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amoremio79 ...
Durchstarter
...

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Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 11
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 11:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo allerseits,

wieder mal hat mich das Amt auf die Barrikaden gebracht.Folgenes :

Mein Partner hat seit Oktober ein 165 Euro Job in einer Umzugsfirma.Er hats Ordnungs gemäss gemeldet.Prompt eine Woche später kam eine Flut von doppelt und dreifachen Änderungs und Einkommsbescheinigungen.Er hats ausfüllen lassen vom Arbeitgeber und abgeschickt.Jetz Anfang dieser Woche erhielt er ein Brief von der Arge: (Auszug....)

Nach meiner Feststellung stehen Sie ab 1.10.08 in einem Beschäftigungsverhälnis bei der Firma xxx.

Da das hierauf erziehlte Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leitungsgewährung hat und wegfallen kann.Bis zur entgültigen Klärung werden ihre Leistungen vorläufig eingestellt.

So war es auch, es wurde kein Geld überwieden und morgen werden alle Kosten für Miete/ usw abgezogen.
Dabei hat er diese Woche sogar noch die erste Lohnbescheinigung ein gereicht.
Was nun?
Ihn am Montag da hinschicken, das er sein Geld einfordert?

Ich kann ihn leider nicht begleiten, da ich selber arbeiten muss, mein Freund aber nicht so mit die Behörden umzugehen weiss.Gibt es vielleicht ein gewissen Gesetztesabschnitt, um so evtl der ganzen Sache am Montag Nachdruck zu verleihen?

Bin wirklich sauer, nur leider sind mir die Hände gebunden, sonst wäre ich da längst auf den Tisch gesprungen.

Wäre schön, wenn jemand einen Tipp oder Hinweise geben kann. Danke.

Liebe Grüsse amoremio79




Kleo 
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 82
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 13:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das ist wieder so typisch von denen.

Laut deinem Beitrag vermute ich mal das der Auszahlungsbetrag monatlich eh die 165 € übersteigt.

Ausserdem muss ihm ja der Freibetrag von 100 € abgezogen werden.
Aber die behalten natürlich lieber erstmal ein, als auch nur einen Cent auszuzahlen, was natürlich nicht richtig ist.

Würde auch vorschlagen am Montag bei denen auf der Matte zu stehen, sollte bis dahin kein Geld eingegangen sein.

Ein Gesetzesabschnitt wird dir in dem Fall nicht weiterhelfen. Hab es selber schon erleben müssen und gerade wenn es akut ist dauert der Weg über ein Gericht meistens länger als die Sache wert ist.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 13:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das Amt weis hoffentlich, das er nur 165€ verdient?

Widerspruch einlegen!
Die Höhe seines Einkommen kann definitiv nicht zum Wegfall eures ALG II Anspruches führen und mindert selbiges in nur sehr geringem Umfang.
Die sofortige Auszahlung des ALG II fordern, ansonsten mit Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) drohen! Sowie einer sofortigen einstweiligen Anordnung vom SG!

Ergänzend Antrag auf vorläufige Zahlung stellen und Frist von 3 Tagen setzen.
Danach sofort Klage beim SG und Strafanträge bei der Polizei.

Lies dazu bitte mal den "Leistungspflicht des Leistungsträgers" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".

[Dieser Beitrag wurde am 31.10.2008 - 13:20 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

amoremio79 ...
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 11
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 16:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@Ottkar vielen Dank für Deinen Tipp, wir werden Dein Rat wohl befolgen.Die Arge weisst, das er nur 165 € verdient.Die haben den kopierten Arbeitsvertrag, plus die ausgefüllte EK und jetz zum Schluss eben sein ersten Lohnstreifen wo drauf steht das er nur 165€ verdient.
Die Sache liegt klar auf der Hand.
Deswegen kann ich nicht ganz nach voll ziehen, was dieser Tussi vom Amt einfällt so zu handeln.
Vorallen wie ich ja weiss, , sind ja 100 € eh anrechnungsfrei.

Ich werde hier über den weiteren Verlauf berichten.
Danke nochmal
Liebe Grüsse


amoremio




amoremio79 ...
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 11
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 16:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


[Zitat=Kleo]
Das ist wieder so typisch von denen.

Laut deinem Beitrag vermute ich mal das der Auszahlungsbetrag monatlich eh die 165 € übersteigt.

Ausserdem muss ihm ja der Freibetrag von 100 € abgezogen werden.
Aber die behalten natürlich lieber erstmal ein, als auch nur einen Cent auszuzahlen, was natürlich nicht richtig ist.

Würde auch vorschlagen am Montag bei denen auf der Matte zu stehen, sollte bis dahin kein Geld eingegangen sein.


Nein übersteigt nicht die 165 € ist halt nur eine geringfügige Tätigkeit, als Fahrer und Umzugshelfer...
Wenn alles nichts hilft, muss ich wohl Montag da mit hin, um den ein Einlauf zu machen.





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