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quinky
5 Sterne Auszeichnung




Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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Erstellt am 25.06.2007 - 11:07
Hunderttausende Hartz-IV-Empfänger haben einen Nebenjob auf 400€-Basis. Ein Großteil verschenkt bares Geld bei der Rentenversicherung.
Bei einem 400€-Job zahlt der Arbeitgeber 30% Pauschalsteuer an die Bundesknappschaft in Essen (400€-Job-Melde-Zentrale). In diesem Betrag sind 15% Rentenversicherungsbeitrag enthalten. Wirksam wird dieser Beitrag aber erst, wenn der Arbeitnehmer durch freiwillige Zahlung von 4,9% übernimmt. (Differenz von 19,9% RV und 15% durch 400€-Job an Knappschaft überwiesenen Betrag)
Was heißt das für Hartz-IV-Empfänger?
Wenn er selbst diese 4,9% zahlen müßte, hätte er weniger Geld. Dem ist aber nicht so!!!
Die volle Summe bekommt er wieder und zwar sogar im Zahlmonat.
Warum?
Der Erwerbstätigenfreibetrag wird vom Brutto errechnet, der Hartz-IV-Betrag nach Ermittlung des anrechenbaren Einkommens aber vom netto. Er hat zwar exakt 4,9% weniger Nettolohn, aber exakt diese Differenz mehr als Hartz-IV-Betrag.
Das hört sich kompliziert an (wie vieles bei Hartz-IV), daher gebe ich zum besseren Verständnis ein einfaches Beispiel.
Normaler Hartz-IV-Betrag ohne Job 600€
Jetzt kommt der 400€ Job hinzu.
Berechnung ohne freiwillige RV-Zahlung:
400€ Verdienst - Erwerbstätigenfreibetrag 160€ = 240€ anrechnebares Einkommen
Der Hartz-IV-Betrag = 600-240=360€
Der Nettolohn = 400€
Der Hartz-IV-Empfänger hat 760€ zur Verfügung
Berechnung mit freiwilliger RV-Zahlung:
Brutto 400€ - (4,9%=19,60€) = Netto 380,40€
Der Erwerbstätigenfreibetrag ist weiterhin 160€ =
anrechenbares Einkommen 220,40€
Dieser Sozialversicherungsbetrag ist laut §11SGBII NICHT im Grundfreibetrag enthalten, er kann vorher geltend gemacht werden (muß ARGE automatisch übernehmen).
Ergebis:
Der Hartz-IV-Betrag = 600-220,40= 379,60€
Der Nettolohn = 380,40€
Der Hartz-IV-Empfänger hat 760€ zur Verfügung
Dadurch wird die Zahlung Rentenwirksam, ohne das der Hartz-IV-Empfänger einen einzigen Cent dafür zahlen muß.
Eine kleine Einschränkung gibt es, so weit ich weiß, muß der Mindestbetrag beim 400€-Job = 155€ Lohn betragen, sonst funktioniert das nicht.
Gruß
Quinky
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