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neuroware ...
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 02.11.2008 - 12:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo ihr, als schreibend bin ich bisher noch nicht aktiv geworden in diesem forum, ich lese allerdings immer wieder, und versuche soweit zurecht zu kommen im rahmen.. meiner leistungsbezuege.

wie auch immer, folgendes:
zwei monate geringfuegige beschaeftigung, ohne schriftliche vereinbarung. meinerseits meldung bei amt als einkommen mit beleg der 1. zahlung ueber konto von mir. neuberechnung laufender zahlungen, grundlage regelmaessiges einkommen durch die beschaeftigung angesetzt und entsprechend abgezogen. soweit alles ok.

kuendigung meiner person in monat zwei. bisher keine abrechnung fuer monat 1, obwohl zugesagt.. seit zwei wochen mehrfache aufforderung meinerseits (4 x telefonisch, 1 x per mail inkl. fristsetzung fuer zahlung / bescheinigung(en)). fuer die mail habe ich eine lesebestaetigung bekommen.

geld kam bzw. kommt nicht. bescheinigung ebenso.
meine sachbearbeiterin ist in der leistungsabteilung gut, aus meiner sicht.

problem: abzug des selbstbehaltes im laufendem bezug laut letztem bescheid korrekt wegen angenommener taetigkeit und einkommen.
die taetigkeit wurde in monat zwei gekuendigt, somit arbeite ich in monat drei nicht dort, somit bekomme ich auch den abzug seiten des amtes wieder, auch kein problem von SBin des amtes her.

ein wenig doof ist, mir wurden nun ca. 80 euro abgezogen, die ich wiederbekomme, wenn ich die bescheinigung habe, dass ich dort nicht mehr arbeite. genau diese bekomme ich trotz zweiwoechiger mehrfacher aufforderung nicht.

zusaetzlich doof ist, dass der lohn aus monat zwei auch nicht gezahlt wird. ich steh nun dezent schlecht da am monatsanfang, da das geld sich durch rechnung weggefresen hat.

ich hoffe das war nicht zu kompliziert formuliert, ich bin da manchmal so..
jedenfalls:

gesucht wird die schnellste loesung, diese gelder zu bekommen. ich werde morgen bei amt melden, dass ich kein geld bekomme und keine bescheinigung, somit wuerde / wird / muesste SBin aktiv werden, die bescheinigung entsprechend beizuholen.

ich wuerde unter umstaenden gerne den arbeitgeber anzeigen, vielleicht noetigung, betrug etc.
ich habe noch nicht genau recherchiert bzw den stgb mal durchgeblaettert.
unter anderem auch, weil ich waehrend der kurzen zeit kentnis bekam, wie er "leistungslieferanten" und "leistungsabnehmer/kunden) bescheisst. mach ich ja auch nicht mit.

gekuendigt wurde durch ihn, er ist ein E. K., weil, nunja, seine ehefrau ein wenig schraeg ist...

ich hab ungefaehr im auge, was ich mache(n werde), machen koennte. im grunde will ich keine schlafenden dings (hunde?) wecken, so gesehen nur entsprechend "schnell" die geldforderung, und den betrag in der hand haben...

waere angenehm von euch, wuerde sich jemand zeit und kopf nehmen, mir eine meinung zu sagen zu den "umstaenden" und eben dem was ich geschrieben habe.



danke und nen angenehmen sonntag, wo auch immer ihr grad seid

[Dieser Beitrag wurde am 02.11.2008 - 12:53 von neuroware aktualisiert]




lijay 
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...   Erstellt am 02.11.2008 - 22:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


du solltest dir alle unterlagen zusammen suchen, beratungsschein beim gericht holen und dringend einen anwalt aufsuchen in der angelegenheit. egal ob mündlich oder schriftlich, eine mündliche vereinbarung ist ein arbeitsvertrag (nicht schön, aber rechtskräftig). die erste erfolgte zahlung auf dein konto ist die bestätigung des vereinbarten entgeldes.
auf jedenfall kommst du in der sache mit einem anwalt schneller und effizienter weiter.
beispiel einer bekannten deckt sich mit deiner ínsofern das sie ihr gehalt für sechs monate per anwalt schon mit klageandrohung versehen musste und es jetzt nach einem jahr ausgezahlt bekam. der ehemalige geschäftsführer war der meinung sie wäre aus privater freude dort gewesen. lol...
lass dich nicht unterkriegen und klag den monat2 im notfall dann ein. auskunft gibt dir besagter anwalt.




ElsiTeillwissend ...
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...   Erstellt am 03.11.2008 - 00:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!

Was ist denn bitte ein E.K.?

und Ergänzung zu lijay: Sollte wohl ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht sein, oder?

Gruß von Elsi...





