehr milde geahndet. Eine Geldstrafe oder Bewährung ist das übliche Strafmaß. Obwohl das Gesetz den Richtern genügend Freiraum für richtungweisende Urteile lassen würde. Laut § 17 des Tierschutzgesetzes wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße bestraft, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Richterin Monika Pelcz am Amtsgericht Tiergarten (Berlin) sah die Tat des 37-jährigen Mannes von besonderer Rohheit geprägt, so der Tagesspiegel, und ließ mildernde Umstände nicht gelten. Signatur Liebe Grüsse Caro carolines-world.de.tl | |||
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