Sally Neuling


Status: Offline Registriert seit: 04.01.2005 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 04.01.2005 - 09:11 |  |
Hab eine Frage bez. Tierschutzgesetzt. Ich habe erlebt : In einer Tierklinik wird Ignoriert, das das Tier nach der ersten Narkosespritze gar nicht schläft, sondern durch dreht und dann wird dem Hellwachen Hund, der bei vollem Bewußtsein ist, eine Branüle angenäht. Auch nach der zweiten Spritze schläft das Tier nicht ein und es wird weiter genäht, 15 Minuten lang. Schriftliche Aussage des Chefs: Das ist bei uns so üblich und wird von fast allen Tieren sehr gut toleriert.
Dazu habe ich mal unter Tierschutzgesetzt gestöbert:
Vierter Abschnitt: Eingriffe an Tieren § 5 (1) An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden.
Tierquälerei ist : Wer Tiere länger anhaltenden Leiden aussetzt, macht sich nach dem Tierschutzgesetz strafbar. Länger anhaltend sind Leiden der Tiere schon, wenn sie zwischen einer halben und einer Minute andauern. 2001 WDR Köln, 13.12.2001
Und eine angebliche Maske bekam sie dann auch im wachen Zustand.
Oder : Nach dem Ableben der trächtigen Hündin, besteht dort keine Möglichkeit die voll entwickelten Welpen zu entnehmen, sie dürfen dort in Ihrer Mama sterben. Es wird nicht mal versucht sie zu retten.
Schriftliche Aussage des Chefs : Es bestand keinerlei Möglichkeit, selbst unter Mißachtung aller chirurgischen Prinzipien, die Welpen zu entnehmen und mit Aussicht auf Erfolg zu reanimieren.
Das nennt man unterlassene Hilfeleistung !
Welche Möglichkeiten, hat man dagegen was zu unternehmen ? Und an wen kann man sich wenden, ausser Rechtsanwalt und LTK, bis jetzt sind alle meine Versuche Gescheitert. Denn der TA gibt ja schriftlich zu das das nähen an wachen Tieren in seiner Klinik normal ist .
Mit traurigem Gruß
Näheres erfährt man auf Sallys HP.
Signatur Wenn wir mit Ihrer HP nur einem anderen Tier, das auch auf die Spritze so reagiert, das Leben retten,dann war Ihr Tod wenigstens nicht ganz so Sinnlos.
Traurigen Gruß |