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neuroware ...
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 03.11.2008 - 01:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


lijay schrieb

    ... der ehemalige geschäftsführer war der meinung sie wäre aus privater freude dort gewesen. lol...
    lass dich nicht unterkriegen und klag den monat2 im notfall dann ein. auskunft gibt dir besagter anwalt.


jup, ja, ne, also unterkriegen nich .. hab schon einiges gesehen auch. die sache mit anwalt ist ja, das das dann durchaus einige tage dauern kann. sprich, beratungsschein kann nur an nem bestimmten tag geholt werden glaub ich, jedenfalls die woche ueber. hierzulande hab ich zwar nen anwalt, den ich kenne, vom letzten verfahren (..) her noch in erinnerung, aber.. der bekommt das im lauf der woche wenn, vielleicht geht dann noch nen fax inklusive schreiben raus... oder ich verzettel dem anwalt das und reiche den beratungsschein nach.. wenn er nett ist.. wie auch immer, geld waere somit erst im zeitfenster 7 bis 21 tage bestenfalls da.

nicht unbedingt schnell. ich bin ja schon genoetigt eine vermoegensumverteilung am elektronischen strand zu machen, damit ich etwas bargeld habe... haette mehr bekommen koennen hmpff.

ich hab ihm ja fuer geldeingang eine letzte frist bis inklusive morgen nocheinmal gegeben, muss ich schon. ansonsten werd ich die dame vom amt bitten, dort nachzuhaken, mach ich morgen. vielleicht, wenn es sein muss, kann ich dann dienstag noch mal mit einem zeugen einer etwas groesseren organisation fuer hilfsbeduerftige hingehen. ansonsten bleibt mir dienstag oder mittwoch dann noch parallel eine einfache strafanzeige mit irgendwelchen stgb-paragraphen wegen betrug und aeh, noch irgendwas.

also morgen amtanruf, per fax dann noch zum amt, wenn das zu lange dauert, bis sie es erledigen kann, das fax auch in cc an den e.k.
dann dienstag oder mittwoch in begleitung nochmal hin, wenn bis dahin nix gefruchtet hat. wenn das nicht klappt kurzfristig auch egal. strafanzeige, beovr ich es dann beim anwalt abgebe, wobei anwalt mir eben nicht schmeckt, weils mir im grunde zu lange dauert. wobei, nen gerichtlicher mahnbescheid waer auch ne moeglichkeit.

mich nervt die zeit, die dabei drauf geht, und ich das geld nicht habe...naja, is klar, das das nervt, wenn eh schon soviel geld da ist..

im grunde kann er sichs nich erlauben, er ist auch nen franchisenehmer von was in der stadt hier, ne groessere stadt in hessen, un die franchisegeber waeren nicht erfreut, das mitzulesen.

naja, wenns ihm egal ist. die naechste woche komm ich soweit einigermassen rum, denk ich, geldmaessig einigermassen denk ich mal.

vielleicht nutzt er doch nochmal die letzte frist, im grund zahlt er ja nur mehr an folgekosten, wenn er nicht zahlt. wobei, mancheiner scheisst auch daruauf, auf arbeitgeberseite. da wird auch gerne mal aus prinzip draufgezahlt, ok, ich schweife ab.

danke auch fuer die zeilen waer fall zwei in 2008 wo ohne anwalt nix gezhalt werden will.
fall eins war eine grossssse hilfsorganisation, die ihre mitarbeiter gerne nicht wirklich regelmaessig bezahlen will oder wie auch immer...

ok, mein wecker klingelt morgen frueh, ich meine, heute frueh..

gute nacht da draussen




neuroware ...
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 03.11.2008 - 01:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ElsiTeillwissend schrieb

    Hallo!

    Was ist denn bitte ein E.K.?



hallo auch,

nen e. k. heisst: eingetragener kaufmann.

siehst du manchmal: firma xy hans hubert e. K.

da bist du dann als kaufmann eingetragen im handelsregister. vielleicht mit noch irgendwelchen daten und so. hat was mit klarheit zu tun und haftungsmoeglichkeiten und so. hab das nur in etwa schwammig gefuehlsmaessig ausm stehgreif im kobb.

ps: muss grad an ne meldung ausn usa denken, da hat jemand klage gegen gott eingereicht. wurde aber abgelehnt. genaueres muesste ich googlen.




ElsiTeillwissend ...
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 03.11.2008 - 03:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


nochmal HALLO so des nächtens!

Zu E.K.: Aha! danke, verstehe!

Zu deinem Problem: Am besten, du fährst zweigleisig:

1. s. lijay
2. Beantrage beim Amt eine Vorauszahlung - Miete und LU! Du musst doch über die Runden kommen! Und soviel Verdienst war's ja nu ooch nich. Die SBs kennen das auch von anderen, dass das Geld vom Arbeitgeber manchmal nicht gezahlt wird bzw. eingeklagt werden muss.
Du sagst, deine SB sei gut. Dann überzeuge sie davon, dass du mittellos bist und dringendst deinen Bedarf decken musst. Sie kann ja regelmäßig deine Kontoauszüge checken, wenn sie einen Beweis braucht, dass Du dieses Einkommen nicht erhalten hast, solange sie diese Bescheinigung nicht vorliegen hat. Sie braucht die doch nur, um irgendwann die genaue Höhe deines Freibetrages zu errechnen, bzw. dass sie weiß, ab wann genau du kein Einkommen mehr hast.

Toitoitoi

Elsi...

[Dieser Beitrag wurde am 03.11.2008 - 03:40 von ElsiTeillwissend aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 03.11.2008 - 12:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde dir Einkommen angerechnet, das du tatsächlich nachweislich nicht erhalten hast, weil du dort nicht mehr arbeitest?
Und die Nachzahlung dieser rein willkürlich und rechtswdrig vorgenommenen Anrechnung tatsächlich und nachweisbar nicht vorhandenen Einkommens wird dir verwehrt, weil du einen Nachweis nicht erbringen kannst, den dir der Ex-AG vorenthält?

Hier verstößt das Amt gegen seine grundlegenden Pflichten und verlangt rechtswidrig unnötige Nachweise.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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